Die METRO GROUP startet gemeinsam mit dem US-Unternehmen Techstars ein neues Accelerator-Programm für Startups. Das Förderprogramm „Techstars METRO Accelerator“ beginnt Ende April in Berlin und richtet sich an Gründer mit innovativen, technologischen Anwendungen, die sich für Gastronomie, Hotellerie und Catering eignen. Über drei Monate hinweg unterstützen Mentoren und Experten die ausgewählten Startups dabei, das eigene Geschäft erfolgreich weiterzuentwickeln.

METRO engagiert sich nicht ohne Grund im Zukunftsmarkt des Digital Commerce, denn gerade die Startupförderung von innovativen Geschäftsmodellen und disruptiven Technologien kann sich für die Hotellerie- und Gastronomiebranche entscheidend auswirken. Für das Accelerator-Programm werden Gründer mit technologiebasierten Services und Produkten gesucht, die Geschäftsabläufe oder Kundenbeziehungen von Restaurants, Cafés, Imbiss- und Cateringbetrieben oder Hotels vereinfachen, beschleunigen und in das digitale Zeitalter führen. Von den erfolgreichen Gründungsideen sollen die eigentlichen Kunden von Metro profitieren.

Denkbar sind vor allem multifunktionale Kassenprogramme, die stärker Verzahnung von Bestellvorgängen mit Tablets, Anwendungen zur Abrechnung über Kreditkarten, NFC-Technologie und Mobile-Wallets sowie Beacon-Einsatz in den Geschäftsräumen. Hinzu kommt der gesamte Digitale Commerce, der bislang für den einzelnen Gastronomen oder Hotelier mehr als eine Herausforderung darstellt.

„Mit Programmen wie dem Accelerator suchen wir gezielt nach Innovationen, die an unsere Stärken anknüpfen und die wir somit besser als andere weiterentwickeln können“, sagt Olaf Koch, Vorstandsvorsitzender der METRO AG und CEO von METRO Cash & Carry. „Gepaart mit unserer Marketing- und Vertriebspower sowie unserer Beschaffungskompetenz haben wir die Kraft, neuen stationären wie digitalen Ideen und Innovationen zum Durchbruch zu verhelfen.“

gastronomie

Für mehr Vernetzung und Austausch mit innovativen Technologie-Startups aus Handel und Gastronomie hat METRO mit den „Innovation in Retail Meetups“ eine zusätzliche Plattform geschaffen, die alle zwei Monate Branchenvertreter und Gründer auf dem Metro-Campus in Düsseldorf versammelt.

Speziell zugeschnittene Services von METRO sollen künftig die Kunden vor allem bei der fortschreitenden Digitalisierung der Branche unterstützen. Dafür strebt das Unternehmen an, die fünf Innovationsfelder Pop-up-Store-Konzepte, Multi- und Omnichannel-Lösungen, Logistik im Digital Commerce, Marketing-Services sowie neue Produkte und Services zu stärken. In Kombination mit einem Startup-Accelerator kann daraus ein attraktives Umfeld für junge Gründer und traditionelle Unternehmen entstehen, das sich anhand der potenziellen Investitionsgelder und Beteiligungsmodelle bald beweisen muss.

Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

Crowd Investing zählt zu den modernen Varianten der Startup-Finanzierung. Bei dieser form des Investments unterstützen Privatanleger mit ihrem Geld junge, innovative Firmen. Im Gegenzug steht ihnen eine finanzielle Beteiligung an deren Wachstum zu. Das vom Bundeskabinett beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz setzt sich zum Ziel, Kleinanleger bei Investitionen besser zu schützen. Die Ausnahmen für Crowdfinanzierung reichen aus Sicht des Digitalverbands BITKOM nicht aus, um Startups zu finanzieren und Crowdinvestoren mehr Spielraum bei ihren Geldern einzuräumen.

