Seit mehreren Tagen häufen sich die Blogbeiträge zum Thema Burma (oder Birma bzw. Myanmar). Durch das ganz gewiss abscheuliche Vorgehen der Militärregierung wurde die Welt endlich aufmerksam auf das Töten, Morden und Abschlachten der aufständischen Bevölkerung. Menschenrechte sind weit unter Null angesetzt. Die Medienwelt horchte ebenfalls auf und seit der letzten Woche befindet sich ein großer Scheinwerferkegel aus der westlichen Welt über den 54 Millionen großen Land.

Deutschlands Blogger setzen auf die weltweite Initiative „Free Burma„, bei der es am kommenden Donnerstag, den 04. Oktober 2007, in zahlreichen Blogs schweigen soll oder zumindest ein „Free Burma“ Artikel mit genau diesem Thema publiziert werden soll.

Das spannde an dem Thema neben dem wirklich scheußlichen Hintergrund ist jedoch die kleine Machtprobe, mit der sich die Blogger als aufstrebende meinungsbildende Gruppierung im politischen Selbstfokus der Welt behaupten wollen. Meines Wissens nach wird erstmalig ein globaler Aufschrei in den Blogs koordiniert (siehe), der neben dem zentralen Thema auch zentrale Inhalte wiedergibt. Wenn dies alles so funktioniert, wie es funktionieren soll, wird sich der eine oder andere „Berater“ auf jeglicher politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Ebene überlegen müssen, ob Weblogs einen „Impactfactor“ haben oder wie bisher immer nur lapidar über Katzen, Stricken oder einige individuelle Themen berichten. Ich bin bei „Free Burma“ auf meine Art dabei!

Der Bundesrat stimmte am 21.09.2007 dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zu. Durch dieses Gesetz wird das Urheberrecht aus der ersten Novelle von 2003 laut Gesetzgeber weiter an das digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten angepasst. So enthält das Gesetz auch entsprechende Neuerungen, von denen inbesondere die folgenden ausschlaggebend sind:

  • Erhalt der Privatkopie
  • Umgehung eines Kopierschutzes bleibt verboten
  • Pauschale Vergütung als Ausgleich für die Privatkopie
  • Einschränkungen für Wissenschaft und Forschung
  • Verträge über unbekannte Nutzungsarten sind jetzt zulässig

Das Bundesjustizministerium plant das Inkrafttreten sämtlicher Neuregelungen zum 01. Januar 2008. Doch mit diesem Gesetz kommen verstärkt die Filmschaffenden in die Bredoullie, zumal bei bestehenden Zweifeln die Rechte an allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten den eigentlichen Filmproduzenten zugesprochen werden. Die Urheber selbst haben jedoch kein Widerrufsrecht, während andere Medien sich auf dieses Recht stützen können.

Ich habe viele Sachen zu diesem neuen Gesetz gesehen, unter anderem auch einige international ausgelegte Berichte über staatliche Zensur. Letztendlich spiegelt das neue Urheberrechtsgesetz in meinen Augen nur eines wieder: Sehr gute Lobbyarbeit!

Gäbe es eine Bürgerlobby, die sich mit genügend finanzieller Unterstützung ähnlich den verschiedenen Vertretern mit rein wirtschaftlichen Interessen dem politischen Gerangel hingäbe, würden Gesetze wie dieses sicherlich anderweitig ausfallen. Aber ich bin ja kein Rechtsexperte und kann solch ein Thema nur oberflächlich und niemals beratend behandeln…

Die Topmeldung für die IT-Szene liest sich bei heise.de: Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt! Die ganze Story dazu werde ich hier nicht behandeln, verweise aber auf die Diskussion unterhalb des besagten Heise-Artikels.

Es geht um Themen, die die Welt beschäftigen. Haften Blogger? Wie sehen das gewisse Landgerichte? Darüber informiert Henning wieder einmal so gut, dass es sich nur noch lohnt, auf die Artikel zur Blogger-Haftung und zu den Landgerichten zu verlinken. Sowas auch – aber der PDF-Download als Direktlink Link zum Portal mit den PDF-Downloads sei mir noch gestattet. :)

Der Preis für die Lächerlichkeit des Tages geht meiner Meinung nach an die GEZ für die Abmahnung gegen akademie.de wegen einiger Begriffe mit den drei Buchstaben „GEZ“, die durch folgende Begriffe ersetzt werden sollen:

GEZ-Gebühren = gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlen = gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-frei = von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Gebührenpflicht = gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht

Generelle Regel: Die deutsche Sprache entwickelt sich selbst, da kann kein Anwalt etwas machen, wenn neue Wortschöpfungen im Umgangston der Bevölkerung kursieren. Und wenn man selbst „GEZ-Gebühr“ auf der eigenen Homepage schreibt, gebe ich Robert recht – dann bitte sich selbstabmahnen und an der Theke abstempeln lassen.

