Schlagwortarchiv für: Startups

Junge Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort für den GRÜNDERPREIS NRW 2018 bewerben. Mit dem hoch dotierten Preisgeld in Höhe von 60.000 Euro zeichnen das NRW-Wirtschaftsministerium und die NRW.BANK innovative Geschäftsideen, neuartige Produkte und herausragende Unternehmerpersönlichkeiten aus.

Weiterlesen

Welche Technologien und welche Innovationen bietet das Startup-Ökosystem dem Mittelstand und der Industrie? In der Interviewreihe mit Gründerinnen und Gründern der Region Köln stellt sich heute Sebastian Schirmer von Quiply vor.

Weiterlesen

Vom 9. bis 14. September 2018 können Startups aus der Region Köln aus dem Hightech- und IT-Bereich ins Silicon Valley reisen. Dort treffen Sie Business Angels und Venture-Capital-Investoren, sammeln Praxiserfahrung in den USA und können ihre Geschäftsideen auf dem US-Markt testen.

Weiterlesen

Am gestrigen Montag fand zum ersten Mal in Köln die neue Veranstaltungsreihe „NRWalley – Startbahn West“ des Bundesverbands Deutsche Startups e.V. statt.

Weiterlesen

Welche Gründerteams können mit ihren Ideen überzeugen und würden sich über ein Preisgelt von 32.000 Euro freuen? Die aktuelle Bewerbungsrunde vom „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ geht in die heiße Phase, denn der Bewerbungsschluss ist schon am 3. April.

Weiterlesen

euronoten.jpg

Das Land NRW baut das Venture Capital der landeseigenen NRW.BANK um zusätzliche 214 Millionen Euro aus. Ich begrüße diesen Schritt und empfehle den Startups der Region, sich um die Fördermittel der NRW.BANK zu bewerben.

Weiterlesen

Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

Crowd Investing zählt zu den modernen Varianten der Startup-Finanzierung. Bei dieser form des Investments unterstützen Privatanleger mit ihrem Geld junge, innovative Firmen. Im Gegenzug steht ihnen eine finanzielle Beteiligung an deren Wachstum zu. Das vom Bundeskabinett beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz setzt sich zum Ziel, Kleinanleger bei Investitionen besser zu schützen. Die Ausnahmen für Crowdfinanzierung reichen aus Sicht des Digitalverbands BITKOM nicht aus, um Startups zu finanzieren und Crowdinvestoren mehr Spielraum bei ihren Geldern einzuräumen.

Eine überwältigende Mehrheit der beteiligten Nutzer (98 Prozent) sind sich als Investoren des Risikos ihrer Geldanlage bis zum Totalverlust bewusst, weil die zu finanzierenden Projekte ihrer Meinung nach transparenter vorgestellt werden (90 Prozent). Laut einer Umfrage durch den BITKOM unter 133 Privatanlegern hält die Mehrheit eine Regulierung durch die Politik für überflüssig. Das neue Kleinanlegerschutzgesetz würde sogar viele Nutzer von Crowd-Investing-Plattformen vertreiben. Mit dem Eingreifen der Politik kommt schnell das finanzielle Aus für zahlreiche Startup-Projekte, die keine Finanzierung durch klassische Geldgeber wie Business Angels oder Venture-Capital-Geber überzeugen können. Sechs von zehn Kleinanlegern (62 Prozent) halten sich bei Crowd Investing sogar für besser informiert als bei klassischen Investitionen durch Banken. Nur 8 Prozent fühlen sich schlechter informiert. Fast jeder Crowdinvestor (95 Prozent) möchte auch künftig einen Teil seines Geldes auf diese Weise investieren.

Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

„Die Zahlen belegen eindeutig: Es ist nicht notwendig, Crowd Investing in Deutschland stärker zu reglementieren. Die im Kleinanlegerschutzgesetz vorgesehenen bürokratischen Regelungen sind überflüssig und würden Crowd Investing in Deutschland nur unattraktiv machen“, sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz.