Eine überwältigende Mehrheit der beteiligten Nutzer (98 Prozent) sind sich als Investoren des Risikos ihrer Geldanlage bis zum Totalverlust bewusst, weil die zu finanzierenden Projekte ihrer Meinung nach transparenter vorgestellt werden (90 Prozent). Laut einer Umfrage durch den BITKOM unter 133 Privatanlegern hält die Mehrheit eine Regulierung durch die Politik für überflüssig. Das neue Kleinanlegerschutzgesetz würde sogar viele Nutzer von Crowd-Investing-Plattformen vertreiben. Mit dem Eingreifen der Politik kommt schnell das finanzielle Aus für zahlreiche Startup-Projekte, die keine Finanzierung durch klassische Geldgeber wie Business Angels oder Venture-Capital-Geber überzeugen können. Sechs von zehn Kleinanlegern (62 Prozent) halten sich bei Crowd Investing sogar für besser informiert als bei klassischen Investitionen durch Banken. Nur 8 Prozent fühlen sich schlechter informiert. Fast jeder Crowdinvestor (95 Prozent) möchte auch künftig einen Teil seines Geldes auf diese Weise investieren.

Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

„Die Zahlen belegen eindeutig: Es ist nicht notwendig, Crowd Investing in Deutschland stärker zu reglementieren. Die im Kleinanlegerschutzgesetz vorgesehenen bürokratischen Regelungen sind überflüssig und würden Crowd Investing in Deutschland nur unattraktiv machen“, sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz.

So gelten die Ausnahmen nur bis zu einer Gesamtfinanzierungsumme von 1 Million Euro. Einzelinvestoren dürfen sich nur mit 1.000 Euro beteiligen, eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen gelten. Außerdem müssen Anleger ein Informationsblatt ausdrucken und dies unterschrieben an die Crowd-Investing-Plattform zurücksenden. Zudem dürfen sie ebenso wie die Startups selbst nur sehr beschränkt im Internet um Investoren werben.

Ulrich Dietz, Vizepräsident des BITKOM. Quelle: BITKOM

Ulrich Dietz, Vizepräsident des BITKOM. Quelle: BITKOM

„Alle diese neuen Vorschriften verbessern die Finanzierungssituation von Start-ups nicht, sondern es würde hierzulande schwerer, Geld bei Kleinanlegern einzusammeln“, kritisiert Ulrich Dietz und betont: „Crowd Investing muss von den bürokratischen Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes in deutlich größerem Umfang als bisher vorgesehen ausgenommen werden. Das geplante Kleinanlegerschutzgesetz macht Crowd Investing bürokratisch, langsam und unattraktiv. Bundesrat und Bundestag sind jetzt aufgerufen, diese überflüssigen Änderungen zu stoppen.“

Drei Viertel der privaten Investoren (74 Prozent) geben an, dass sie ihre Einkommensverhältnisse gegenüber der Plattform oder dem Start-up nicht offenlegen. Ihr maximales Investment beträgt damit künftig 1000 Euro pro Projekt oder Startup. Nur 12 Prozent der Crowdinvestoren wären zu dieser Offenlegung bereit. Etwa jeder Dritte (37 Prozent) der Investoren hat zumindest in der Vergangenheit bereits Summen von mehr als 1000 Euro investiert.

Mehr als 10.000 Euro haben bereits 5 Prozent aller Befragten schon einmal für ein einzelnes Investment eingesetzt. Nur jeder Vierte (26 Prozent) wäre bereit, das vorgeschriebene Informationsblatt auszudrucken und unterschrieben zurückzusenden. Jeder Zweite (48 Prozent) hält diesen Vorgang für zu aufwändig und 17 Prozent wären dazu gar nicht in der Lage, weil sie nach eigener Angabe überhaupt keinen Drucker besitzen würden.

Florian Nöll, Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. Quelle: Felix Müller / BVDS

Florian Nöll, Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. Quelle: Felix Müller / BVDS

Crowd Investment ist eine Art der Anlageform und Firmenfinanzierung, bei der Kapitalbedarf von Unternehmen durch private Mikroinvestoren gedeckt wird. Damit stellt Crowd Investing eine einzigartige Form der Unterstützung für kleine Projekte dar, welche nicht auf mehrere Millionen, sondern eine grundsolide Finanzierung zur Realisierung von Projekten angewiesen sind.

Bereits im September 2014 begrüßte der Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. den ursprünglichen Gesetzentwurf, forderte jedoch schon damals deutlich mehr Arbeit in das Kleinanlegerschutzgesetz zu stecken. Florian Nöll, Vorsitzender des BVDS, kritisierte, „dass der Gesetzgeber mit Blick auf die Realität der Startupfinanzierung durch die Crowd noch nachbessern muss. Startups brauchen die Finanzierung durch die Crowd und es ist ein schmaler Grat zwischen sinnvollem Anlegerschutz und einer Todregulierung dieses innovativen Finanzierungsinstruments.“ Bei der Regulierung sollten insbesondere die Interessen der Startups berücksichtigt werden, was jedoch immer noch nicht in der aktuellen Vorlage erfolgt ist.