Der jüngste Fall von Namensähnlichkeiten bzw. Identität der StartUps wevent.com und dem deutschen Original wevent.org schlagen neue Wellen. Das Team von wevent.org ruft zu einer alternativen Namensfindung auf, die Kommentare im entsprechenden Blogposting tendieren meiner Meinung nach zu einem: Bleibt dabei und gebt den anderen Saures.

Ich wäre auch nicht davon begeistert, dass jemand ein Domain kauft und dann meint, er hätte sie vorher registriert, bevor wevent.org am Start war. Ich erinnere mich noch genau daran, dass Dennis selbst sagte, er hätte die org-Variante gewählt, weil die Dot-Com Version bereits seit langer Zeit registriert war. Und seit langer Zeit ist nicht nur einige Monate rückwärts in 2007 gerechnet… aber naja, ich wäre dafür den deutschen Dienst zu behalten und einfach die US-Startupler dazu zu zwingen, dass sie sich von ihrem Namen verabschieden. Basta. :)

Das Social Network Fellowweb nutzt scheinbar eine API bei XING um ihren Nutzern es zu ermöglichen, per Mausklick die bereits bei XING hinterlegten Datensätze einfach und bequem ins die Datenbestände von Fellowweb zu übertragen. Dafür dienen APIs in der Regel. Aber auch als Anbieter einer API habe ich immer das Recht dazu, den Zugriff auf diese Schnittstellen zu verwehren, wenn ich mit der Nutzung der Schnittstelle oder dem Datenaustausch nicht einverstanden bin.

In der E-Mail, die ich von Fellowweb erhalten habe, steht unter anderem, dass sich eine wichtige Grundsatzfrage stellt, ob ein Nutzer nicht frei über seine Daten verfügen sollte. Das kann ich jederzeit machen, indem ich die Daten eingebe, ändere oder lösche. Auch wenn ein Nutzer seine Daten von einem anderen Dienstleister in einen dritten Dienstleister importieren möchte, heißt das nicht, dass dies auch mit einer API erlaubt ist. Auch wenn XING ein Netzwerk für Geschäftskontakte ist und Fellowweb sich vielmehr als eine Art „Xing für Jugendliche“ sieht, ist es meiner Meinung nach vollkommen legitim, dass XING über die API eigenständig entscheidet und Mitbewerber im Sinne eines Hausrechts aussperrt. Ich bin kein Rechtsanwalt und biete keine juristische Grundlage oder Empfehlung an. Dennoch halte ich es für wichtig, dass ich letztendlich selbst entscheide, ob ich mein Profil bzw. meine Profildaten einem anderen Dienst zugänglich mache. Wenn ich einen eigenen Account bei XING und Fellowweb habe, ist die Option diese Datenbestände zu synchronisieren ein Bonus – aber wenn man sich tagtäglich bei Social Networks anmeldet, trägt man doch in kürzester Zeit seine Daten ein, oder nicht?

Was ich äußerst spannend fände ist natürlich die Frage danach, ob ich bei der Nutzung dieser Funktionalitäten auch die Daten von anderen Kontakten ohne deren Einverständnis migrieren kann – das wäre ein Grund für mich, die Sperrung des Zugriffs einzuleiten. Dazu kann ich aber bei der derzeitigen Lage keine Aussage treffen…

Nachtrag: Zur eigenen Sicherheit empfehle ich jedoch folgendes. Egal wo man ist – sobald fremden Anwendungen das Passwort zu einem anderen Dienstleister (wie hier XING) abgefragt wird, sollte man diese zusätzlichen Dienste nicht nutzen. Ein individueller API Key oder eine Zertifizierung des jeweiligen Anbieters gewährt mehr Sicherheit – letztendlich sehe ich keine Authorisierung von XING für diesen Zusatznutzen. Logindaten sind hochgradig sensibles Gut – man sollte das eigene Passwort vielleicht auch lieber ändern, bevor bei nicht-zertifizierten Diensten die Crawler-Nutzung, wie Marco es unten im Kommentar beschreibt, angestoßen wird.

„Arschloch ist durchaus eine punktierte Meinung des Missfallens“, wurde vor einigen Minuten im Vortrag zu Haftung für User-Generated-Content aus dem Publikum erklärt. Eine spannende Thematik mit aktuellerem Bezug als je zuvor, die auf dem BarCampCologne2 immer wieder angesprochen wird.

In Punkto Anwälte wird hoffentlich entsprechend ein neues System aufgesetzt, was die Abmahnungen revolutioniert: „Die Kleinen werden schneller angeklagt – gegen die Größeren trauen sie sich nicht.“

Nunja, wer noch einen freien Platz im Live-Stream ergattert, kann schon jetzt reinzappen oder vielleicht ein wenig Geduld haben, bis die Aufzeichnung online ist. AGB-Sicherheit, Vorabprüfungen, Kontrolle, Moderation, Hausrecht – Bloggen oder der Betrieb eines Online-Portals für User-Generated-Content kann schon schwierig sein, da es viele Hürden zu meistern gilt.

