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In diesen Tagen diskutieren Politiker, Netzaktivisten, Journalisten und Kommunikatoren über Google Street View. Das US-Unternehmen will in naher Zukunft die digitale Erfassung sämtlicher Straßenzüge in ausgewählten Großstädten Deutschlands durchführen. Bei Erfolg wird die Erfassung auf weitere Städte ausgeweitet, bis man irgendwann quer durch Deutschland über Google Maps mit Google Street View marschieren kann. Jetzt regt sich erneut der Protest gegen das Ablichten des eigenen Hauses in der Bevölkerung. Doch die Kameraautos fuhren bereits seit einigen Monaten durch die Städte. Die Bilder und Daten sind bereits teilweise erfasst. Manche Bürger wollen natürlich auch weiterhin dagegen ankämpfen, dass ihre Häuser für jeden sichtbar sind und nicht nur bei Google Maps per Satellitenaufnahme identifizierbar sind.

Der Tumult in der Bevölkerung wächst, im Netz beginnt sich der „Shit-Storm“ zu regen. Als eine erste Besänftigungsgeste von Google findet sich seit kurzer Zeit das passende Formular im Netz, mit dem besorgte Bürger ihr Haus von Google Street View ausschließen dürfen. Dazu muss die Adresse eingegeben werden, auf Google Maps der „Pin“ zur möglichst eindeutigen Markierung auf das Haus gezogen werden. Zusätzlich kann das Haus ausführlich beschrieben werden und man muss sich per E-Mail Adresse und sogar per Postzusendung diesen Widerruf zur Erfassung der Daten bestätigen lassen. Die Aktion ist zeitlich bis zum 15. September 2010 beschränkt, danach soll für die Widerruf-Aktion in den betroffenen Städten und Gebieten vorerst ein Schlussstrich gezogen werden. Wozu aber bitte diese ausführlichen Angaben zum Haus und auch zu den persönlichen Daten? Was geschieht eigentlich damit, nachdem ich die Angaben gemacht habe?

Google fährt einen unglaublichen Aufwand für deutsche Bürger – dem Anschein nach. Auch die USA blicken irritiert über den großen Teich. Doch egal was Google unternimmt, sie werden keine Chance haben, wenn Bürger ihre Häuser nicht zeigen möchten. In der Regel wird wohl niemand Google Street View dazu nutzen, um einen Einbruch zu planen und umzusetzen. Doch das „Imperium“ schreitet stetig voran, auch wenn einige lokale Städte und Kommunen versuchen, den Netzgiganten davon abzuhalten. Wer davon aber nichts weiß, wird wohl kaum das Formular mit seinen persönlichen Angaben füttern – und dessen Haus wird über kurz oder lang von Google Street View erfasst werden.

Man sagt ja immer: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Diese Weisheit stammt aus der deutschen Rechtsprechung und besagt, dass der Gesetzgeber davon ausgehen kann, dass sich jeder Bürger über die Gesetzeslage informieren kann. Diverse Zeitgenossen behaupten, dass jetzt jeder Bürger die befristete Zeit nutzen kann, um sein Haus und Grundstück vor der Veröffentlichung in Google Street View zu schützen.

Doch das stimmt nicht so ganz. Zwar gilt die obige Regel für Gesetze, doch für eigene Regeln von privatwirtschaftlichen Unternehmen hat nach meiner persönlichen Einschätzung diese Regel keinen Bestand. Nehmen wir als bestes Fallbeispiel eine rüstige Rentnerin im Alter von 85 Jahren. Die gute Dame nutzt das Internet nicht, lebt alleine in ihrem Haus und ihre Enkel spielen jeden Tag im Vorgarten. Aus guten Gründen, die jeder intelligente Mensch nachvollziehen kann, möchte die Rentnerin und die Familie nicht, dass Google Street View ein Foto des Hauses macht – vor allem nicht, wenn die Kinder im Vorgarten spielen. Warum sollte sich eine Rentnerin, die keinen Internetzugang besitzt, bei Google Street View innerhalb der festgelegten Zeiträume über das Online-Formular melden? Sie sollte jeder Zeit einen Widerspruch einreichen dürfen. Auch ich als Familienvater der Kinder wäre stark dafür. Der Bedarf des Formulars ist also nur obligatorisch, weil jeder Bürger das Recht hat, auch nach Fristende der Veröffentlichung von Bildern seines Hauses und Grundstücks bei Google Street View zu widersprechen. Ich glaube sogar jederzeit. (Nachtrag: Aus den Kommentaren der Hinweis zum entsprechenden FAQ.)

Egal was Google sich wünschen mag, um sein umstrittenes Produkt am Markt einzuführen und zu etablieren: Jeder Bürger kann Google zu jeder Zeit widersprechen, die Bilder vom eigenen Haus oder vom durch einen selbst persönlich bewohnten Haus im Netz zu veröffentlichen. Es gibt bisher keine Gesetzesgrundlage, dass man sich an Fristen von Google halten muss. Google müsste uns daher eigentlich fragen, ob unsere Häuser abgelichtet werden dürfen. Auch jeder Bürger hat meines Wissens das Recht dazu, anderen Aktionen von manchen Netzaktivisten, bei denen die Häuser nach Einreichung des Widerspruchs, ebenfalls zu widersprechen. Ob das Unternehmen Google oder die Betreiber von diesen anderen Aktionen sich freilich daran halten müssen, ist eine ganz andere Sache.

Als aktiver Nutzer von Google und gewiss auch als eine Art digitaler Marken-Fan des Unternehmens, wünsche ich mir statt der „von oben herab“-Mentalität, die von Google in den jüngsten Diskussionen scheinbar ausgelebt wird, eine radikale Änderung der Vorgehensweise. Stoppt das Bestreben, alles und jeden ohne zu Fragen zu erfassen und zu digitalisieren. Ihr habt selbst die Nutzer dazu animiert, mit euch auf einer gleichberechtigten Diskussionsebene zu kommunizieren – dem Social Web sei dank! Es liegt an Google, die Wünsche seiner Nutzer zu erkennen und umzusetzen. Unser aller Sorge hinsichtlich unserer Privatsphäre und die dazugehörigen datenschutzrechtlichen Bedenken ist mehr als berechtigt. Handelt positiv und ignoriert die Kritik nicht, indem ihr Lobbyismus betreibt und PR-Provokationen in alle Windrichtungen verbreitet. Seid doch endlich mal wieder eurem alten Motto treu: „Don’t be evil.“ :)

Hinweis: Ich bin selbstverständlich kein Rechtsexperte und gebe hier auch keinen fachlichen Rat. Der Artikel dient als Kommentar und soll die Diskussion zum gesamten Thema anregen und auch konstruktive Kritik liefern.