Achim Himmelreich, Partner bei Mücke, Sturm & Company. Foto: Unternehmen

Wearables werden als das „next big thing“ der digitalen Transformation und als nächste Evolutionsstufe des Smartphones gehandelt. Die Anwendungsbereiche umfassen nicht nur Sport und Fitness, Lifestyle und Wellness, sondern reichen bis in den Betriebsablauf und in medizintechnische Strukturen. In einem Whitepaper informiert die Managementberatung Mücke, Sturm & Company (MS&C) die unterschiedlichen Gerätetypen und die Anwendungsbereiche von Wearables in puncto Mehrwert, Erfolgsaussichten und Erlösmodelle.

Eine Zukunft, in der alles mit dem Internet und untereinander vernetzt ist, rückt immer näher. Wearables sind dabei ein wesentliches Bindeglied. Aber die Idee von Wearables ist alles andere als neu. Die „Communicators“ zur Stimmübertragung oder Bestimmung der GEO-Lokalisation einer Person sind längst aus Star Trek bekannt. Michael Knight durfte dank Glen A. Larson nicht nur im selbstfahrenden und autonom agierenden Auto namens K.I.T.T. herumsausen, sondern besaß mit dem „Comlink“ eine Armbanduhr, die den direkten Kontakt zu K.I.T.T. ermöglicht und einige wenige Funktionen wie Schlösserknacken oder weitere Überwachungsmöglichkeiten der Person zulässt. Indem die einstige Fiktion zur jetzt Realität wird, lassen sich unterschiedliche Produkte für den Markt entwickeln: Visuelle Geräte, Audiogeräte, Smart Watches, Bands und Bracelets, Smart Clothing und sogar Implantate.

Achim Himmelreich, Partner bei Mücke, Sturm & Company. Foto: Unternehmen

Achim Himmelreich, Partner bei Mücke, Sturm & Company. Foto: Unternehmen

„Wearables schaffen einen fließenden Übergang zwischen realer und virtueller Welt. Große Technologie- Unternehmen investieren Beträge in Millionenhöhe, um ihren Vorsprung zu sichern. Es ist daher keine Frage mehr ob, sondern nur wie schnell Wearables ähnlich Smartphones oder Tablets die digitale Welt verändern werden“, erklärt Achim Himmelreich, Partner bei Mücke, Sturm & Company.

Sobald es Unternehmen gelingt, ihr bisheriges digitales Ökosystem um die Nutzung von Wearables zu erweitern, darf ein neuer „Big Bang“ der Digitalen Transformation erwartet werden. Schließlich schließt sich die Lücke zwischen realer und digitaler Welt durch den immer höheren Grad der Vernetzung.

Egal ob Google Glass, Smartwatch oder ein medizinisches Überwachungssystem – die unzähligen Einsatzgebiete eröffnen definitiv neue Märkte. Doch nicht nur Google, Apple, Samsung & Co. werden diesen Trend weiter verfolgen. Sowohl Unternehmen mit einem starken Fokus auf Technologie und Innovationen als auch spezialisierte Startups und viele Neugründungen werden ihren Kunden mit Wearables einen höheren Mehrwert bieten als ihre Konkurrenz. Der Druck auf Anbieter ohne dieses Gefühl für tragbare Technologie wird sich steigern und neue Player werden den Markt teils über Nacht beherrschen.

Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. (BVDS) fordert Nachbesserungen beim Kleinanlegerschutzgesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Crowdfunding und Crowdinvestment festlegen soll.
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Jeff Bezos, Gründer und CEO von Amazon.com. Quelle: Amazon

Amazon investiert rund 970 Millionen US-Dollar in die Video-Website Twitch. Das vor allem in den USA bekannte Bewegtbildportal nutzen Gamer, um Videomitschnitte ihrer Spiele zu veröffentlichen. Dieser Kauf hat nicht nur für die weitere Entwicklung und Positionierung von Amazon eine große Bedeutung, sondern verdeutlicht die Relevanz der Gamesbranche und ihrer angedockten Wertschöpfungsketten.
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Quelle: Bauer Media Group

