Das neue BVDW-Präsidium: Thomas Duhr, Marco Zingler, Melina Ex, Matthias Wahl, Thorben Fasching, Achim Himmelreich (v.l.n.r.)

Die Mitglieder des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. haben auf ihrer 25. Mitgliederversammlung ein neues Präsidium gewählt. Das Amt des Präsidenten tritt Matthias Wahl (OMS) an und folgt damit auf Matthias Ehrlich, dessen Mandat für die oberste Verbandsposition nur eine Wahlperiode andauerte. Neben Ehrlich kandidierten die bisherigen Vizepräsidenten Harald R. Fortmann, Ulrich Kramer, Burkhard Leimbrock und Christoph von Dellingshausen nicht mehr. Die BVDW-Mitglieder entschieden sich daher für ein fast vollständig neues Präsidium mit den erstmals als Vizepräsidenten gewählten Thomas Duhr (IP Deutschland), Melina Ex (Fetch), Thorben Fasching (hmmh) und Marco Zingler (denkwerk). Weiter im Amt bestätigt wurde Vizepräsident Achim Himmelreich (Mücke, Sturm & Company).

Neuwahl als Rückbesinnung auf die Kernthemen des BVDW

Das Ergebnis dieser Präsidiumswahl klingt zwar überraschend, aber wurde in einigen Branchenkreisen herbei gesehnt. Zu lange hatte sich der BVDW von seinem Auftrag die Interessen aller Mitglieder zu vertreten abgewendet. Bereits das Personalkarussell in der Geschäftsführung innerhalb der letzten eineinhalb Jahre zwischen Tanja Feller, Harald Kratel, Christoph von Dellingshausen und am Ende Marco Junk sorgte für branchenweiten Verwunderung. Die forcierte Neuorientierung zu Startup-Themen, Internet der Dinge und die netzpolitische Lobbyarbeit wirkte zwar insgesamt vorteilhaft für den Verband, aber die Bedeutung der zahlungskräftigen Mitgliedsunternehmen rückte dabei immer deutlicher in den Hintergrund. Zu wenig mediales Echo förderte und forderte die Unternehmen aus den Reihen der Digitalagenturen, der Vermarktern und der Mediaagenturen sowie der verschiedenen Spezialanbieter aus den Bereichen Mobile, Search, Social Media, Performance und Ad-Technology. Die neue Zusammenstellung des BVDW-Präsidiums zeigt deutlich, dass der Verband sich stärker auf seinen Ursprung konzentrieren könnte und mit Sicherheit seine Kernthemen spielen wird.

Das neue BVDW-Präsidium: Thomas Duhr, Marco Zingler, Melina Ex, Matthias Wahl, Thorben Fasching, Achim Himmelreich (v.l.n.r.). Quelle: BVDW / Hektik Productions

Das neue BVDW-Präsidium: Thomas Duhr, Marco Zingler, Melina Ex, Matthias Wahl, Thorben Fasching, Achim Himmelreich (v.l.n.r.). Quelle: BVDW / Hektik Productions

Vermarkter und Agenturen teilen sich das BVDW-Präsidum auf

An der Spitze steht nunmehr mit Matthias Wahl ein Urgestein aus dem Online-Vermarkterkreis, dessen Unterstützung durch Thomas Duhr als Vertreter des RTL-Vermarkters IP Deutschland mehr als sicher zu sein scheint. Der neue Präsident zählt seit langer Zeit zu den bekannten Gremienvertretern des BVDW als stellvertretender Vorsitzender im Online-Vermarkterkreises (OVK) und als Sprecher des vom BVDW mit gegründeten Deutschen Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW). Nur wenige Wochen zuvor trat Matthias Wahl als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Online-Forschung (AGOF) zurück, um sich mehr den Aufgaben im OVK und BVDW zu widmen. Thomas Duhr spielte auf ähnlichem Terrain für die Vermarkter und war die letzten Jahre Vorstandsvorsitzender der AGOF und Vorstand Online in der Arbeitsgemeinschaft Media-Anayse (AGMA). Beim Online-Vermarkterkreis im BVDW (OVK) war er bis zur letzten Neuwahl als stellvertretender Vorsitzender aktiv.

Als erstes weibliches Mitglied im Präsidium wird Melina Ex, Geschäftsführerin der Agentur Fetch, zugehörig zum Dentsu Aegis Network, gemeinsam mit Marco Zingler, Geschäftsführer der inhabergeführten Digitalagentur denkwerk, und mit Thorben Fasching, Geschäftsleiter der Agentur hmmh, zugehörig zur Plan.net-Gruppe, die Interessen der Agenturen vorantreiben.

Gerade auf dieser Ebene spielt die Erfahrung als Gremienleiter und Interessensvertreter eine entscheidende Rolle für die Wahrnehmung des BVDW. Marco Zingler zählt bekanntlich zu den Verfechtern für die Relevanz der Digitalagenturen im gesamten digitalen Wirtschaftskreislauf, was er als langjähriger Vorsitzender des Fachkreises Full-Service-Digitalagenturen unter Beweis stellte. Thorben Fasching wird seine Erfahrung aus Agentursicht und als Vorsitzender der Fokusgruppe Digital Commerce mit einbringen. Zusammen mit Achim Himmelreich vom Beratungsunternehmen Mücke, Sturm & Company könnte die Re-Fokussierung der Kernthemen weiter an Fahrt gewinnen. Himmelreich trug bereits in den vergangenen Jahren als Faschings Vorgänger für den Erfolg der Fokusgruppe Digital Commerce maßgeblich bei und wirkte bereits vor zwei Jahren als erste Frischzellenkur für das scheidende Präsidium.

