Aus für den Privacy Shield: Massive Einschränkungen für die deutsche Wirtschaft

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem jüngsten Urteil den sogenannten „Privacy Shield“ für ungültig erklärt. Das internationale Abkommen hat im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Datenaustausch zwischen der EU und den USA rechtskonform geregelt. In diesem Urteil verbirgt sich eine massive Benachteiligung von innovativen Startups und etablierten Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ihr Geschäftsmodell auf der technologischen Infrastruktur von US-Plattformen bislang rechtskonform aufgebaut haben.

Nach dem Scheitern des einstigen Safe-Harbor-Abkommens fehlt mit dem Ende des Privacy Shields erneut die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zwischen der EU und den USA. Sowohl innovative Startups als auch der gesamte deutsche Mittelstand, insbesondere aus der Wirtschaftsregion Köln und dem gesamten Rheinland, stehen vor unverhältnismäßigen Problemen. Die Mehrheit ihrer digitalen Erfolgsgeschichten und im Kern das operative Geschäft fußt im Regelfall bei der Datenverarbeitung auf der technologischen Infrastruktur von US-Unternehmen. Die jetzt entstehenden Aufwände für datenschutzkonforme Prüfungen bedeuten massive Einschränkung für unsere Wirtschaft, die bereits von der Coronakrise große Einbußen hinnehmen musste. Die EU-Kommission ist jetzt gefordert, unmittelbar praxisbezogene und langfristige Lösungen zu definieren, damit der Datenverkehr in die USA und zu Drittstaaten zur Sicherung der bestehenden wie auch zukünftigen Geschäftsmodelle möglich ist. Startups und insbesondere der Mittelstand brauchen keine Fußfesseln, sondern tragfähige Lösungen und Rechtssicherheit.

Mit dem EuGH-Urteil ist die Datenübertragung personenbezogener Daten von der EU in die USA unzulässig. Zwar werden die EU-Standardvertragsklauseln als rechtens erachtet, aber jede einzelne Beziehung zwischen Unternehmen aus der EU und den USA muss in den nächsten Wochen und Monaten auf den Prüfstand gestellt werden.Â