Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem jüngsten Urteil den sogenannten „Privacy Shield“ für ungültig erklärt. Das internationale Abkommen hat im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) den Datenaustausch zwischen der EU und den USA rechtskonform geregelt. In diesem Urteil verbirgt sich eine massive Benachteiligung von innovativen Startups und etablierten Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ihr Geschäftsmodell auf der technologischen Infrastruktur von US-Plattformen bislang rechtskonform aufgebaut haben.
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