Zukunft des Verbands in einem wachsenden Digitalumfeld

Die Neuwahl zeigt, dass der BVDW sich das Präsidium auf die zwei stärksten Lager im Verband aufteilt. Als klare Gewinner gelten die Vermarkter und die Agenturen. Die Rolle des BVDW als Interessenvertretung der Digitalindustrie ist also definitiv noch ausbaufähig, wenn der Blick auf die Zusammenstellung des Präsidiums schweift. Ob der Verband als zentrale Schnittstelle zu den politisch Verantwortlichen wie in der bisherigen Ausrichtung agieren kann, wird sich zwar erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen. Dennoch sollte der Verband sich bemühen, seinen Kurs nicht direkt fortzusetzen, sondern sich selbst zu transformieren.

Was fehlt sind Gehör und Sprachkompetenz der Fachkreise, Fokusgruppen und einzelnen Gremien im Verband, die in der Vergangenheit eher zurückgedrängt wurden, anstatt sie mit Wertschätzung und medialer Aufmerksamkeit zu beglücken. Hier muss der BVDW seine breit ausgebaute Themenvielfalt in die Welt tragen und sich ausschließlich nicht hinter seinem Präsidium verstecken. Gemeinsam mit den Mitgliedern und dem neuen Präsidium kann ein Neuanfang für den BVDW sehr erfolgsversprechend sein.

Freuen wir uns auf eine Zukunft, in der ein sich stetig verändernder Markt im Umfeld von AdBlocker-Technologie, wachsenden Agenturnetzwerken und einem spürbaren Preisverfall für die Leistungserbringung definitiv neue Impulse vertragen kann. Die Neuwahl des BVDW-Präsidiums wirkt wie ein Befreiungsschlag, von dem die gesamte Branche profitieren kann.

Der SPD-nahe Netzpolitikverein D64 kritisiert die gestrige Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) für ein völlig falsches Zeichen für zukünftigen Umgang des Staates mit Freiheitsgrundrechten. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk teilte Gabriel mit, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammen mit dem Innen- und Justizressort an einer konkreten Ausformulierung einer Vorratsdatenspeicherung arbeiten würde. D64 appelliert mit seiner Stellungnahme daran, den Zugriff des Staates auf diese Daten streng zu regulieren.

Nico Lumma, Vorsitzender von D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V. Quelle: Nico Lumma

Nico Lumma, Vorsitzender von D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V. Quelle: Nico Lumma

Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64, findet gegenüber der SPD-Parteispitze scharfe Töne: „Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur vollkommen wirkungslos, wenn es um die Verhinderung von Verbrechen geht. Die Regierung setzt damit auch ein deutliches Zeichen für Überwachung und gegen Freiheitsrechte. Wenn der Staat hier seine Bereitschaft zeigt, die Bürgerrechte für ein nutzloses Instrument auszuhölen, ist das keine vernünftige Entscheidung, wie Gabriel behauptet, sondern ein Dolchstoß für eine offene Gesellschaft und ein Verrat sozialdemokratischer Grundwerte. Wenn der Staat Zugriff auf Verbindugsdaten, Bewegungsprofile oder eines Tages Gesundheitsdaten erhält, bedeutet das faktisch den total überwachten Bürger. Das kann keiner ernsthaft wollen.“

Bereits in vielen anderen europäischen Ländern wurden in den letzten Jahren sehr viele Verbindungsdaten gespeichert, jedoch trugen sie nahezu kaum dazu bei, Straftaten zu verhindern. Weil die Zahl verfügbarer Daten über den Bürger in Zukunft immer weiter steigen wird, sei die Vorratsdatenspeicherung nach Ansicht von D64 ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte.

Mit dem Bestreben zur Vorratsdatenspeicherung stellt sich Deutschland gegen seine europäischen Nachbarländer. In der vergangenen Woche entschieden sich sowohl Bulgarien als auch die Niederlande, auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. Auf europäischer Ebene wird das Thema nach Ansicht von D64 derzeit nicht mit Nachdruck verfolgt.

Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, fordert eine gemeinschaftliche Kraftanstrengung zur digitalen Aufrüstung Europas. Kann das ein Heilmittel für den großen Rückstand bei Frage nach der Digitalisierung sein, bei der sogar Deutschland nur eine Rolle im Mittelmaß zugewiesen wird?

„Wir brauchen eine Digitalunion, sonst wird Europa international nicht mithalten können“, sagte Oettinger in einem Interview mit der BILANZ. Seine Befürchtung, dass Europa im globalen Wettbewerb zurückfallen könnte, ist durchaus berechtigt. Alleine der Blick auf die verschiedenen Startup-Investments der letzten Jahre zeigt, dass Asien und die USA ein weitaus gründerfreundliches Klima als Europa an den Tag legen. Zudem drohe Europa in der Gesetzgebung auf globaler Ebene und selbst bei rein technischen Lösungen wie dem Breitbandanschluss von ländlichen Regionen das Nachsehen zu haben.

Dies bestätigt die jüngste DESI-Analyse der EU-Kommission, die vor allem Deutschland ein Armutszeugnis bei der Digitalisierung ausstellte. „Wir müssen uns an die Bedürfnisse der Menschen anpassen und unsere Politik entsprechend überdenken“, kommentierte Oettinger das desaströse Ergebnis für Deutschland, bei dem die digitale Leistungsfähigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten verglichen wurden. Über diesen Index erfasst die EU-Kommission den Stand der Breitbandversorgung, die Nutzung des Internets, die Internet-Kenntnisse der Bevölkerung, den Entwicklungsstand von digitalen Technologien wie im E-Commerce oder Cloud-Diensten sowie die digitalen Angebote im Öffentlichen Dienst.

digitalunion

Wie kann die Politik eine digitale Strategie umsetzen?