Eigentlich ist der Artikel in der SZ doch sehr aufschlussreich. Doch seien wir mit uns selbst mal ehrlich. Warum funktionieren Weblogs in den USA ganz anders als in Deutschland? Es liegt an den rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier muss ein Impressum zu finden sein, drüben reicht jediglich ein kleines Kontaktformular. Oftmals kommt man bei Recherchen nicht an den eigentlichen Autor eines Blogs in den USA heran. Auch ist die Abmahnwut der deutschen Anwälte für (mit Verlaub) irgendwelche nichtssagenden Mandanten den deutschen Bloggern ein Dorn im Auge. Schreibe ich einen kritischen Beitrag über XYZ laufe ich Gefahr, in wenigen Tagen oder Wochen nach Eintritt in die Google-Platzierung einen bestimmten Brief eines Anwaltes zu erhalten, der mich letztendlich die Existenz kosten kann, wenn nur die Summen hoch genug sind. Aber natürlich – in Deutschland sind die Blogger zurückhaltend, haben ihre kleine Blogosphäre erdacht, in der sie sich wie junge Fische im lauwarmen Wasser beblubbern.

Wozu ich jedoch zustimme ist der Mangel an Bedarf einer deutschen Medienlandschaft an der freien Meinung und entsprechend unabhängigen Berichten, wie sie durch Weblogs entstehen. Die öffentlich-rechtlichen Medien bieten exquisiten Journalismus, der in ihrer Unabhängigkeit mit vielen privatwirtschaftlichen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen in der Regel eine gesunde Mischung ergibt. Bewußt zeichne ich die journalistischen Angebote einiger privaten TV-Anstalten hier nicht ab.

Gibt es den Streit untereinander?
Aber befinden wir uns hier in der Blogosphäre in einem „Clinch“ untereinander oder sogar in Kontroverse mit den Medien? Meiner Meinung nach sind diese Probleme nur Einzelschicksale. Man möge mir verzeihen, aber schon die Idee jemanden an den virtuellen Pranger zu stellen ist doch eine Obszönität an sich, nur weil derjenige sich entscheidet, seine Blogbeiträge mit Werbung in Form von Bannern oder Links auszustatten? Diese Clinch-Situation ist doch meist nur darin begründet, dass der kritikwütende Gegner sich durch beispielsweise steuerliche Hintergründe oder die allgemeine Arbeitssituation nicht an zusätzlichen Einnahmen erfreuen darf. Die Texte selbst sind doch in den meisten Fällen werbefrei, außer jemand schreibt „Hinweis: Dieser Blogeintrag ist von Blaaah vermittelt worden.“ vor seine Texte. Letztendlich gibt es hier eine Pflicht zur Kennzeichnung solcher Inhalte um den Ärger zu vermeiden.

Autorität durch Authentizität
Vielleicht ist aber auch die selbstzerfleischende Masse an anonymen sich hinter Pseudonymen versteckenden Blogger das Problem, dass sich in Deutschland die Blogger-Szene nicht als Instrument der modernen Meinungsmacher herauskristallisieren kann. Für mich zählen nur echte Namen der Autoren und nicht ein Nickname hinter dem man sich verstecken könnte. Meiner Meinung nach ist also der Autorität von Weblogs nur über Authentizität der Autoren selbst zu erreichen. Und solange sich neben so genannten Krawallbloggern nur eine Handvoll Autoren mit echtem Namen in der wahrgenommenen Öffentlichkeit findet, wird es keine Revolution oder Gleichberechtigung von Bloggern und den journalistischen Medien geben. Ein wichtiger Schritt wäre die Qualifizierung des Bloggens in Form eines Vereines, der einen Presseausweis für Blogautoren ausstellt. Ganz genau nach dem Verfahren, wie es der Deutsche Journalisten-Verband, der Fachbereich Medien von ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. mit ihren Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern praktizieren.

Aber eventuell ist das alles nur müde Zukunftsmusik oder sogar ein kleiner Marsch in Richtung Front aller Meinungsmacher, die ja durch einen Irakkrieg oder eine Präsidentschaftswahl in den USA noch nicht initialisiert wurde.

Im Zuge der jüngsten Ereignisse um eine so genannte „Blogspam Software“ und die dazugehörige Entwicklung kann ich mich folgendem nur anschließen.

Hiermit stelle ich folgendes klar:
Ich habe zu keinem Zeitpunkt „Sebastian F.“ oder seiner Firma „E-Trinity“ die Erlaubnis gegeben, irgendwelche Daten von mir zu verwenden um diese in einer Software zu verwenden, wie es beim Programm Blog-Baster geschehen ist.

Selbige Erlaubnis haben wir auch nicht für unsere Schwesterblogs LoungeMix und Skykat sowie entsprechenden Corporate Blogs meines Arbeitgebers gegeben. Entsprechende Screenshots der Software wurden mir zugestellt und die Blogs sind dort ohne Einverständnis gelistet. Ich bitte daher umgehendst um Zusendung jeglicher schriftlicher Unterlagen, die Herr F. von mir haben müsste, damit die Blogs dort gelistet sind. Der Nachname von Herrn F. ist absichtlich abgekürzt.