Die Bauer Media Group lockt Startups der Digitalen Wirtschaft mit einem neuen Venture Fund an. Für die nächsten zehn Jahre soll Bauer Venture Partners bis zu 100 Millionen Euro in junge Technologieunternehmen investieren, die hochskalierbare, digitale Geschäftsmodelle vorzeigen können.
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Für viele Deutsche zählt es zum normalen Alltag, ein Taxi oder einen Mietwagen über eine mobile Smartphone-App zu buchen. Bei der Politik und vor allem bei den traditionellen Taxiruf-Unternehmen stoßen die Startups aus der digitalen Wirtschaft hingegen auf Unverständnis und Ablehnung. Erste Verbote sorgen für medialen Aufwind und erst am Freitag kippte das Hamburger Verwaltungsgericht laut dem Spiegel das hauseigene Verbot der Verkehrsbehörden zur Nutzung von Uber.

Für die betroffenen Startups hingegen scheint die Lage sonnenklar: Alte Denkweisen und Traditionen müssen aufgebrochen werden. #DigiBuzz – Das Magazin für das Digital Business sprach über die Wettbewerbssituation am Markt der Fahrgastbeförderung in einem Kurzinterview mit Stefan Keuchel, Head of PR & Social Media bei mytaxi. Das Besondere an mytaxi findet sich nach eigener Aussage in der speziellen Konstellation des Geschäftsmodells, indem Taxifahrer und keine Privatpersonen die Fahrgastbeförderung anbieten.
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Disruptive Geschäftsmodelle verhelfen Startups genau den Nerv der Bundesbürger treffen. Dies zeigt das starke Interesse an Dienstleistungen im Bereich der Personenbeförderung. Die Vermittlung der innerstädtischen Fahrten über Mobile Apps auf dem iPhone oder via Android Smartphone, teils in freien Taxis, mit hochwertigen Limousinen oder mit Privatpersonen in deren eigenen Autos verspricht viel Zukunftspotenzial. 10 Millionen Bundesbürger können sich vorstellen, anstatt die Taxizentralen anzurufen, für die Buchung einer Taxi-Fahrt auf Mobile Apps und Plattformen wie MyTaxi, Wundercar oder Uber zurückzugreifen. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Befragung durch das Meinungsforschungsinstitut Aris im Auftrag des BITKOM.

Rund 14 Prozent aller Bundesbürger würden per Mobile App über die neuen Startups einen Fahrer buchen. Hinzu kommen bereits 2,8 Millionen (4 Prozent), die dieser Möglichkeit noch unentschlossen gegenüber stehen. Die Zahlen sprechen für den allgemeinen Trend, dass sich die Bundesbürger weniger an Traditionen klammern, sondern eigene Wege gehen wollen und sich mehr Wahlfreiheit wünschen.

Ulrich Dietz, Vizepräsident des BITKOM. Quelle: BITKOM

Ulrich Dietz, Vizepräsident des BITKOM. Quelle: BITKOM

„Viele deutsche Städte werden in den kommenden Jahren wachsen. Mobilität wird dabei zu einem immer wichtigeren Thema. Neue Konzepte tun Not. Die Angebote der Startups gehen flexibel auf die individuellen Bedürfnisse der Nutzer ein. Sie sind die ideale Ergänzung zu Bussen, Bahnen und Taxis“, sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz.

In Großstädten haben sich die meisten alternativen Angebote zu Taxi-Unternehmen bereits etabliert: Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt, München – wo das Angebot besteht, entwickelt sich auch eine gesunde Nachfrage. Wo mehr als 500.000 Einwohner leben, haben laut der BITKOM-Umfrage bereits 13 Prozent diese Dienste ausprobiert, weitere 12 Prozent würden künftig die Fahrten über Mobile Apps buchen. Weitere vier Prozent können sich vorstellen, selbst als Fahrer tätig zu werden.

Letzteres Modell stößt bei einigen traditionsgebundenen Gerichten und insbesondere bei Lokalpolitikern auf Ablehnung. Die etablierten Wettbewerber machen gezielt gegen die Startups mobil und setzen auf Demonstrationen und lokalen Lobbyismus. Die Verkehrsbehörde der Hansestadt Hamburg schlug sich bereits vehement auf die Seite der Taxizentralen und verbietet nach WunderCar auch seit einigen Tagen die Nutzung von Uber.