Ob die EU-Kommission und vor allem die deutschen Politiker sich der Digitalisierung wirklich stellen können oder ob doch nur leere Worthülsen zur Beschwichtigung der Medien gesprochen werden – die Kritik ebbt zumindest nicht ab und geht einige Schritte weiter.

Prof. Dr. Tobias Kollmann, Beauftragter für Digitale Wirtschaft in NRW, forderte in einem Artikel der Huffington Post, dass „Digitalthemen“ kein Sonderfeld oder gar nur ein vorübergehendes, tagespolitisches Momentum, sondern die elementare Herausforderung für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft für diese und die nächsten Generationen sei.

Alexander Görlach, Chefredakteur von The European, kritisierte das deutsche Vorgehen und die faktische Ignoranz bei der Digitalen Transformation: „Wenn am Anfang des 21. Jahrhunderts der deutsche Wirtschaftsminister die Harfe auf ein Lied der alten Zeit anstimmt, dann ist die Frage mehr als angebracht, ob er wirklich denkt, dass wir in fünfzig Jahren den Chinesen immer noch Autos verkaufen oder ob Google nicht wirklich das Zukunftsauto auf den Markt bringen wird oder Apple vielleicht.“

Wann hilft eine europäische Digitalunion?

Neben dem europäischen Schauplatz müssen hierzulande nicht nur die Hausaufgaben gemeistert werden, sondern der vehemente Widerstand gegen die Digitale Transformation in den Köpfen der politischen Entscheider abgebaut werden. Natürlich stehen Wählerinteressen aus ganz klassischen Wirtschaftsbereichen wie Automobilbranche, Lebensmittel-, und Schwerindustrie naturgemäß auf ihrer Agenda, doch das Interesse an der Digitalisierung steigt unaufhaltsam. Deutschland sollte weniger Debatten führen, nicht nur Forderungen stellen, sondern die konkrete Umsetzung angehen. Wenn die nationalen Standards auf höchstem Niveau gehalten werden, dann kann eine Digitalunion gewisse Spielräume bieten, die Aktionen auf den relevanten Handlungsfeldern erleichtern und ein digitales Europa deutlich näher zusammenrücken.

Digitale Leistungsfähigkeit der EU-Mitgliedsstaaten. Quelle: Europäische Kommission.

Die Digitale Wirtschaft bietet großartige Möglichkeiten für Fortschritt, Innovationen und Erleichterungen im Zusammenspiel von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Mit dem aktuellen Index für die Digitale Wirtschaft und Gesellschaft untersucht die Europäische Kommission den Stand der Digitalisierung in Europa. Deutschland zählt bei der Digitalen Transformation leider nur zum Mittelmaß und belegt den 10. Platz unter allen EU-Mitgliedsstaaten – ein Armutszeugnis für eine starke und tonangebende Wirtschaftsmacht.

Das Bild zeigt zwar ein durchaus digital denkendes Europa, jedoch lassen sich aus den gesamten Durchschnittswerten der Untersuchung erste Problemfelder identifizieren. Die Mehrheit der Europäer nutzt das Internet regelmäßig (75 Prozent) und laden gerne audiovisuelle Inhalte herunter. Fast die Hälfte der Internetnutzer in Europa (49 Prozent) haben Online-Spiele gespielt oder Spiele, Bilder, Filme oder Musik heruntergeladen. In 39 Prozent der Haushalte mit einem Fernsehgerät werden Videos auf Abruf geschaut. Im Sinne der Unterhaltung wird das Internet demnach gerne genutzt. Bei digitalen Geschäftsmodellen hingegen hapert es gewaltig. Kleine und mittlere Unternehmen haben ernste Probleme mit der Digitalisierung, denn nur 15 Prozent von ihnen betätigen sich im Online-Verkauf und von diesen bieten nur 15 Prozent ihre Dienste auch grenzübergreifend online an. Während digitale öffentliche Dienste in einigen Ländern selbstverständlich sind, sucht man in anderen Ländern danach vergeblich: Ein Drittel der europäischen Internetnutzer (33 Prozent) haben Online-Formulare für die Übermittlung von Informationen an die Behörden genutzt, wobei die Angaben zwischen dem Spitzenreiter Dänemark mit 69 Prozent und das Schlusslicht Rumänien mit 6 Prozent extrem auseinander gehen.

Günther H. Oettinger, Mitglied der EU-Kommission für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft erklärt: „Der Digital-Index zeigt, dass sich die Art und Weise, wie die Menschen Filme ansehen, grundlegend geändert hat: Nach wie vor sehen sich die Menschen ihre Lieblingsserien im Fernsehen an, doch viele – nämlich 40 Prozent – sehen auch Videos auf Abruf und Filme über das Internet an. Wir müssen uns an die Bedürfnisse der Menschen anpassen und unsere Politik entsprechend überdenken.“

Dennoch sollte das durchaus verlockende Beispiel vom Bewegtbild-Konsum nicht für den Digitalisierungsgrad alleine sprechen. Der Blick auf Deutschland zeigt, dass hierzulande weit mehr digitale Baustellen bestehen als zuvor angenommen. Als eines der 28 Mitgliedsländer erreicht Deutschland einen Indexwert von 0,51 auf der Skala von 0,00 bis 1,00 und belegt mit diesem Mittelmaß nur Platz 10. Immerhin hat sich die Digitalisierung in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 0,02 Punkte verbessert.

Digitale Leistungsfähigkeit der EU-Mitgliedsstaaten. Quelle: Europäische Kommission.

Digitale Leistungsfähigkeit der EU-Mitgliedsstaaten. Quelle: Europäische Kommission.

