Abmahnung in keinem Verhältnis zur Realität

,

Wegen der zufällig eingeblendeten Adsense Werbung wurde David Seffer abgemahnt. Der vielleicht unangebrachte Text zu einem Fettkiller-Angebot, welches unter Umständen sogar pauschal auf vielen anderen Millionen Webseiten, die Google AdSense einbinden, auftauchte, sorgte für die Abmahnung „Domainname entfernt“ von einem Lebensmittelverein.

Abmahnung wegen einer Anzeige, für die man als Seitenbetreiber nichts kann. Man stimmt weder individuellen Anzeigen bei Google AdSense zu, noch kann man auf alle dargestellten Anzeigen sich überhaupt einen Überblick verschaffen (oder doch?). Ein weiterer Passus, der jegliche Werbung im Internet, im Fernsehen, im Radio, in Printanzeigen revolutionieren wird, ist besonders kernig:

„Auch sind Sie für die auf der Website abgedruckten Kundenaussagen verantwortlich. Wer Empfehlungen Dritter verwendet, macht sich die Aussage Dritter zu eigen.“

Diese Begründung ist an den Haaren herbei gezogen. Schlagen wir doch nur eine Zeitschrift auf und fragen uns ab sofort, warum sich die Herausgeber des Blattes verantwortlich für die Botschaft in den Anzeigen zeichnen? Ein gewisses Maß der Vorabkontrolle ist dort natürlich möglich, doch macht sich der Spiegel für die Aussagen eines Automobilherstellers verantwortlich, wenn er mit CO²-Emissionswerten für sein Fahrzeug wirbt? Insbesondere durch das Distanzieren von Fremdinhalten, aber auch durch das bestehende System von Werbetreibenden Unternehmen, der Zielgruppe der Rezipienten und letztendlich den Anbietern eines Mediums macht eine zu Eigennahme der werblichen Inhalte für keine der Parteien einen Sinn.

Das sind vielleicht auch nur die Leute, die sich auf das Internet stürzen und keine Ahnung von nichts haben. Insbesondere ist bei der Zahlungsaufforderung der Unterlassungserklärung ein formaler Fehler für einen Verein, denn für die Rechnung wurde sogar eine Mehrwertsteuer laut Aussage von David Seffer veranschlagt. Ab Montag wird man wohl mehr dazu hören, wenn sich David mit seinem Anwalt unterhalten hat. Ich bin schließlich kein anerkannter Rechtsexperte und kann mich von jedem Rat und jeder Belehrung nur distanzieren.

17 Kommentare
  1. jo sagte:

    Der Vergleich mit einer Zeitschrift ist windschief. Da ist nach dem Presserecht nämlich tatsächlich der Herausgeber, bzw. eine von ihm bestimmte Person verantwortlich. Geregelt ist das in den jeweiligen Landespressegesetzen, in NRW in §8 Abs.2 Satz 4:

    Für den Anzeigenteil ist ein Verantwortlicher zu benennen; für diesen gelten die Vorschriften über den verantwortlichen Redakteur entsprechend.

  2. Mike Schnoor sagte:

    Gut, windschief stimmt. Was mir vielmehr am Herzen lag war, dass sich niemand die Aussagen zu eigen macht. Oder schließt das die Verantwortung ein?

    Sicherlich bin ich für das, was ich sage, verantwortlich. Auch bei einer Zeitschrift gibt es einen verantwortlichen Redakteur – doch die Aussagen macht derjenige sich doch nicht zu eigen…?

    Außerdem ist das eine Vorprüfung, die man bei Google AdSense aufgrund des Aufbaus des Anzeigensystems nicht machen kann.

  3. Andy sagte:

    Finde es immer wieder faszinierend, dass Firmen anscheinend nichts besseres zu tun haben, als den ganzen Tag im Netz unterwegs zu sein, um nach Leuten zu suchen, denen man dann eventuell eine Abmahnung zu schicken könnte. Und gerade bei Google AdSense konnte ich auch keine Vorprüfung machen.

  4. niels | zeineku.de sagte:

    „Und gerade bei Google AdSense konnte ich auch keine Vorprüfung machen.“

    Das finde ich als Argument aber etwas schwach. Dass man etwas nicht kann, heisst nicht, dass man das auch nicht muss. M. W. besteht in Deutschland auch noch keine Verpflichtung, Google Adsense zu nutzen.