„Wir stehen im kontinuierlichen und offenen Dialog mit allen Verantwortlichen und werden jede anfängliche Entscheidung anfechten, die Uber darin einschränken soll, seine Technologieplattform und App Hamburger Bürgern anzubieten“, kritisierte Pierre-Dimitri Gore-Coty, Sprecher von Uber, die Entscheidung. Weitere Großstädte kündigen an, sich am Hamburger Beispiel orientieren zu wollen. Der BITKOM mahnt die Politik, einen sicheren Rechtsrahmen zu schaffen, damit junge Startups ihre innovativen Geschäftsideen auch in Deutschland in die Tat umsetzen können.

„Die Angebote haben einen Nerv getroffen und stoßen auf eine rege Nachfrage. Die jungen Unternehmen brauchen jetzt vor allem Rechtssicherheit. Eine Abschottung des Marktes zum Schutz der bestehenden Anbieter darf es nicht geben. Die Politik will Deutschland zur Startup-Nation machen. Und so darf sie neue Geschäftsmodelle nicht durch den Schutz traditioneller Angebote von vornherein zunichtemachen“, erklärt Dietz mit Blick auf die Forderung von Taxi-Verbänden, die neue Konkurrenz zu verbieten.

Dr. Oliver Grün (BITMi), Hannes Schwaderer (Initiative D21), Florian Nöll (BVDS) (v.l.n.r.)

In wenigen Wochen möchte die Bundesregierung die „Digitale Agenda“ vorstellen, die als netzpolitischer Fahrplan für die Legislaturperiode dienen soll. Gestern präsentierte das Politikmagazin „Netzpolitik.org“ einen aktuellen Entwurf des Regierungsprogramms. Daraus geht hervor, dass die „Digitale Agenda“ sieben Handlungsfelder identifiziert, unter anderem die Bereiche digitale Infrastrukturen, die digitale Wirtschaft, der innovative Staat, die digitale Gesellschaft, die Themen Forschung, Bildung und Kultur sowie Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft. Wie beurteilen jedoch die führenden Branchenverbände diesen ersten Entwurf der „Digitalen Agenda“?

Fünf Kernthemen bilden im durchgesickerten Entwurf den Schwerpunkt für den Programmteil der Digitalen Wirtschaft. So möchte die Bundesregierung die Digitalisierung der Wirtschaft unterstützen und vorantreiben, die Junge digitale Wirtschaft unterstützen, einen zukunftsfähige Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft fortentwickeln, die Arbeit in der digitalen Welt gestalten und die Energiewende und Green-IT voranbringen.

Am gestrigen Mittwoch fragte #DigiBuzz – Das Magazin für das Digital Business für seine Leser bei verschiedenen Branchenvertretern nach und veröffentlicht die Einschätzungen und Stimmen zur „Digitalen Agenda“ der Bundesregierung.

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Linda Dannenberg, Gründerin von Meisterclass. Quelle: Meisterclass

Die Digitale Wirtschaft und Startups gehören nahezu untrennbar zusammen. Die Online-Lernplattform Meisterclass.de vereint als junges Unternehmen ein ganz alltägliches Hobby mit einem digitalen Geschäftsmodell. Wer Stricken lernen möchte, wird hier fündig und kann Videokurse und Tutorials kaufen. Meisterclass steht in direkter Konkurrenz zum Berliner Startup Makerist, das bereits seit letztem Jahr mit dem High-Tech Gründerfonds als Investor im Rücken eigene Online-Videokurse anbietet. Doch der Markt für DIY-Ansätze klingt vielversprechend.

Die digitale Kreativschule mit Sitz in Köln wurde von den beiden Gründerinnen Linda Dannenberg und Verena von Stromberg ins Leben gerufen und ging vor knapp einem Monat live. Ein Portal für als Do-It-Yourself-Fans von Fans im Bootstrapping-Gedanken. Der Weg in die Selbstständigkeit kann zwar mühsam sein, aber das risikoreiche Engagement wird entsprechend oft belohnt. #DigiBuzz – Das Magazin für das Digital Business sprach deshalb mit Meisterclass-Mitgründerin Linda Dannenberg darüber, worauf angehende Gründer bei ihrem Startup-Aufbau wirklich achten sollten und wie die eigentliche Idee zum Startup entstand.
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