Bei der Internetversorgung hat sich die Konnektivität deutlich verbessert. Nach Ansicht der EU Kommission nutzen rund 82 Prozent der Deutschen gegenüber den 75 Prozent der gesamten Europäer das Internet, aber bei der Breitbandversorgung müssen noch viele Lücken geschlossen werden. Wenn Deutschland ultraschnelle Breitbandtechnologien einsetzen möchte, müssen deutlich größere Investitionen in Glasfasernetzwerke getätigt werden als bisher. Damit lobt die EU zwar die grundsätzliche Idee der Digitalen Agenda, verdeutlicht dabei jedoch die schleppende Arbeit des Ausschusses und das lähmende Gerangel um den Breitbandausbau. Die alten Netze müssen strikt ausgebaut werden, zumal in vielen Haushalten die technologischen Grundvoraussetzungen mit der Abschaffung von alten Kupfer- und Koaxialkabeln erst geschaffen werden müssen.

Mit einem Indexwert von 0,60 Punkten im Bereich Humankapital liegt Deutschland im internationalen Vergleich auf dem neunten Platz und damit leicht besser als der europäische Durchschnitt. 69 Prozent der Deutschen haben grundlegende oder darüberhinaus gehende Kenntnisse zu digitalen Themen und zur Internetnutzung. Auch in weiteren Bereichen der digitalen Fähigkeiten wie Wissenschaft, Technologie, Ingenieurswesen und Mathematik schneidet Deutschland besser als der EU-Durchschnitt ab. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern verbringen die Deutschen weniger Zeit im Internet mit sozialen Aktivitäten und Online-Medien. Beim Online-Shopping zählen die deutschen Verbraucher zur Oberliga und kommen mit 80 Prozent auf den vierten Platz. Die deutschen leser gerne Online-Nachrichten (70 Prozent), hören Musik, schauen Videos und spielen Online-Spiele (53 Prozent) und nutzen recht frequent Online-Banking-Services (57 Prozent).

Jedoch nutzt nur ein Viertel von ihnen (24 Prozent) Video-on-Demand-Angebote, was weit unter dem EU-Durchschnitt mit 39 Prozent liegt. Knapp die Hälfte der Internetnutzer in Deutschland kommuniziert über soziale Netzwerke (49 Prozent), was jedoch im Vergleich zu den europäischen Nachbarn bei einem Durchschnitt von 58 Prozent nur den letzten Platz im Ranking einbringt.

Bei der Integration von digitaler Technologie im Geschäftsleben erreicht Deutschland einen Indexwert von 0,40 – knapp über dem EU-Durchschnitt und damit auf dem 8. Platz. Die fehlende Akzeptanz von Social Media (11 Prozent) und cloud-basierten Applikationen (6,2 Prozent) lassen Deutschland hierbei schlechter abschneiden. Immerhin stellen einige deutsche Unternehmen digitale Informationen bereit (35 Prozent) und nutzen digitale Rechnungen (12 Prozent). Diese Werte lassen Deutschland in diesem Segment nur auf den 21. Platz kommen.

Im Bereich des öffentlichen Sektors kommt Deutschland auf einen Indexwert von 0,39 Punkten. Die geringe Präsenz von Regierung, Behörden und Institutionen sowie dem öffentlichen Dienst zeigen, dass gerade mit Digital Public Services ein großes Innovationspotenzial ungenutzt bleibt. Formulare, Anträge, Abwicklungen – einfache Notwendigkeiten wie die Ausstellungen von Geburtsurkunden oder Anträge beim Einwohnermeldeamt werden hierzulande lieber schriftlich erledigt anstatt kosten- und effizienzsparend über digitale Services. Nur 18 Prozent der deutschen Internetnutzer kommunizieren mit Behörden und öffentlichen Institutionen auf den digitalen Kanälen. Im Vergleich mit dem europäischen Durchschnitt mit 33 Prozent kommen die Deutschen somit nur auf den 23. Platz in diesem Unterranking.

Der Digital-Index der Europäischen Kommission zeigt eindrucksvoll, dass die europäischen Nachbarn das Potenzial und die Notwendigkeit des digitalen Wandels erkannt haben. Während hierzulande lieber über Sinn und Zweck debattiert wird, ziehen die EU-Mitgliedsstaaten langsam aber sicher an Deutschland vorbei und gewinnen an digitaler Wettbewerbsfähigkeit.

Patrick Beyer (Piratenpartei) und Valentina Kerst (D64). Quelle: Patrick Beyer (frei) und CC-BY-SA D64 e. V.

Geht es nach dem Wunsch von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), soll Paragraf 8 des Telemediengesetzes (TMG) um zwei Absätze ergänzt werden. Ursprünglich regelt dieser Paragraf die Verantwortlichkeit von Internetprovidern. Dieser soll nun für „Diensteanbieter“ gelten, welche über ein WLAN potenziellen Nutzern den Internetzugang bereit stellen. Nach dem ersten Bekanntwerden dieses Gesetzesentwurfs zur Neuregelung der Störerhaftung bei offenen WLANs formiert sich scharfe Kritik durch den netzpolitischen Verein D64 und durch die Piratenpartei.

Ihrer Ansicht nach erwarten die Anbieter freier WLAN-Netze mit diesem Gesetz statt der versprochenen Erleichterungen eher deutliche Verschärfungen der Haftungsregelungen. Die Piraten kritisieren dabei vornehmlich den im Entwurf vorgesehenen Zwang, frei angebotene WLAN-Netze zu verschlüsseln und sich als Nutzer eines freien WLANs vorher gegenüber dem Anbieter auszuweisen. Dabei würden laut D64 vor allem den privaten Betreibern von sogenannten Hotspots „zumutbare Maßnahmen“ zur Identifizierung der Nutzer auferlegt, so dass die Neuregelung der Störerhaftung für nicht kommerzielle Anbieter den Ausschluss vom Betrieb von offenen WLANs bedeuten würde.

