Journalismus, Skandale, Communitybegehren, Anwälte, Abmahnungen – die Welt von heute schaut insbesondere für Informationsportale immer wieder schlecht aus, sobald man sich auch nur den kleinsten Ärger einhandelt. Wer in dem Fall der Publizierung sich viel Ärger ersparen möchte, setzt auf das Ausland um den deutschen Behörden und der Gesetzesgebung zu entgehen. Das kritische Nachrichtenportal Gulli wurde angeblich nach Österreich verkauft.

Auch Blogger haben es nicht leicht, wenn man an die jüngsten Abmahnfälle denkt. René wurde wegen eines Gesichtes abgemahnt und konnte sich einigen, Robert berichtet über das Treiben rund um Google Earth Screenshots sowie über das Vorgehen von StudiVZ gegen andere „VZ“-Wortschöpfungen- und sogar die Süddeutsche und das Fernsehen berichtet über diese Vorfälle. Wie soll das nur alles enden? Wo hört der gesunde Menschenverstand auf, wo setzt der gesetzmäßige Anspruch ein ohne die anderen beteiligten Parteien durch maßlose Geldforderungen zu vernichten?

Mir schwebt schon seit langem vor, einen zentralen Auslandssitz als Anlaufstelle für Blogger zu eröffnen. Ähnlich nach dem einstigen Modell des Spreeblick Verlags würden Blogger in ihren Angaben laut Impressum den Auslandssitz als ladefähige Adresse angeben. Dieser „Postkasten“ wird zentral von einer vertrauenswürdigen Person verwaltet und bei Bedarf die entsprechenden Formalitäten regelt. Ob dieses rudimentär beschriebene Prozedere jedoch inhaltlich und insbesondere in Hinblick auf den Gesetzgeber greift, entscheiden die Gerichte und beraten die Anwälte… aber ich empfinde es dennoch als eine logische Maßnahme, um nicht von einem Kochbuchverwalter wegen eines Fotos verklagt zu werden.

Erst den Kopf in die Kamera halten und dann nicht dafür grade stehen wollen – das ist die Misere im Leben der Öffentlichkeit. Wer sich dafür entscheidet, hat in der Regel kein Mittel um einer Veröffentlichung des eigenen Gesichts im Sinne der Nachrichtenwertigkeit entgegen zu wirken. Einziges Mittel ist die Abmahnung.

Wie ärgerlich doch wirklich die Idealvorstellungen der meinungslosen Welt in den Augen von einzelnen Personen und ihren Anwälten sein kann, lässt sich anhand des jüngsten Abmahnvorfalls bei René vom Nerdcore Blog nachlesen. René soll anscheinend 3500 Euro für die Verwendung eines Screenshots des entsprechenden TV-Beitrages bezahlen. Ist das ZDF die ARD dabei nicht eigentlich auch in Pflicht zu nehmen, da das Programm dort ausgestrahlt wurde? Und muss das ZDF die ARD in dem Fall nicht die Abmahnung des Screenshots vorantreiben? Oder kümmert es das ZDF die ARD wenig? Traut sich die abmahnende Seite eventuell auch nicht selbst an das ZDF die ARD ran, sondern versucht auf anderen Wegen in die Schlagzeilen zu kommen? Ich kenne keine Antworten auf diese Fragen.

Angeregt durch diesen Beitrag beim Lawblog kam ich auf die Idee, mir die dort thematisierte Webseite anzuschauen. Ich bezweifle beim Lesen der hier zitierten Zeilen, dass die Datenerfassung und ein daraus resultierendes Vertragswerk in der Praxis überhaupt durchführbar ist. Insbesondere wenn verschiedene Menschen einen Internetanschluss nutzen, bringt eine Erfassung und damit dargestellte Proklamation der möglichen Folgen ohne konkrete Zustimmung zu dem damit implizierten Verkauf einer Dienstleistung rein gar nichts.

Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse xxx.xxx.xxx.xxx bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: xxx.xxx.xxx.xxx.xxxyyyzzz.de identifizierbar. Durch Betätigung des Button „Test starten“ beauftrage ich be***e-te***n.de, für mich den Berufs-Wahl -Test bereitzustellen sowie eine Auswertung & Analyse zu erstellen sowie für das be***e-te***n.de-Gewinnspiel zu registrieren. be***e-te***n.de wertet Ihren Test in Echtzeit aus und stellt Ihnen Daten und Fakten rund um das Thema Berufs-Wahl zur Verfügung. Der einmalige Preis für die Teilnahme beträgt 59 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Na, zum Glück habe ich den Knopf nicht gedrückt und möchte auch niemanden dazu animieren unüberlegt zu handeln. Was aber macht man nur mit Büchereien oder Internet-Cafés, wenn man wahllos im Internet Formulare abschickt und diese zurück auf einen Internetanschluss geführt werden? Werden diese öffentlichen Einrichtungen und kleinen wirtschaftlichen Einheiten damit in den Ruin getrieben, wenn Heerscharen von unbekannten Nutzern im Internet-Café ein solches Formular mit unglaublich vielen (Falsch-)Angaben einfach absenden? Irgendwie tut mir z.B. Google ein wenig leid, wenn die hauseigenen Robots über digitale Formulare crawlen und schlimmstenfalls das entsprechende Formular durch das einfache Verfolgen eines Links oder einer Form-Action insgeheim „indiziert“ absenden. :)

Deutschland war in extatischer Manie: Die Vorratsdatenspeicherung sollte per Eilantrag verhindert werden. Doch daraus wird vorerst nichts. Wie das Lawblog laut einem Artikel der TAZ berichtet, hängt das gesamte Verfahren an den Zuständigkeiten der jeweiligen Senate des Bundesverfassungsgerichts fest. Soviel zu Demokratie und der damit verknüpften Demokratieverhinderung… und wer noch Informationen insgeheim schreibt, Gespräche aufzeichnet oder elegant mithört wird mit einer Blogstrafe nicht unter zwei Einträgen bestraft.

Es ist ja mehr oder minder bekannt, dass Webseitenbetreiber und damit auch Blogger eine Aufklärungspflicht haben. Einerseits gibt das Impressum in der Regel schon die Identität von den Bloggern preis, die sich anstatt auf den richtigen Namen mit Pseudonymen zu erkennen geben. Andererseits ist auch eine Datenschutzerklärung für den Fall notwendig, dass der Blogbetreiber eigene automatisierte Zugriffsstatistiken für das geschätzte Blog erfasst und sich jemand davon in Kenntnis setzen möchte.

Was ich mich jetzt frage liegt darin begründet, dass wir alle -Bürger, Blogger oder auch nur die Leser des Blogs- seit dem 01. Januar 2008 durch die neue Gesetzeslage als potentielle Gefährder gelten: Bedarf die Tatsache der Vorratsdatenspeicherung eine Änderung in den jeweiligen Datenschutzerklärungen des einzelnen Webseitenbetreibers mit dem Hinweis darauf, dass es eigentlich scheiß egal ist, ob man etwas protokolliert oder nicht, weil jeder Besucher des Blogs aus der deutschen Rechtslage her pauschalisiert abgespeichert wird? Oder kann durch die Vorratsdatenspeicherung davon ausgegangen werden, dass eine fehlende oder nicht ausreichende Datenschutzerklärung kein Grund zur Abmahnung mehr birgt, weil die Zugriffsdaten auf seiten der Provider gespeichert werden und letztendlich im kriminalisierten Moment freigegeben werden?

Vielleicht kann einer der webaffinen Anwälte wie z.B. Udo Vetter, Henning Krieg, Arne Trautmann oder Thomas Klotz dazu etwas fundierter als meine Wenigkeit äußern?

Setzt keine Links mehr – sonst kommen die Meuchelmörder des Nachts oder des Tages per Anwaltsschreiben! Es wurde ein Link-Verbot gegen Heise verhängt, nachdem das Landgericht München mit Urteil vom 14. November 2007 (Az. 21 O 6742/07) eine Entscheidung im Eilverfahren gegen den Heise Zeitschriften Verlag bestätigt hat. Der Verlag darf auf heise online im Rahmen der Berichterstattung keinen Link zur Homepage des Unternehmens „Slysoft“ setzen.

Die Urteilsbegründung wird unter anderem begründet, dass das „Setzen von Hyperlinks wegen deren Eigenschaft als Gefahrenquelle auch im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung nicht grenzenlos zulässig sein kann„.

