Stoppschild für Google Street View!?

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In diesen Tagen diskutieren Politiker, Netzaktivisten, Journalisten und Kommunikatoren über Google Street View. Das US-Unternehmen will in naher Zukunft die digitale Erfassung sämtlicher Straßenzüge in ausgewählten Großstädten Deutschlands durchführen. Bei Erfolg wird die Erfassung auf weitere Städte ausgeweitet, bis man irgendwann quer durch Deutschland über Google Maps mit Google Street View marschieren kann. Jetzt regt sich erneut der Protest gegen das Ablichten des eigenen Hauses in der Bevölkerung. Doch die Kameraautos fuhren bereits seit einigen Monaten durch die Städte. Die Bilder und Daten sind bereits teilweise erfasst. Manche Bürger wollen natürlich auch weiterhin dagegen ankämpfen, dass ihre Häuser für jeden sichtbar sind und nicht nur bei Google Maps per Satellitenaufnahme identifizierbar sind.

Der Tumult in der Bevölkerung wächst, im Netz beginnt sich der „Shit-Storm“ zu regen. Als eine erste Besänftigungsgeste von Google findet sich seit kurzer Zeit das passende Formular im Netz, mit dem besorgte Bürger ihr Haus von Google Street View ausschließen dürfen. Dazu muss die Adresse eingegeben werden, auf Google Maps der „Pin“ zur möglichst eindeutigen Markierung auf das Haus gezogen werden. Zusätzlich kann das Haus ausführlich beschrieben werden und man muss sich per E-Mail Adresse und sogar per Postzusendung diesen Widerruf zur Erfassung der Daten bestätigen lassen. Die Aktion ist zeitlich bis zum 15. September 2010 beschränkt, danach soll für die Widerruf-Aktion in den betroffenen Städten und Gebieten vorerst ein Schlussstrich gezogen werden. Wozu aber bitte diese ausführlichen Angaben zum Haus und auch zu den persönlichen Daten? Was geschieht eigentlich damit, nachdem ich die Angaben gemacht habe?

Google fährt einen unglaublichen Aufwand für deutsche Bürger – dem Anschein nach. Auch die USA blicken irritiert über den großen Teich. Doch egal was Google unternimmt, sie werden keine Chance haben, wenn Bürger ihre Häuser nicht zeigen möchten. In der Regel wird wohl niemand Google Street View dazu nutzen, um einen Einbruch zu planen und umzusetzen. Doch das „Imperium“ schreitet stetig voran, auch wenn einige lokale Städte und Kommunen versuchen, den Netzgiganten davon abzuhalten. Wer davon aber nichts weiß, wird wohl kaum das Formular mit seinen persönlichen Angaben füttern – und dessen Haus wird über kurz oder lang von Google Street View erfasst werden.

Man sagt ja immer: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Diese Weisheit stammt aus der deutschen Rechtsprechung und besagt, dass der Gesetzgeber davon ausgehen kann, dass sich jeder Bürger über die Gesetzeslage informieren kann. Diverse Zeitgenossen behaupten, dass jetzt jeder Bürger die befristete Zeit nutzen kann, um sein Haus und Grundstück vor der Veröffentlichung in Google Street View zu schützen.

Doch das stimmt nicht so ganz. Zwar gilt die obige Regel für Gesetze, doch für eigene Regeln von privatwirtschaftlichen Unternehmen hat nach meiner persönlichen Einschätzung diese Regel keinen Bestand. Nehmen wir als bestes Fallbeispiel eine rüstige Rentnerin im Alter von 85 Jahren. Die gute Dame nutzt das Internet nicht, lebt alleine in ihrem Haus und ihre Enkel spielen jeden Tag im Vorgarten. Aus guten Gründen, die jeder intelligente Mensch nachvollziehen kann, möchte die Rentnerin und die Familie nicht, dass Google Street View ein Foto des Hauses macht – vor allem nicht, wenn die Kinder im Vorgarten spielen. Warum sollte sich eine Rentnerin, die keinen Internetzugang besitzt, bei Google Street View innerhalb der festgelegten Zeiträume über das Online-Formular melden? Sie sollte jeder Zeit einen Widerspruch einreichen dürfen. Auch ich als Familienvater der Kinder wäre stark dafür. Der Bedarf des Formulars ist also nur obligatorisch, weil jeder Bürger das Recht hat, auch nach Fristende der Veröffentlichung von Bildern seines Hauses und Grundstücks bei Google Street View zu widersprechen. Ich glaube sogar jederzeit. (Nachtrag: Aus den Kommentaren der Hinweis zum entsprechenden FAQ.)