Patrick Beyer (Piratenpartei) und Valentina Kerst (D64). Quelle: Patrick Beyer (frei) und <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/">CC-BY-SA</a> D64 e. V.

Patrick Beyer (Piratenpartei) und Valentina Kerst (D64). Quelle: Patrick Beyer (frei) und CC-BY-SA D64 e. V.

„Mit diesem Entwurf droht Gabriel das Internet kaputt- und den Freifunk plattzumachen. Gabriels Gesetzentwurf ist ein europaweit einmaliger Kniefall vor der Rechteverwertern der Unterhaltungsindustrie und ein Angriff auf Internet-Nutzer und Internet-Anbieter gleichermaßen“, erklärt Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz, und schlussfolgert: „Dass sich jeder WLAN-Internetnutzer namentlich identifizieren muss, kennen wir bisher nur aus Diktaturen wie China. Im Netz haben wir genauso ein Recht auf anonymen und freien Meinungsaustausch, wie in allen anderen Bereichen der Gesellschaft auch. Oder will Gabriel, dass wir uns in Zukunft auch identifizieren, wenn wir eine öffentliche Telefonzellen nutzen wollen?“

Der netzpolitische Verein D64, eigentlich als der SPD nahestehende Institution bekannt, wertet den Entwurf sogar als deutlichen Schritt in die falsche Richtung. Nach der geltenden Gesetzeslage sei es eindeutig, unter welchen Bedingungen Betreiber eines offenen WLANs von der Haftung für rechtswidrige Handlungen freigestellt sind.

Valentina Kerst, Sprecherin und Co-Vorsitzende von D64 betont: „Der neue Entwurf der Bundesregierung in der aktuellen Fassung schafft es, diese Klarheit zu beseitigen und zudem die Bedingungen für das Betreiben von offenen WLANs erheblich zu verschlechtern. Es bleibt vollkommen unklar, welche Maßnahmen das sein sollen. Die reine Angabe von Namen bleibt ohne Überprüfung dieser Daten wirkungslos. Die Verifizierung der Angaben durch beispielsweise die Kontrolle von Personalausweisen ist für private Betreiber schlicht nicht umsetzbar.“

Im internationalen Vergleich bildet Deutschland das traurige Schlusslicht in puncto WLAN-Hotspots. Die Angst vor der Störerhaftung hindere viele Unternehmen und Privatpersonen daran, ein möglichst flächendeckendes Mobile Internet über WLAN-Hotspots anzubieten. Eine Lösung wäre es, die Betreiber von offenen WLANs den großen Telekommunikationsanbietern gleichzustellen und sie somit von jeglicher Haftung zu entbinden. Die Bundesregierung müsste sich zu diesem Schritt in Richtung Gesellschaft bewegen lassen. Falls jedoch der Lobbyismus siegt und mit der Neuregelung der Betrieb von freien und offen verfügbaren WLANs eher verhindert wird, fällt Deutschland wieder einmal zurück in die analoge Steinzeit – trotz Digitaler Agenda und der Bestrebung, die digitale Transformation in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft voranzutreiben.

Matthias Ehrlich, Präsident vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Quelle: BVDW

Matthias Ehrlich, Präsident vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Quelle: BVDW

Matthias Ehrlich, Präsident vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Quelle: BVDW

In einer aktuellen Bestrebung üben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder heftige Kritik an der nach ihrer Ansicht fehlenden Umsetzung der E-Privacy Richtlinie („Cookie-Richtlinie“) durch die Bundesregierung. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. als Interessenvertretung vieler Digitalunternehmen, die sich auf Datenauswertung, Datensammlung und Datenverwendung zwecks Werbezwecke spezialisiert haben, kritisiert den Vorstoß der Datenschutzbeauftragten.

Cookies sind kleine Datensätze. Sie erleichtern unser tägliches Bedürfnis nach Informationen und Unterhaltung im Netz. Ohne Cookies ist die heutige Mediennutzung gar nicht mehr denkbar. Die meisten Nutzer akzeptieren pauschal, dass Cookies gesetzt werden und Informationen in den kleinen Textdateien gespeichert werden, um an anderer Stelle das Nutzungserlebnis „zu verbessern“. Die „Cookie-Richtlinie“ sollte das Opt-In, also die vorherige Einwilligung in die Nutzung von Cookies, in der Europäischen Union einführen, anstatt erst nachträglich mittels Opt-Out die Cookies zu unterbinden.

Trotz Ablauf der eigentlichen Umsetzungsfrist im Mai 2011 ist eine Umsetzung bislang nicht durch ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren erfolgt. Jedoch vertrat die Mehrheit im Bundestag damals die durchaus umstrittene Ansicht, dass die Regelung im § 15 Abs. 3 TMG der Vorgabe der Cookie-Richtlinie bereits entspreche. Eine Umsetzung der „Cookie-Richtlinie“ sei demzufolge nicht von Bedarf.

Der erneute Regulierungsvorstoß der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, wonach die E-Privacy-Richtlinie der Europäischen Union nicht ausreichend in deutsches Recht umgesetzt worden sei, stößt beim BVDW und seinen Mitgliedern auf weitgehendes Unverständnis. Auf die entsprechende Einschätzung der Europäischen Kommission hat der BVDW bereits im Februar 2014 hingewiesen. Für Unternehmen, die auf die Pseudonymisierung verzichten wollen, gilt schon heute die Verpflichtung, eine explizite Einwilligung der Nutzer einzuholen.

