BVDS: Crowdfunding-Gesetz darf nicht zur Todregulierung des Startup-Finanzierungsinstruments werden
Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. (BVDS) fordert Nachbesserungen beim Kleinanlegerschutzgesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Crowdfunding und Crowdinvestment festlegen soll.
Die rasante Entwicklung im Bereich Crowdfunding und Crowdinvestment zeigen, dass viele Bürger und Unternehmen sich in Deutschland nicht nur für innovative Geschäftsmodelle interessieren, sondern Gründungen direkt unterstützen möchten. Junge Gründer setzen auf dieses Interesse abseits klassischer Business Angels und VC-Geber, um ihre Startup-Idee mit einer ersten Finanzierung auszurüsten. Das Kleinanlegerschutzgesetz soll eigentlich helfen, ein rechtliches Rahmenwerk in Form einer Regulierung für diese Finanzierungsmodelle zu schaffen.

Florian Nöll, Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. Quelle: Felix Müller / BVDS
Gewiss mag die einstige Prokon-Insolvenz viele Kleinanleger nicht nur überrascht, sondern vielmehr schockiert haben. Jedoch darf sich ein solches Gesetz nicht negativ auf innovative Geschäftsmodelle und Gründerideen auswirken. So bleibt zu hoffen, dass die Interessensvertretung für Startups ein harmonisches Level Playing Field entwirft, das der Bundesregierung eine sinnvolle Alternative aufzeigt, um von der urtypischen „German Angst“ vor Investments und Gründerkultur abzukehren.