Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden zunehmend Ziel von Cyber-Attacken. In den meisten Fällen führen diese digitalen Angriffe zu hohen Schäden und zeigen die Schwächen der betroffenen Unternehmen auf. Neben Daten der Kundschaft und von Kooperationspartnern werden dabei ebenfalls sensible Daten der Belegschaft ausgelesen, manipuliert, entfernt, verschlüsselt oder im Internet veröffentlicht. Kriminelle Personen setzen die erbeuteten Daten wiederum für weitere Cyberangriffe und für Straftaten ein. Die mittelständischen Unternehmen gelten dabei nicht als direktes Ziel, sondern sie werden meist über automatisierte, breit angelegten Angriffe attackiert. Hier finden sich regelmäßig konkrete Tipps und Hinweise, welche Vorsichtsmaßnahmen kleine und mittlere Unternehmen zum Selbstschutz vor Cyberangriffen treffen sollten. Ein neuer Leitfaden des BSI informiert, wie Unternehmen ihre Cyber-Sicherheit stärken können.
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Die Digitalisierung der Produktion und von Geschäftsprozessen erhöht die potenzielle Angriffsfläche für Cyberkriminelle. Weil sich die Bedrohungslage durch Cyberangriffe stetig erhöht, sollten mittelständische Betriebe ihr Wissen und ihre Fachkompetenz bei der Cybersicherheit erhöhen. Ein Einblick in mögliche Bedrohungssituationen hilft mit ersten Handlungsempfehlungen, wie die Cybersicherheit im Mittelstand gestärkt werden kann.
Die Corona-Pandemie prallt auf die deutsche Wirtschaft mit voller Kraft. Zugleich führt die Krise aber zu einem Digitalisierungsschub in den Unternehmen. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom, in der 551 Industrieunternehmen ab 100 Beschäftigten in der Zeit von Februar und März 2021 befragt wurden. In den Ergebnissen steckt noch viel Potenzial, um insbesondere die Industrie in der Wirtschaftsregion Köln zu stärken.
Zum 31. Dezember 2020 hat das Vereinigte Königreich Großbritannien (UK) die Europäische Union (EU) formal verlassen. Insbesondere in Hinblick auf den Datenschutz sollten Unternehmen aus dem deutschen Mittelstand auf die weitere Entwicklung achten. Insgesamt bestehen leider noch viele Ungewissheiten. Hier einige erste und unverbindliche Hinweise auf ein DSGVO-konformes Vorgehen.
Ende Gelände. Aus die Maus. Hasta La Vista. Aufgrund der DSGVO habe ich mich entschieden, verschiedene Domains aus alten Tagen zu deaktivieren. Darunter das Online-Magazin digibuzz.de und das Cocktail-Rezepteblog loungemix.de – beide Domains leiten direkt auf diese Domain weiter. Zu aufwändig ist das Prozedere, jede Seite DSGVO-konform auszurichten und auf jeder Seite Datenschutzerklärungen, Plugins, Opt-Ins und Opt-Outs sowie einzelne SSL-Zertifikate zu kaufen.
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Seit Jahren kämpft die deutsche Wirtschaft mit dem digitalen Wandel. Eigentlich sollte die Erkenntnis, dass die Digitale Transformation für Unternehmen aus allen Branchen große Chancen bietet, doch schon längst bei Geschäftsführern und Vorständen angekommen sein. Wie eine Befragung durch den Digitalverband Bitkom bestätigt, beklagen praktisch alle Unternehmen mehr oder weniger große Probleme bei digitalen Transformation. Weiterlesen
Datenschutz-Abbau für Nicht-US-Amerikaner ist nur eine Folge des drohenden Protektionismus unter Donald Trump, Einreiseverbote und Mauerphantiasien gehören auch dazu. Auf Europa kommt eine konfliktreiche Zeit zu. Insbesondere bei der Frage nach den Daten, dem Gold der Digitalbranche, wird sich die Online-Welt radikal verändern.