„Die wiederholte Behauptung, die E-Privacy-Richtlinie sei in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt, ändert nichts an der faktischen Rechtslage. Hier hat die Kommission bereits 2014 eine wichtige Klarstellung für die Digitale Wirtschaft in Deutschland getroffen, die endlich Rechtssicherheit geschaffen hat. Pseudonymisierung und Opt-Out ermöglichen eine differenzierte praxisnahe Lösung und sichern gleichzeitig den sparsamen Umgang mit Daten. Dieser ‚privacy by design‘-Ansatz gilt heute in Deutschland und ist zu recht auch in die aktuelle EU-Datenschutz-Grundverordnung eingeflossen“, kritisiert Matthias Ehrlich, Präsident vom BVDW.

Schon damals hatte die Europäische Kommission nach Aussage des BVDW ausdrücklich bestätigt, dass die derzeitigen deutschen Datenschutzstandards der von der EU verabschiedeten E-Privacy-Richtlinie entsprechen. Dieser Einschätzung hatte sich auch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) angeschlossen. Damit besteht auch Klarheit in Sachen Cookie-Opt-In: Die im Telemediengesetz (TMG) erlaubte Nutzung von Cookies mit pseudonymen Profilen, verbunden mit einem Widerspruchsrecht der Nutzer, bleibt uneingeschränkt gültig.

Die gesamte Diskussion zieht sich seit einigen Jahren durch die Reihen von Politik und Lobbyisten. Die bislang nicht angestrebte Umsetzung der Cookie-Richtlinie begünstigt werbetreibende Unternehmen, Vermarkter und Mediaplaner, denn hinter dem Sammeln und Weiterverwenden von (pseudonymisierten) Daten steckt ein gewaltiges Geschäft, von dem viele Monetarisierungsmodelle abhängen.

Jens Koeppen, CDU/CSU, Vorsitzender des Bundestagsausschusses Digitale Agenda. Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Die Digitale Transformation ist seit geraumer Zeit in der Politik angekommen. Vor rund einem Jahr beschloss der Bundestag die Einsetzung des Ausschusses „Digitale Agenda„. Insgesamt 16 Köpfe aus dem politischen Berlin sollen Chancen und Potenziale der Digitalisierung für Demokratie, Gesellschaft, Wirtschaft und Teilhabe frühzeitig erkennen und daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten. Mit dem Ausschuss „Digitale Agenda“ wurde eine „maßgebliche Handlungsempfehlung“ der Enquete-Kommission umgesetzt.

Gewiss betritt der Bundestag in der aktuellen Legislaturperiode das berühmt-berüchtigte „Neuland“ mit einem Hauptausschuss für netzpolitische Themen. Dennoch zeigte die Bemühung um die Digitalisierung, dass sich der Stellenwert von Internet- und Netzpolitik deutlich gegenüber dem letzten Jahrzehnt erhöht hat.

Zum Status Quo zieht #DigiBuzz – Das Magazin für das Digital Business eine erste Bilanz und attestiert dem Ausschuss „Digitale Agenda“ definitiv kein Fleißsternchen.

Jens Koeppen, CDU/CSU, Vorsitzender des Bundestagsausschusses Digitale Agenda. Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Jens Koeppen, CDU/CSU, Vorsitzender des Bundestagsausschusses Digitale Agenda. Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Für jeweils zwei Sitzungen im Monat treffen sich die 16 Abgeordneten des Ausschusses „Digitale Agenda“ unter dem Vorsitz von Jens Koeppen (CDU/CSU) zusammen. Darunter finden sich sieben Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, fünf SPD-Abgeordnete und je zwei Abgeordnete der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Obwohl Bürgerbeteiligung und eine größtmögliche Öffentlichkeit einst noch Aushängeschilder der Enquete-Kommission waren, fanden diese Kernelemente der Transparenz und somit Prinzipien des faktischen Vorläufers der Enquete-Kommission jedoch nur äußerst begrenzt Anwendung im Ausschuss. Nur sechs von 28 Sitzungen waren öffentlich.

Warum mangelt es an öffentlichen Diskussionen?

Zwar beschloss der Ausschuss die Einsetzung eines Online-Beteiligungstools, das nach etwas mehr als vier Monaten im November 2014 freigeschaltet wurde, auf dem Interessierte sich mit Diskussionsbeiträgen zu vorher gestellten Fragen an öffentlichen Sitzungen beteiligen können. Die Beteiligung in den letzten drei Monaten war jedoch mehr schlecht als recht. Insgesamt 31 Fragen wurden dort bislang zu nur drei Fachgesprächen über die Themen „eHealth“, „Open Data“ und zu „Urheberrechtsreform und Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ gestellt. Von den 16 Abgeordneten wurden 35 Antworten auf die 31 Fragen geliefert – mit der letzten Aktivität vom 3. Dezember 2014.

Warum knüpft der Ausschuss „Digitale Agenda“ nicht an die Leistung der Enquete-Kommission an?

Seit der Gründung wurde kein Gesetzentwurf unter Federführung des Ausschusses entwickelt. Der Ausschuss darf die digitalen Themen zwar ausarbeiten, aber die konkrete Bearbeitung liegt in den Innen-, Wirtschafts- und Verkehrsausschüssen. Weder die einstigen Vorschläge der Enquete-Kommission wurden bearbeitet und umgesetzt noch wurden Empfehlungen für Beschlüsse auf der digitalen Agenda der Bundesregierung gefasst. Keiner der 16 Abgeordneten hat einen öffentlichkeitswirksamen Impuls für die Digitalisierung gesetzt und keine öffentliche Stellungnahme verbreitet. Das einjährige Jubiliäum des Ausschusses „Digitale Agenda“ ist ein Armutszeugnis für ein Jahr politischer Arbeit.