Meiner Meinung nach ist ein solcher Einschritt eine klare Abspaltung der Pressefreiheit und sogar der Meinungsfreiheit. Wir leben in einer global agierenden Welt, in der das Internet als Informationsmedium weit mehr Daten trägt, als es einigen kleineren Unternehmen nach der deutschen Rechtsprechung gefällt. Wer damit nicht klar kommt, sollte sich in einer eigenen kleinen Welt zurecht finden, in der es ohne Zugang zum Internet, Telefonen, Mobiltelefonen oder sonstigen medialen Endgeräten das Dasein eines Hinterwäldlers zu führen gilt. Doch bringt solch eine blasphemische Existenz überhaupt Spaß – geschweige denn einen Nutzen für unsere Wissensgesellschaft?

Die Welt war am vergangenen Wochenende so entspannend, dass man sich schon wundern konnte, was das nächste Spektakel darstellen würde. Wie das Notizblog, Thomas Knüwer und zahlreiche andere berichten, hat die Musikindustrie Deutschlands den virtuellen Stinkefinger in einem absolut irreführenden Flashlayer integriert.

Vielsagend kommt die „Volkszählung“ aller Raubkopien keinesfalls daher. Der Zahlencounter wirkt wie Mumpitz aus Großmutters Kochtöpfen. Aber bitteschön, ich zähle auch gerne mit, wenn die Zeit verrinnt. Die Tatsache, dass deren eigene Website entsprechend neu gelauncht wurde, wirkt wie der silberne Teller, auf dem diese kleine Frechheit programmiert wurde.

Bald wird alles anders. Der ungestörte Konsum im Internet, der bereits in ersten Zügen eingeschränkt wird, verkommt jetzt zu einer staatlichen Zensur, die die Gleichgültigkeit der Politiker (oder ihre Unkenntnis) bestens widerspiegelt. Kurz überprüft, ob man über unseren Provider noch die anrüchige YouPorn.com erreichen könnte. Im Gegensatz zu vielen Acor-Kunden kann man hier noch ungehindert die dunklen Seiten des Internets ansurfen. Aber mit Gewissheit kann man jetzt sagen, dass dieser beispielhafte Zugriff auf eine Webseite im kommenden Jahr durch viele Instanzen der digitalen Vorratskammer gejagt wird. Nur ein Fall der Überwachung.

Nun hörte ich doch grade, dass auch spezielle Begriffe wie die Religion des „Islam“, eine „Bombe“ und natürlich auch viele weitere Begriffe der Sprache dem Oberbegriff „Terror“ zugeordnet werden und ein sicherer Garant für die Überwachung von Webseiten, deren Anbieter und natürlich dem heimischen Rechner sind.

Sex und Drogen sind dagegen mehr als verharmlost und scheinbar in unserer modernen Gesellschaft ein wichtiger Bestandteil des sozialen Lebens. Nur Bomben bauen darf man halt nicht – ist ja auch ganz gut so. Doch die pauschalisierte Verkriminalisierung, die anfangs über einige kleine Kinder und Jugendliche mit dem proklamatischen Titel „Raubkopierer“ zog, wird durch das meines Erachtens die Menschenwürde und Grundrechte angreifende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf die Spitze getrieben.

Wenn im Ausland schon die freie Meinung mit Strafe belohnt wird, wenn Menschen wie beispielsweise der Innenminister Deutschlands sich aufführt wie man es vor über 70 Jahren mit Applaus belohnte und damals nur nicht direkt verstehen, wohin es führen würde – dann kann man sich wieder freuen auf: „Du Bist Deutschland!

Aktion UBERWACH!Vielen Dank an SPD, CDU, FDP, Grüne… um nur einige zu nennen – ihr habt uns die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht. Und wisst ihr was? Wenn ihr das dürft, will ich das auch beispielhaft demonstrieren!

Wegen der zufällig eingeblendeten Adsense Werbung wurde David Seffer abgemahnt. Der vielleicht unangebrachte Text zu einem Fettkiller-Angebot, welches unter Umständen sogar pauschal auf vielen anderen Millionen Webseiten, die Google AdSense einbinden, auftauchte, sorgte für die Abmahnung „Domainname entfernt“ von einem Lebensmittelverein.