Customer Journey, völlig transparent: Die Werbebranche liebt dieses Szenario. Der unbesorgte Verbraucher macht es sich auf der Couch bequem und lässt sich vom linearen Unterhaltungsprogramm berieseln. Bekanntlich liegt das Smartphone im Sinne des Second Screen schon in der Hand. Schließlich wird sich während der Werbepause im Netz zur Sendung ausgetauscht. Was wäre dann nicht schöner, als die Kunden nahezu vollkommen und dabei gläsern über alle Endgeräte hinweg zu verfolgen? Weiterlesen
Cookies sind kleine Datensätze. Sie erleichtern unser tägliches Bedürfnis nach Informationen und Unterhaltung im Netz. Ohne Cookies ist die heutige Mediennutzung gar nicht mehr denkbar. Die meisten Nutzer akzeptieren pauschal, dass Cookies gesetzt werden und Informationen in den kleinen Textdateien gespeichert werden, um an anderer Stelle das Nutzungserlebnis „zu verbessern“. Die „Cookie-Richtlinie“ sollte das Opt-In, also die vorherige Einwilligung in die Nutzung von Cookies, in der Europäischen Union einführen, anstatt erst nachträglich mittels Opt-Out die Cookies zu unterbinden.
Trotz Ablauf der eigentlichen Umsetzungsfrist im Mai 2011 ist eine Umsetzung bislang nicht durch ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren erfolgt. Jedoch vertrat die Mehrheit im Bundestag damals die durchaus umstrittene Ansicht, dass die Regelung im § 15 Abs. 3 TMG der Vorgabe der Cookie-Richtlinie bereits entspreche. Eine Umsetzung der „Cookie-Richtlinie“ sei demzufolge nicht von Bedarf.
Der erneute Regulierungsvorstoß der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, wonach die E-Privacy-Richtlinie der Europäischen Union nicht ausreichend in deutsches Recht umgesetzt worden sei, stößt beim BVDW und seinen Mitgliedern auf weitgehendes Unverständnis. Auf die entsprechende Einschätzung der Europäischen Kommission hat der BVDW bereits im Februar 2014 hingewiesen. Für Unternehmen, die auf die Pseudonymisierung verzichten wollen, gilt schon heute die Verpflichtung, eine explizite Einwilligung der Nutzer einzuholen.
„Die wiederholte Behauptung, die E-Privacy-Richtlinie sei in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt, ändert nichts an der faktischen Rechtslage. Hier hat die Kommission bereits 2014 eine wichtige Klarstellung für die Digitale Wirtschaft in Deutschland getroffen, die endlich Rechtssicherheit geschaffen hat. Pseudonymisierung und Opt-Out ermöglichen eine differenzierte praxisnahe Lösung und sichern gleichzeitig den sparsamen Umgang mit Daten. Dieser ‚privacy by design‘-Ansatz gilt heute in Deutschland und ist zu recht auch in die aktuelle EU-Datenschutz-Grundverordnung eingeflossen“, kritisiert Matthias Ehrlich, Präsident vom BVDW.
Schon damals hatte die Europäische Kommission nach Aussage des BVDW ausdrücklich bestätigt, dass die derzeitigen deutschen Datenschutzstandards der von der EU verabschiedeten E-Privacy-Richtlinie entsprechen. Dieser Einschätzung hatte sich auch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) angeschlossen. Damit besteht auch Klarheit in Sachen Cookie-Opt-In: Die im Telemediengesetz (TMG) erlaubte Nutzung von Cookies mit pseudonymen Profilen, verbunden mit einem Widerspruchsrecht der Nutzer, bleibt uneingeschränkt gültig.
Die gesamte Diskussion zieht sich seit einigen Jahren durch die Reihen von Politik und Lobbyisten. Die bislang nicht angestrebte Umsetzung der Cookie-Richtlinie begünstigt werbetreibende Unternehmen, Vermarkter und Mediaplaner, denn hinter dem Sammeln und Weiterverwenden von (pseudonymisierten) Daten steckt ein gewaltiges Geschäft, von dem viele Monetarisierungsmodelle abhängen.
Die Welt steckt voller digitalisierter Informationen. Nicht nur Privatpersonen und Unternehmen erzeugen und sammeln Unmengen von Daten, sondern auch Behörden. Die Bundesregierung möchte diese jetzt für die Wirtschaft verfügbar machen und die Daten ohne spezielle Genehmigung freigeben. Ergeben sich für die Marktakteure durch diese Open-Data-Initiative neue Chancen? Weiterlesen
Über mich
Mein Name ist Mike Schnoor und ich unterstütze Unternehmen und Marken als Digitalexperte, Fachautor und Vortragsreferent, damit sie sich im digitalen Wettbewerb hinsichtlich Strategien und Prozessen richtig positionieren können.
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