  5. Mike Schnoor sagte:

    Es besteht jedoch auch kein Verbot, dass man Google AdSense nicht einsetzen darf. Außerdem finde ich das „deutschsein“ bei einem globalen Netz wie dem Internet immer wieder abartig, aber da streiten sich sowieso die Geister und Gerichte.

  6. niels | zeineku.de sagte:

    Außerdem finde ich das “deutschsein” bei einem globalen Netz wie dem Internet immer wieder abartig

    Ne, das Argument ist schwachsinnig, tut mir leid. Wenn ich (Deutscher, in Deutschland lebend) Dich auf Deutsch in meinem Blog beleidige, Nacktbilder von Deiner Freundin zeige oder sonstigen Unfug treibe, ist das ganz in Ordnung, dass Du deswegen mit Erfolg vor ein deutsches Gericht ziehen kannst.

    Alles andere wäre abartig.

  7. Mike Schnoor sagte:

    „Dich auf Deutsch in meinem Blog beleidige, Nacktbilder von Deiner Freundin zeige oder sonstigen Unfug treibe“

    Es geht nicht um sowas, sondern um Werbung, auf die man keinen direkten Einfluss hat. Zumindest im Nachhinein oder bei direktem „Auffallen“ kann man irgendwas deaktivieren, aber dort durchzusteigen ist nicht jedermanns Sache.

  8. niels | zeineku.de sagte:

    Es geht nicht um sowas, sondern um Werbung, auf die man keinen direkten Einfluss hat. Zumindest im Nachhinein oder bei direktem “Auffallen” kann man irgendwas deaktivieren, aber dort durchzusteigen ist nicht jedermanns Sache.

    Wenn man etwas technisch nicht beherrscht, sollte man die Finger davon lassen.

    Nur klarstellend: Ich finde die Begründung der Abmahnung in diesem Fall auch etwas dünn, aber ich finde es nicht grundsätzlich abwegig, wegen Rechtsverstößen in Werbebannern gegen denjenigen vorzugehen, der auf seiner Website die Werbung zeigt. Das muss er sich schon zurechnen lassen.

  9. Mike Schnoor sagte:

    Kommentar gerettet – war als Spam eingestuft. Bist zu schnell am kommentieren gewesen.

    Ich verstehe es, wenn ich etwas vorab bestätige bzw. redaktionell prüfe und dabei abnehme.

    Dennoch ist es bei AdSense partout nicht möglich, eine Anzeige vorab zu überprüfen. Wenn überhaupt wäre auch AdSense in Deutschland dafür zuständig, dieser Forderung nachzugehen, wenn der Dienst angeboten wird. Und ich wette, dass die genauso wenig Zeit und Lust dazu haben wie jeder andere.

  10. niels | zeineku.de sagte:

    „Dennoch ist es bei AdSense partout nicht möglich, eine Anzeige vorab zu überprüfen.“

    Ist mir klar. Dann gibt’s nur zwei Möglichkeiten: Auf Adsense verzichten oder das gröbste mit dem Konkurrentenanzeigenfilter zu blocken versuchen und mit einem gewissen Risiko zu leben.

    Geht’s dann vor Gericht, rechtzeitig an die Streitverkündung von Google Deutschland denken. :)

  11. Michael sagte:

    Eine Anzeige vorher zu prüfen wäre schon möglich, nur müsste dass dann Google übernehmen.

    Den Kommentar von Jo fand ich gut. Ich werde Sergey und Larry zu verantwortlichen Redakteuren erklären. ;-)

  12. Sievers sagte:

    Das habe ich ja noch nie gehört. Wenn die Abmahnung rechtsfähig ist, dann ist das wohl das Ende von Adsense in Deutschland…

Trackbacks & Pingbacks

  1. RA-Blog sagt:

    […] Wenn das so ist, gründe ich auch einen Abmahnverein, äh… Lebensmittelverein natürlich. via Sichelputzer Kommentare (0) – Trackbacks […]

  2. Shorty: Wochenausklang - CS Internet Blog sagt:

    […] wegen Adsense Werbung: Die Abmahner sind mal wieder unterwegs, diesmal hat es den PM Job Blog erwischt der wegen einer Adsense Anzeige abgemahnt wurde. […]

  3. Online Werbebranche Teil 2 » BANKINGBLOG sagt:

    […] Aufgelesen bei: telagonsichelputzer […]

Kommentare sind deaktiviert.