Wieso fehlt die Identifikation mit der Digitalisierung?

Die Zugehörigkeit zu einem Ausschuss, der nur beratend und nicht federführend die Digitale Transformation in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft begleiten soll, erfordert mehr Identifikation für die Digitalisierung durch die Abgeordneten. Nicht nur die Netzpolitik muss in Deutschland mit einer „Digitalen Agenda” einen guten Job machen, sondern die gesamte digitale Strategie für einen der größten Wirtschaftsräume in der Europäischen Union muss zukunftssicher auf Digitalisierung eingenordet werden.

Wenn das Programm der „Digitalen Agenda“ wirklich bis zum Jahr 2017 nachweisbare und nachhaltige Ergebnisse liefern soll, muss wahrhaftig mehr Zeit und Aufwand in die Digitalisierung seitens des Bundestags und der politischen Parteien investiert werden. Ein Viertel der Legislaturperiode ist damit verstrichen und aufgrund der offenkundigen Inaktivität des Ausschusses verstrichen. Während Verbände, Unternehmen und Gesellschaftsvertreter auf die Dringlichkeit beharren, sich der Digitalisierung anzunehmen, erweckt der Ausschuss „Digitale Agenda“ mehr Schein als Sein. Für dieses Jahr sollten sich alle Abgeordneten, die sich für die Digitale Transformation interessieren, mehr Zugeständnisse für ihre Identifikation mit der Digitalisierung geben – und klare Worte und erste Taten sprechen lassen.

Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

Crowd Investing zählt zu den modernen Varianten der Startup-Finanzierung. Bei dieser form des Investments unterstützen Privatanleger mit ihrem Geld junge, innovative Firmen. Im Gegenzug steht ihnen eine finanzielle Beteiligung an deren Wachstum zu. Das vom Bundeskabinett beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz setzt sich zum Ziel, Kleinanleger bei Investitionen besser zu schützen. Die Ausnahmen für Crowdfinanzierung reichen aus Sicht des Digitalverbands BITKOM nicht aus, um Startups zu finanzieren und Crowdinvestoren mehr Spielraum bei ihren Geldern einzuräumen.

Eine überwältigende Mehrheit der beteiligten Nutzer (98 Prozent) sind sich als Investoren des Risikos ihrer Geldanlage bis zum Totalverlust bewusst, weil die zu finanzierenden Projekte ihrer Meinung nach transparenter vorgestellt werden (90 Prozent). Laut einer Umfrage durch den BITKOM unter 133 Privatanlegern hält die Mehrheit eine Regulierung durch die Politik für überflüssig. Das neue Kleinanlegerschutzgesetz würde sogar viele Nutzer von Crowd-Investing-Plattformen vertreiben. Mit dem Eingreifen der Politik kommt schnell das finanzielle Aus für zahlreiche Startup-Projekte, die keine Finanzierung durch klassische Geldgeber wie Business Angels oder Venture-Capital-Geber überzeugen können. Sechs von zehn Kleinanlegern (62 Prozent) halten sich bei Crowd Investing sogar für besser informiert als bei klassischen Investitionen durch Banken. Nur 8 Prozent fühlen sich schlechter informiert. Fast jeder Crowdinvestor (95 Prozent) möchte auch künftig einen Teil seines Geldes auf diese Weise investieren.

Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

„Die Zahlen belegen eindeutig: Es ist nicht notwendig, Crowd Investing in Deutschland stärker zu reglementieren. Die im Kleinanlegerschutzgesetz vorgesehenen bürokratischen Regelungen sind überflüssig und würden Crowd Investing in Deutschland nur unattraktiv machen“, sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz.

So gelten die Ausnahmen nur bis zu einer Gesamtfinanzierungsumme von 1 Million Euro. Einzelinvestoren dürfen sich nur mit 1.000 Euro beteiligen, eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen gelten. Außerdem müssen Anleger ein Informationsblatt ausdrucken und dies unterschrieben an die Crowd-Investing-Plattform zurücksenden. Zudem dürfen sie ebenso wie die Startups selbst nur sehr beschränkt im Internet um Investoren werben.

Ulrich Dietz, Vizepräsident des BITKOM. Quelle: BITKOM

Ulrich Dietz, Vizepräsident des BITKOM. Quelle: BITKOM

„Alle diese neuen Vorschriften verbessern die Finanzierungssituation von Start-ups nicht, sondern es würde hierzulande schwerer, Geld bei Kleinanlegern einzusammeln“, kritisiert Ulrich Dietz und betont: „Crowd Investing muss von den bürokratischen Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes in deutlich größerem Umfang als bisher vorgesehen ausgenommen werden. Das geplante Kleinanlegerschutzgesetz macht Crowd Investing bürokratisch, langsam und unattraktiv. Bundesrat und Bundestag sind jetzt aufgerufen, diese überflüssigen Änderungen zu stoppen.“

Drei Viertel der privaten Investoren (74 Prozent) geben an, dass sie ihre Einkommensverhältnisse gegenüber der Plattform oder dem Start-up nicht offenlegen. Ihr maximales Investment beträgt damit künftig 1000 Euro pro Projekt oder Startup. Nur 12 Prozent der Crowdinvestoren wären zu dieser Offenlegung bereit. Etwa jeder Dritte (37 Prozent) der Investoren hat zumindest in der Vergangenheit bereits Summen von mehr als 1000 Euro investiert.

