Sperren, Löschen oder Pressefreiheit für ein FAZ-Blog?

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Press this! Not the button, but the Press. Kuscheln wir uns eng zusammen und schauen mal, was im Internet so los ist. Auf dem Heimweg las ich zufällig doch tatsächlich folgenden Artikel mit dem markigen ersten Satz: „Heute ist mein Blog bei der FAZ „gesperrt” worden.“ Zu Anfang dachte ich, meine Augen würden mich trüben. Das kann nicht wahr sein. Hier scherzt jemand. Doch tatsächlich wurde laut des Artikels das FAZ-Blog von Michael Seemann alias „mspro“ von der Redaktion abgeschaltet.

Zuerst war es nur ein einzelner Blogeintrag, doch dieser brachte den Stein ins Rollen. Fehlende oder nicht ausreichende Rechte an dem verwendeten Bildmaterial, wie in diesem Fall durch die Redaktion kritisiert wurde, stellen Verlage vor eine große Herausforderung. Bevor man eine Abmahnung oder Honorarforderung seitens des Fotografen oder Rechteinhabers riskiert, ist der schnelle Griff zur Deaktivierung von fraglichen Beiträgen durchaus gängige Praxis. Schließlich geht es um den Geldbeutel, der uns allen lieb und teuer ist. Dieser Grund für die Entfernung eines einzelnen Artikels wirkt auf den ersten Blick durchaus verständlich. Doch gerade an dem Punkt entwickelt sich eine sehr spannende Geschichte.

Nach Überprüfung des fraglichen Artikels stellt der FAZ-Blogger „mspro“ seinen Artikel selbstverständlich ohne das fragliche Bildmaterial online – mit einem Hinweis auf die Veränderung. Der alte Text wirkt gewiss auch ohne die Illustration. Der Leser darf am Inhalt teilhaben. Genau an diesem Punkt, und da empfehle ich durchaus den obigen Artikel zu studieren, sieht sich die Redaktion gezwungen, das Blog scheinbar restlos zu entfernen und wertvolle Inhalte schlimmstenfalls restlos zu vernichten.

Ich respektiere vieles und kann die Entscheidung zur Deaktivierung eines Beitrages aufgrund der fehlenden Bildrechte wirklich nachvollziehen. Aus der Business-Sicht sprechen viele Gründe für den Schutz vor Honorarforderungen bei Bildern. Aber den Tod eines ganzen Blogs und aller Artikel zu riskieren stellt fast schon einen eklatanten Widerspruch zur Pressefreiheit dar, die auch auf Blogs als publizistische Werke zutrifft. Der Autor wird zwar nicht durch staatliche Instanzen an der Veröffentlichung von Inhalten und der Meinungsbildung gehindert, sondern durch eine Redaktion selbst. Insbesondere die Tatsache, dass der fragliche Blog den Namen „crtl-verlust“, also den Kontrollverlust als Titel trägt, spiegelt die Ohnmächtigkeit der traditionellen Medien mit Lichtgeschwindigkeit wider. Was nicht passt, wird passend gemacht – oder abgestellt. Für die Redaktion der FAZ kann dieser Schritt, das Blog und seinen Autor zu entfernen, keinesfalls von Vorteil sein. Fast 60 Kommentare und unzählige Tweets machen seit wenigen Stunden die Runde.

Wenn das nicht der beste Weg zum Social Media PR-Gau für die Redaktion ist? Wollen wir es mal nicht hoffen und darauf setzen, dass sich alle Beteiligten zusammen finden und die mögliche Kurzschluss-Reaktion noch einmal in aller Ruhe überdenken. In dem Fall des Eingeständnisses eines Fehlers kann ich nur darauf plädieren, auch mal die Fünfe grade sein zu lassen, wenn der „crtl-verlust“ wieder hergestellt wird.

4 Kommentare

Trackbacks & Pingbacks

  1. Leseempfehlungen und -befehle (8) « Mainfranken 2.0 sagt:

    […] Die FAZ sperrt ein Weblog, hier zwei Reaktionen: Ein paar Fakten und persönliche Worte über das Bloggen bei der FAZ & Sperren, löschen oder Pressefreiheit für ein FAZ-Blog […]

  2. […] bemerkenswert ist allerdings doch, wie dieses Ereignis nun in anderen Blogs als “eklatanter Widerspruch zur Pressefreiheit” deklariert wird. Mit Pressefreiheit hat […]

  3. Schön, ein kleiner, freier Blogger zu sein » Blogger, Blog, Fotos, Texte, FAZ-Blogs, Regeln » QuerBlog.de sagt:

    […] gibt bereits eine große Menge an Reaktionen. Im Moment sieht es so aus, als wäre dieses Blog von der FAZ – […]

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