Egal was Google sich wünschen mag, um sein umstrittenes Produkt am Markt einzuführen und zu etablieren: Jeder Bürger kann Google zu jeder Zeit widersprechen, die Bilder vom eigenen Haus oder vom durch einen selbst persönlich bewohnten Haus im Netz zu veröffentlichen. Es gibt bisher keine Gesetzesgrundlage, dass man sich an Fristen von Google halten muss. Google müsste uns daher eigentlich fragen, ob unsere Häuser abgelichtet werden dürfen. Auch jeder Bürger hat meines Wissens das Recht dazu, anderen Aktionen von manchen Netzaktivisten, bei denen die Häuser nach Einreichung des Widerspruchs, ebenfalls zu widersprechen. Ob das Unternehmen Google oder die Betreiber von diesen anderen Aktionen sich freilich daran halten müssen, ist eine ganz andere Sache.

Als aktiver Nutzer von Google und gewiss auch als eine Art digitaler Marken-Fan des Unternehmens, wünsche ich mir statt der „von oben herab“-Mentalität, die von Google in den jüngsten Diskussionen scheinbar ausgelebt wird, eine radikale Änderung der Vorgehensweise. Stoppt das Bestreben, alles und jeden ohne zu Fragen zu erfassen und zu digitalisieren. Ihr habt selbst die Nutzer dazu animiert, mit euch auf einer gleichberechtigten Diskussionsebene zu kommunizieren – dem Social Web sei dank! Es liegt an Google, die Wünsche seiner Nutzer zu erkennen und umzusetzen. Unser aller Sorge hinsichtlich unserer Privatsphäre und die dazugehörigen datenschutzrechtlichen Bedenken ist mehr als berechtigt. Handelt positiv und ignoriert die Kritik nicht, indem ihr Lobbyismus betreibt und PR-Provokationen in alle Windrichtungen verbreitet. Seid doch endlich mal wieder eurem alten Motto treu: „Don’t be evil.“ :)

Hinweis: Ich bin selbstverständlich kein Rechtsexperte und gebe hier auch keinen fachlichen Rat. Der Artikel dient als Kommentar und soll die Diskussion zum gesamten Thema anregen und auch konstruktive Kritik liefern.

10 Kommentare
  1. 50hz sagte:

    Oh, Mike. Ist das Satire? Oder hast Du Dich hier mächtig vergaloppiert. Es gibt überhaupt kein Gesetz, das Grundlage für irgendeinen Widerspruch gegen Streetview bildet. Die Aufnahmen wurden von öffentlichen Straßen aus gemacht und sind damit rechtskonform. Das bestätigt ja sogar der Innenminister. Alle Widerspruchsmöglichkeiten beruhen auf dem Good Will von Google. In diesem Lichte betrachtet, könnte man Google als durchaus entgegenkommend bezeichnen.
    Und ich warne davor nach Gesetzen zu rufen, die Streetview einschränken. Darin wäre nämlich die Frage zu klären, wo die Grenze verläuft von zulässigen Aufnahmen des öffentlichen Raumes und solchen, die nicht veröffentlicht werden dürfen.
    Gerade in Deutschland sehe ich damit Tür und Tor geöffnet für radikale Lösungen. Ergebnis könnte sein, dass überhaupt keine Aufnahmen mehr zulässig sind. Zum Beispiel auch nicht die da rechts in Deinem Flickr-Stream.

  2. Mike Schnoor sagte:

    @50hz Nein, mir geht es nicht um ein bestimmtes Gesetz als Grundlage. Wenn jemand Fotos von einem Haus macht, ist dies eine Sache. Kann jeder, darf jeder, bisher ist das so. Sofern das Haus als exakt nachvollziehbare Geo-Location mit Adressangabe für jeden Nutzer systematisch in einer Datenbank hinterlegt ist, überschreitet dies jedoch gewisse Grenzen. Man kann genau nachvollziehen, wo dieses Haus ist und muss nicht danach suchen. Die Daten sind präsent für jeden.

