Mike Schnoor
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Schlagwortarchiv für: Jura

Creative Commons – Version 3

Blogkultur, Recht

Wie im offiziellen Weblog der Creative Commons nachzulesen ist, gibt es die zusätzliche Lizenzvergabe für Inhalte jeglicher Art seit kurzem in einer neuen Version.

Vorerst jedoch ist die Version 3 nur für die englischsprachige Lizenz vergeben – ein kleiner Test hat mir gezeigt, dass die deutsche Juristriktion noch ein Resultat basierend auf der 2er herausgibt… die deutsche Seite ist sowieso ein wenig mau und nicht wirklich aktuell.

P.S.: Ich möchte nocheinmal darauf betonen, dass die Inhalte dieses Weblogs ganz bewußt nicht unter einer CC-Lizenz laufen. Die Gründe finden sich hier, dort und in jenem Beitrag. Gerne zeige ich auch das als Gründe auf, welche im Herzen des MikeSchnoor.com schon des öfteren genervte Reaktionen auf Contentdiebstahl hervorruften. Seitdem ich die CC nicht mehr verwendet hatte, waren es weniger Aggregatoren und Bots, die sich meine Inhalte zu eigen machen wollten. Das Zitatsrecht im Sinne des Urheberrechts ist natürlich etwas ganz anderes und wird von mir aktiv unterstützt – doch eine generelle Pauschalisierung von Inhalten sehe ich nicht als zwanghaft an. Gut, wenn es jemand macht – aber ich habe keinen Bock auf Abmahntouren, die im Fall eines Verstoßes gegen eine CC-Lizenz den Contentdieben einen temporären Riegel vorschieben würden.;)

3. März 2007/von Mike Schnoor
https://mikeschnoor.com/upload/2026/06/mikeschnoor-logo.webp 0 0 Mike Schnoor https://mikeschnoor.com/upload/2026/06/mikeschnoor-logo.webp Mike Schnoor2007-03-03 11:27:082007-03-03 11:41:23Creative Commons – Version 3

Jura verkompliziert das Leben

Recht

Worauf mich unsere Juristin heute hingeweisen hat:

Auszug aus dem BGB
§963. Vereinigung von Bienenschwärmen.
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

§964. Vermischung von Bienenschwärmen.
1. Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. 2. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarm erlöschen.

Irgendwie beschähmt es mich, dass ich als fleissiges Bienchen nun einen ganz anderen Status in diesem Büro habe als früher in dem alten Territorialbereich.

4. Oktober 2006/von Mike Schnoor
https://mikeschnoor.com/upload/2026/06/mikeschnoor-logo.webp 0 0 Mike Schnoor https://mikeschnoor.com/upload/2026/06/mikeschnoor-logo.webp Mike Schnoor2006-10-04 15:21:172006-10-04 15:21:17Jura verkompliziert das Leben

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Mike Schnoor ist Head of Marketing bei kernpunkt und arbeitet seit über 25 Jahren in der Digitalbranche. Dieses Blogarchiv bündelt ältere Beiträge zu Digitalisierung, Marketing, Kommunikation und Digitalwirtschaft. Aktuelle Inhalte erscheinen vor allem auf LinkedIn und im kernpunkt Magazin.

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