So gelten die Ausnahmen nur bis zu einer Gesamtfinanzierungsumme von 1 Million Euro. Einzelinvestoren dürfen sich nur mit 1.000 Euro beteiligen, eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen gelten. Außerdem müssen Anleger ein Informationsblatt ausdrucken und dies unterschrieben an die Crowd-Investing-Plattform zurücksenden. Zudem dürfen sie ebenso wie die Startups selbst nur sehr beschränkt im Internet um Investoren werben.

Ulrich Dietz, Vizepräsident des BITKOM. Quelle: BITKOM

Ulrich Dietz, Vizepräsident des BITKOM. Quelle: BITKOM

„Alle diese neuen Vorschriften verbessern die Finanzierungssituation von Start-ups nicht, sondern es würde hierzulande schwerer, Geld bei Kleinanlegern einzusammeln“, kritisiert Ulrich Dietz und betont: „Crowd Investing muss von den bürokratischen Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes in deutlich größerem Umfang als bisher vorgesehen ausgenommen werden. Das geplante Kleinanlegerschutzgesetz macht Crowd Investing bürokratisch, langsam und unattraktiv. Bundesrat und Bundestag sind jetzt aufgerufen, diese überflüssigen Änderungen zu stoppen.“

Drei Viertel der privaten Investoren (74 Prozent) geben an, dass sie ihre Einkommensverhältnisse gegenüber der Plattform oder dem Start-up nicht offenlegen. Ihr maximales Investment beträgt damit künftig 1000 Euro pro Projekt oder Startup. Nur 12 Prozent der Crowdinvestoren wären zu dieser Offenlegung bereit. Etwa jeder Dritte (37 Prozent) der Investoren hat zumindest in der Vergangenheit bereits Summen von mehr als 1000 Euro investiert.

Mehr als 10.000 Euro haben bereits 5 Prozent aller Befragten schon einmal für ein einzelnes Investment eingesetzt. Nur jeder Vierte (26 Prozent) wäre bereit, das vorgeschriebene Informationsblatt auszudrucken und unterschrieben zurückzusenden. Jeder Zweite (48 Prozent) hält diesen Vorgang für zu aufwändig und 17 Prozent wären dazu gar nicht in der Lage, weil sie nach eigener Angabe überhaupt keinen Drucker besitzen würden.

Florian Nöll, Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. Quelle: Felix Müller / BVDS

Florian Nöll, Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. Quelle: Felix Müller / BVDS

Crowd Investment ist eine Art der Anlageform und Firmenfinanzierung, bei der Kapitalbedarf von Unternehmen durch private Mikroinvestoren gedeckt wird. Damit stellt Crowd Investing eine einzigartige Form der Unterstützung für kleine Projekte dar, welche nicht auf mehrere Millionen, sondern eine grundsolide Finanzierung zur Realisierung von Projekten angewiesen sind.

Bereits im September 2014 begrüßte der Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. den ursprünglichen Gesetzentwurf, forderte jedoch schon damals deutlich mehr Arbeit in das Kleinanlegerschutzgesetz zu stecken. Florian Nöll, Vorsitzender des BVDS, kritisierte, „dass der Gesetzgeber mit Blick auf die Realität der Startupfinanzierung durch die Crowd noch nachbessern muss. Startups brauchen die Finanzierung durch die Crowd und es ist ein schmaler Grat zwischen sinnvollem Anlegerschutz und einer Todregulierung dieses innovativen Finanzierungsinstruments.“ Bei der Regulierung sollten insbesondere die Interessen der Startups berücksichtigt werden, was jedoch immer noch nicht in der aktuellen Vorlage erfolgt ist.

