Es ist ja mehr oder minder bekannt, dass Webseitenbetreiber und damit auch Blogger eine Aufklärungspflicht haben. Einerseits gibt das Impressum in der Regel schon die Identität von den Bloggern preis, die sich anstatt auf den richtigen Namen mit Pseudonymen zu erkennen geben. Andererseits ist auch eine Datenschutzerklärung für den Fall notwendig, dass der Blogbetreiber eigene automatisierte Zugriffsstatistiken für das geschätzte Blog erfasst und sich jemand davon in Kenntnis setzen möchte.
Was ich mich jetzt frage liegt darin begründet, dass wir alle -Bürger, Blogger oder auch nur die Leser des Blogs- seit dem 01. Januar 2008 durch die neue Gesetzeslage als potentielle Gefährder gelten: Bedarf die Tatsache der Vorratsdatenspeicherung eine Änderung in den jeweiligen Datenschutzerklärungen des einzelnen Webseitenbetreibers mit dem Hinweis darauf, dass es eigentlich scheiß egal ist, ob man etwas protokolliert oder nicht, weil jeder Besucher des Blogs aus der deutschen Rechtslage her pauschalisiert abgespeichert wird? Oder kann durch die Vorratsdatenspeicherung davon ausgegangen werden, dass eine fehlende oder nicht ausreichende Datenschutzerklärung kein Grund zur Abmahnung mehr birgt, weil die Zugriffsdaten auf seiten der Provider gespeichert werden und letztendlich im kriminalisierten Moment freigegeben werden?
Vielleicht kann einer der webaffinen Anwälte wie z.B. Udo Vetter, Henning Krieg, Arne Trautmann oder Thomas Klotz dazu etwas fundierter als meine Wenigkeit äußern?