Mehr als 10.000 Euro haben bereits 5 Prozent aller Befragten schon einmal für ein einzelnes Investment eingesetzt. Nur jeder Vierte (26 Prozent) wäre bereit, das vorgeschriebene Informationsblatt auszudrucken und unterschrieben zurückzusenden. Jeder Zweite (48 Prozent) hält diesen Vorgang für zu aufwändig und 17 Prozent wären dazu gar nicht in der Lage, weil sie nach eigener Angabe überhaupt keinen Drucker besitzen würden.

Florian Nöll, Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. Quelle: Felix Müller / BVDS

Florian Nöll, Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. Quelle: Felix Müller / BVDS

Crowd Investment ist eine Art der Anlageform und Firmenfinanzierung, bei der Kapitalbedarf von Unternehmen durch private Mikroinvestoren gedeckt wird. Damit stellt Crowd Investing eine einzigartige Form der Unterstützung für kleine Projekte dar, welche nicht auf mehrere Millionen, sondern eine grundsolide Finanzierung zur Realisierung von Projekten angewiesen sind.

Bereits im September 2014 begrüßte der Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. den ursprünglichen Gesetzentwurf, forderte jedoch schon damals deutlich mehr Arbeit in das Kleinanlegerschutzgesetz zu stecken. Florian Nöll, Vorsitzender des BVDS, kritisierte, „dass der Gesetzgeber mit Blick auf die Realität der Startupfinanzierung durch die Crowd noch nachbessern muss. Startups brauchen die Finanzierung durch die Crowd und es ist ein schmaler Grat zwischen sinnvollem Anlegerschutz und einer Todregulierung dieses innovativen Finanzierungsinstruments.“ Bei der Regulierung sollten insbesondere die Interessen der Startups berücksichtigt werden, was jedoch immer noch nicht in der aktuellen Vorlage erfolgt ist.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft bei ihrer Regierungserklärung "Menschen verbinden – MegaBits. MegaHerz. MegaStark" am 29. Januar 2015 vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen. Quelle: Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen / Foto: W. Meyer-Piehl

Die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) von Nordrhein-Westfalen erklärte am gestrigen Donnerstag in ihrer ersten Regierungserklärung im Düsseldorfer Landtag, dass das einwohnerreichste Bundesland den Digitalen Wandel vorantreiben muss. Als Investitionspaket stehen 640 Millionen Euro für innovative Zukunftsprojekte zur Verfügung.

Eine durchaus erfreuliche Nachricht. Nordrhein-Westfalen liegt bereits weit vorne in der Digitalisierung und möchte diese Position noch weiter festigen. Ziel der Regierungserklärung sei es, dass NRW im Bundesvergleich den ersten Platz bei der Anwendung und Umsetzung modernster Informations- und Kommunikationstechnologien dauerhaft belegt.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft bei ihrer Regierungserklärung

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft bei ihrer Regierungserklärung „Menschen verbinden – MegaBits. MegaHerz. MegaStark“ am 29. Januar 2015 vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen. Quelle: Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen / Foto: W. Meyer-Piehl

Dazu attestiert Hannelore Kraft in ihrer Regierungserklärung: „Wir werden als Land insgesamt 640 Millionen Euro in innovative Zukunftsprojekte unserer Wirtschaft mit Schwerpunkt Digitalisierung investieren. Und zwar in Projekte, die sich in unseren Leitmarktwettbewerben durchsetzen.“ Zu den künftigen Schwerpunkten sollen zudem die Themenfelder Energiesicherheit und Energieeffizienz, Logistik, Medizintechnologie, Fahrzeugbau einschließlich der Zulieferer, Cloud Computing, leistungsfähige Netze und Sicherheit der hoch vernetzten Welt.

NRW liegt im Vergleich mit anderen Bundesländern verhältnismäßig gut. In Bayern wird die Digitalisierung bei nur drei mageren Prozent der Unternehmen umgesetzt. In der Breitbandverfügbarkeit liegt NRW jedoch deutlich hinter der Hauptstadt Berlin, aber 70,7 Prozent der Haushalte in NRW sind mit einer Übertragungsrate von 50 Mbit pro Sekunde oder mehr ausgestattet. Damit liegt NRW knapp vor Baden-Württemberg (69,2 Prozent) und deutlich vor Bayern, wo zurzeit nur 62,4 Prozent aller Haushalte auf schnelles Internet zugreifen können.

Dennoch soll die Digitale Transformation sich auch in Zukunft bemerkbar machen. Neben der Medienwelt sollen vornehmlich die Themenfelder Bildung, Industrie 4.0, Hochgeschwindigkeits-Internet, Infrastruktur, Datensicherheit, Förderung von Startups, Smarte Technologie im Alltag, Digitale Verwaltung, Digitale Arbeitswelten und Digitale Gesellschaft gestärkt werden. Intelligente Ideen sind dabei nicht nur gefragt, sondern kostengünstige Lösungen sollen die Marktmacht herstellen, indem sich Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zusammentun.

Das Land NRW hat sich nach Einschätzung der Landesregierung zum führenden Medien- und Kreativstandort in Deutschland und einem der stärksten in Europa entwickelt. Schon frühzeitig habe das Land NRW die Bedeutung der Digitalisierung vor allem im Mediensektor erkannt und sich dieser Entwicklung mit großem Erfolg gestellt. Die vollständige Regierungserklärung findet sich als PDF auf der Webseite des Landes NRW sowie als Video-Aufzeichnung, Stream und Download.

Im Rahmen der fünften „Internetwoche Köln“ stellte die IHK der Rheinmetropole Köln eine neue Initiative vor, bei der Unternehmen der klassischen Wirtschaft bei ihrer digitalen Transformation begleitet werden sollen. Vertreter aus Industrie und Handel sowie der digitalen Wirtschaft sollen künftig bei Veranstaltungen unter dem Dach von „Digital Cologne“ zusammengeführt werden – eine erste Betrachtung.
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