Achim Himmelreich, Partner bei Mücke, Sturm & Company. Foto: Unternehmen

Wearables werden als das „next big thing“ der digitalen Transformation und als nächste Evolutionsstufe des Smartphones gehandelt. Die Anwendungsbereiche umfassen nicht nur Sport und Fitness, Lifestyle und Wellness, sondern reichen bis in den Betriebsablauf und in medizintechnische Strukturen. In einem Whitepaper informiert die Managementberatung Mücke, Sturm & Company (MS&C) die unterschiedlichen Gerätetypen und die Anwendungsbereiche von Wearables in puncto Mehrwert, Erfolgsaussichten und Erlösmodelle.

Eine Zukunft, in der alles mit dem Internet und untereinander vernetzt ist, rückt immer näher. Wearables sind dabei ein wesentliches Bindeglied. Aber die Idee von Wearables ist alles andere als neu. Die „Communicators“ zur Stimmübertragung oder Bestimmung der GEO-Lokalisation einer Person sind längst aus Star Trek bekannt. Michael Knight durfte dank Glen A. Larson nicht nur im selbstfahrenden und autonom agierenden Auto namens K.I.T.T. herumsausen, sondern besaß mit dem „Comlink“ eine Armbanduhr, die den direkten Kontakt zu K.I.T.T. ermöglicht und einige wenige Funktionen wie Schlösserknacken oder weitere Überwachungsmöglichkeiten der Person zulässt. Indem die einstige Fiktion zur jetzt Realität wird, lassen sich unterschiedliche Produkte für den Markt entwickeln: Visuelle Geräte, Audiogeräte, Smart Watches, Bands und Bracelets, Smart Clothing und sogar Implantate.

Achim Himmelreich, Partner bei Mücke, Sturm & Company. Foto: Unternehmen

Achim Himmelreich, Partner bei Mücke, Sturm & Company. Foto: Unternehmen

„Wearables schaffen einen fließenden Übergang zwischen realer und virtueller Welt. Große Technologie- Unternehmen investieren Beträge in Millionenhöhe, um ihren Vorsprung zu sichern. Es ist daher keine Frage mehr ob, sondern nur wie schnell Wearables ähnlich Smartphones oder Tablets die digitale Welt verändern werden“, erklärt Achim Himmelreich, Partner bei Mücke, Sturm & Company.

Sobald es Unternehmen gelingt, ihr bisheriges digitales Ökosystem um die Nutzung von Wearables zu erweitern, darf ein neuer „Big Bang“ der Digitalen Transformation erwartet werden. Schließlich schließt sich die Lücke zwischen realer und digitaler Welt durch den immer höheren Grad der Vernetzung.

Egal ob Google Glass, Smartwatch oder ein medizinisches Überwachungssystem – die unzähligen Einsatzgebiete eröffnen definitiv neue Märkte. Doch nicht nur Google, Apple, Samsung & Co. werden diesen Trend weiter verfolgen. Sowohl Unternehmen mit einem starken Fokus auf Technologie und Innovationen als auch spezialisierte Startups und viele Neugründungen werden ihren Kunden mit Wearables einen höheren Mehrwert bieten als ihre Konkurrenz. Der Druck auf Anbieter ohne dieses Gefühl für tragbare Technologie wird sich steigern und neue Player werden den Markt teils über Nacht beherrschen.

Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. (BVDS) fordert Nachbesserungen beim Kleinanlegerschutzgesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Crowdfunding und Crowdinvestment festlegen soll.
Weiterlesen

Im sommerlichen Deutschland kann die Medien- und Digitalwirtschaft eine erste Halbjahresbilanz ziehen: Mit 62 Prozent geben sich die meisten Unternehmen im Großraum Berlin-Brandenburg mit dem Geschäftsverlauf zufrieden. Laut dem aktuellen medien.barometer 2013/14 drückten insbesondere drei Viertel der Unternehmer aus der Internet-, Social-Media und Mobile-Branche (73 Prozent) und fast sieben von zehn Unternehmen im Games-Sektor (67 Prozent) ihre Zufriedenheit aus.
Weiterlesen