Abmahnung wegen einer Anzeige, für die man als Seitenbetreiber nichts kann. Man stimmt weder individuellen Anzeigen bei Google AdSense zu, noch kann man auf alle dargestellten Anzeigen sich überhaupt einen Überblick verschaffen (oder doch?). Ein weiterer Passus, der jegliche Werbung im Internet, im Fernsehen, im Radio, in Printanzeigen revolutionieren wird, ist besonders kernig:

„Auch sind Sie für die auf der Website abgedruckten Kundenaussagen verantwortlich. Wer Empfehlungen Dritter verwendet, macht sich die Aussage Dritter zu eigen.“

Diese Begründung ist an den Haaren herbei gezogen. Schlagen wir doch nur eine Zeitschrift auf und fragen uns ab sofort, warum sich die Herausgeber des Blattes verantwortlich für die Botschaft in den Anzeigen zeichnen? Ein gewisses Maß der Vorabkontrolle ist dort natürlich möglich, doch macht sich der Spiegel für die Aussagen eines Automobilherstellers verantwortlich, wenn er mit CO²-Emissionswerten für sein Fahrzeug wirbt? Insbesondere durch das Distanzieren von Fremdinhalten, aber auch durch das bestehende System von Werbetreibenden Unternehmen, der Zielgruppe der Rezipienten und letztendlich den Anbietern eines Mediums macht eine zu Eigennahme der werblichen Inhalte für keine der Parteien einen Sinn.

Das sind vielleicht auch nur die Leute, die sich auf das Internet stürzen und keine Ahnung von nichts haben. Insbesondere ist bei der Zahlungsaufforderung der Unterlassungserklärung ein formaler Fehler für einen Verein, denn für die Rechnung wurde sogar eine Mehrwertsteuer laut Aussage von David Seffer veranschlagt. Ab Montag wird man wohl mehr dazu hören, wenn sich David mit seinem Anwalt unterhalten hat. Ich bin schließlich kein anerkannter Rechtsexperte und kann mich von jedem Rat und jeder Belehrung nur distanzieren.

Ach du scheiße! Ist es nicht ärgerlich, wenn ein Artikel oder eine größere Passage in einem rennomierten Blatt unter falschen Namen veröffentlicht wird? Profis reagieren darauf gelassen, weil man über jedes Thema reden und sich austauschen kann. In der Regel wird auf PR-technischer Ebene ein Barterdeal ausgehandelt, so dass man mit einem lobenswerten Artikel in einer der kommenden Ausgaben behandelt wird. Auf der direkten Ebene zwischen Journalisten geht es natürlich um das Prestige und den kollegialen Respekt untereinander, aber manchmal auch nur darum, dass der echte Autor mit Quellenangabe aufgezeigt wird.

Etwas zu diesem vielleicht fehlenden Respekt sieht man bei Peer Schrader, der meiner Meinung nach einen Vorgang des Artikelklaus amüsant, aber dazu auch wunderbar pointiert schildert. Ein Autor unter dem Pseudonym „Taipan“ veröffentlicht fremde Artikel, dabei „Werben im Netzwerk“ aus Peer’s Feder, in einem Online-PR-Portal:

Es gibt genug Beispiele, die belegen, dass Textklau eines der wesentlichen Prinzipien ist, auf denen seine Einträge bei Online-Artikel.de basieren (für „Werben im Netzwerk” muss er außerdem Zugriff aufs „Horizont”-Archiv für Abonnenten haben, weil der Text sonst nirgendwo erschien).

Den Text und viele weitere muss man definitiv kopiert haben. Traurig, aber wahrscheinlich wahr, ist die Tatsache, dass der Portalbetreiber mit der Autoren-ID „1“ eigenständig diese peinliche Nummer durchgezogen hat und vorerst versucht die Spuren im Netz zu verwischen. Genau aus solchen Gründen schätze ich die mannigfaltigen Möglichkeiten von Weblogs, dass sich insbesondere Journalisten außerhalb ihrer üblichen Medien vergleichsweise frei und detailiert zu einem Thema äußern können. Im Rahmen der Berichterstattung in einem Printtitel wäre das sicherlich nicht möglich gewesen. Das transparente Internet hilft hier wiederum bei der Recherche, denn heutzutage gibt es den gläsernen User – und wenn er etwas verbockt, sieht man das zum Glück sofort. Asche auf euer Haupt ihr Contentdiebe!