Gründerpreis NRW 2018 lockt mit 60.000 Euro Preisgeld

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Junge Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort für den GRÜNDERPREIS NRW 2018 bewerben. Mit dem hoch dotierten Preisgeld in Höhe von 60.000 Euro zeichnen das NRW-Wirtschaftsministerium und die NRW.BANK innovative Geschäftsideen, neuartige Produkte und herausragende Unternehmerpersönlichkeiten aus.


Gesucht sind junge Unternehmen und Freiberufler aus den Bereichen Handwerk, Industrie sowie Dienstleistung, die zwischen 2013 und 2016 an den Start gingen und ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Aus allen Einreichungen wählt eine Fachjury drei Gewinnerteams.

Ob Handwerksbetrieb, Technologie-Start-up oder Industrieunternehmen – bei der Bewertung werden alle Facetten unternehmerischen Handelns berücksichtigt. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem wirtschaftlichen Erfolg und der Kreativität der Geschäftsidee. Weitere Kriterien sind gesellschaftliches Engagement, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Familienfreundlichkeit.

Bewerbungen zum Gründerpreis NRW bis 14. September 2018

Der Aufruf richtet sich auch an Personen, die eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit oder den beruflichen Wiedereinstieg – sowohl in Form einer Nebenerwerbs- als auch einer Vollzeitgründung – gemeistert haben. Die NRW.BANK und das Wirtschaftsministerium ermuntern besonders Gründerinnen, sich zu bewerben.

Startups, Unternehmen und natürlich einzelne Gründerinnen und Gründern aus Köln und dem Rheinland sei empfohlen, sich um die Auszeichnung zu bewerben. Bewerbungen können bis 14. September 2018 unter gruenderpreis.startercenter.nrw eingereicht werden. Die Preisverleihung findet am 19. November 2018 in Düsseldorf statt.