    Anders gesagt: Möchtest Du, dass jemand Wildfremdes von der Straße dein Haus einfach fotografiert und die Bilder ins Netz stellt? Wenn das einmal passiert, sagt man öfters „Schwamm drüber“. Aber wenn das täglich so ist und als Dokumentation über euer Haus gemacht wird, dann hättest Du gewiss Bedenken, oder nicht? Dies entspricht doch dem „Stalking“.

    Diese Grenzen müssen vielleicht noch genau definiert werden. Und wenn vor allem einzelne Personen oder Kinder gezeigt werden, egal ob unkenntlich oder nicht, geht das im Prinzip niemanden etwas an. Google sollte seinen „Good Will“ für Widersprüche nicht zeitlich beschränken, sondern für jederzeit die Bereitschaft zeigen, dass man einen Widerspruch auch ohne festgelegtes Datum auf den 15. September 2010 anerkennt.

  3. Sebastian sagte:

    Alter Schwede, da bin ich aber auch mächtig erstaunt. Ganz ehrlich liest sich das so, als ob du händeringend ein Beispiel konstruierst, um gegen Street View zu sein. Persönliche Gründe meinetwegen, aber warum diese, ehrlich gesagt, Platitüden? Shit-Storm, Imperium, 85-jährige Oma…
    Ich schließe mich @50hz an.

  4. 50hz sagte:

    Der Widerspruch ist nicht begrenzt. Die Grenze gilt nur für den Widerspruch vor Veröffentlichung der Bilder. Anders wäre das Verfahren wohl auch kaum zu handhaben. Sobald Streetview live ist, kann man sogar direkt aus Streetview „Probleme“ melden. Guckst Du mal in hier:
    Und nein! Ich habe nichts dagegen, wenn jemand Bilder von meinem Haus macht, solange er das gelegentlich tut. Täglich oder pausenlos wäre das natürlich was anderes und ganz sicher nicht durch Panoramafreiheit gedeckt. Aber darum geht es bei Streetview nun wirklich nicht. Hier in Büppel waren die Streetview-Autos vor über einem Jahr. Da stand mein Haus noch nicht mal. Meine Kinder waren einen Kopf kleiner und mein Hund noch nicht geboren.

  5. Sebastian sagte:

    @Mike In keinem Fall muss man dafür sein. Aber wie gesagt, dann interessieren mich deine persönlichen Gründe, nicht das abarbeiten von Platitüden.
    (btw, ein Notification für neue Comments wäre schön)

  6. Mike Schnoor sagte:

    @50hz – Danke für den Hinweis zum Formular. Das habe ich oben als Link zu den FAQ integriert.

    @Sebastian – Sehen wir den Fall der Rentnerin mal als persönliches Beispiel, dazu habe ich oben noch etwas eingefügt.

    Leider keine Chance für CMT-Notifications… die Gründe erkläre ich dir gerne an anderer Stelle.

  7. Dennis G. sagte:

    So ein Quatsch! Da freuen sich die Leute total, daß sie jetzt virtuell durch New York, San Francisco oder sonst eine Stadt gehen können und machen sich dann auf einmal ganz empfindlich in’s Höschen, wenn ihre eigene zwei Zimmer Wohnung AUCH NUR VON AUSSEN im Internet zu sehen ist.
    Mal ehrlich: Wir Deutschen haben sie doch langsam nicht mehr alle an der Klatsche, oder?? Wahrscheinlich werden wir auch noch das Gesetz eines amerikanischen Bundesstaates aufgreifen, in dem das Furzen in der Öffentlichkeit als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, da die Sinneswahrnehmung des Nebenstehenden empfindlich beeinträchtigt wird.
    Hoffentlich findet diese Sommerlochposse bald ein Ende.

    Dennis G.

  8. Maria sagte:

    Tagtäglich laufen hunderte Menschen an uns und unseren Häusern vorbei. Unter denen, die sich aufregen, sind bestimmt viele, die sich in sozialen Netzwerken befinden und dort private Fotos etc. ins Netz stellen. Ich glaube auch nicht das jemand einen Einbruch plant mit Google streetview. Es gibt ja keine Rund-um-die-Uhr-Ansicht auf die einzelnen Häuser wo man sehen kann wer da ein und aus geht, wann man das Haus verlässt und wieder nach Hause kommt. Also ehrlich gesagt verstehe ich die ganze Aufregung nicht.

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