Mike Schnoor
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Öffentlich-Rechtliche Online-Angebote

Medien

Nach den jüngsten Entwicklungen um das Verfassungsgerichtsurteil zu den Rundfunkgebühren geht der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger davon aus, „dass ARD, ZDF und Deutschlandradio maßvolle Gebührenforderungen für die nächsten Jahre anmelden werden“.

Damit äußert der CDU-Politiker gegenüber dem Focus, dass Gesetze und Staatsverträge künftig „konkreter als bisher“ festzulegen seien. Diese Forderung schließt eine Prüfung von allem was zur Grundversorgung notwendig sei mit ein. Ebenfalls ist Art und Umfang der Online-Angeboten seitens der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu prüfen oder gar zu begrenzen.

Veraltetes Modell für die Masse
Für mich sprechen jedoch die Vorstöße seitens der öffentlich-rechtlichen Sendergruppen versus die Meinungen der Politik hart auf jegliches Verständnis. Schon die Frage danach, ob die Online-Angebote zur Grundversorgung zählen dürfen, wenn sich die Idee des „Dualen Systems“ der Medienlandschaft auf der Nachkriegszeit und der damit verbundenen Informationsversorgung beruft? In der heutigen Zeit ist ein vollausgebautes Online-Angebot eines journalistischen Leitmediums nicht wegzudenken. Auch die Präsenz der öffentlich-rechtlichen Sender ist meiner Meinung nach legitimiert, wenn man es mit der privatwirtschaftlichen Omnipräsenz in nahezu jeder Ecke im Internet vergleicht. Vielmehr ist die Frage nach dem Modell, was die Gebührenfinanzierung von ARD, ZDF und angeschlossenen Funkhäusern begründet, ein historisch bedingter Fehler.

Dass nach dem zweiten Weltkrieg ein Informationsdefizit durch verstärkte Aufklärung zu füllen war, zeigt die seit mehr als einem halben Jahrhundert historisch gefestigte Bundesrepublik und das daraus geborene Deutschland. Die Technologie entwickelte sich jedoch rasanter als die Politik und auf ihr basierende Systeme, auf welchem die öffentlich-rechtlichen Anstalten verankert sind.

Neuanfang mit Pflicht des Einzelnen
Heute beziehe ich eigenständig die Informationen und bilde mich individuell nach meinen Bedürfnissen. Ich selektiere, recherchiere und informiere mich. Gleichzeitig obliegt es meiner persönlichen Verantwortung, durch verschiedene kleine Kommunikationsnischen im Internet via Blogs, Wikis und ähnliche technische Systeme das Informationsangebot für jedermann bereitzustellen, was letztenendes wieder eigenverantwortlich durch die Leser oder Zuschauer selektiert und recherchiert wird. Meiner Meinung nach ist eine rudimentäre Änderung der Gebührenstruktur notwendig, um die endlosen Diskussionen um die GEZ, die öffentlich-rechtlichen Sender oder ihr inhaltliches Programm zu beenden.

Es ist Zeit für einen Neuanfang, der die Individualisierung bzw. Personalisierung von Informationen in Bezug auf das Individuum als seine eigene Pflicht zur Grundversorgung herauskristalisiert. Sofern man sich an fast 50 Jahre alte Mechanismen klammert und diese aufgrund seiner wirtschaftlichen Größe nicht verändern möchte, kann zumindest ich keinen grünen Zweig auf dem knorrigen Gerüst der Gebührenfinanzierung sehen.

17. September 2007/von Mike Schnoor
Schlagworte: ARD, Gesetz, Günther Oettinger, Medien, öffentlich rechtlich, Radio, Rundfunk, Rundfunkgebühr, Rundfunkstaatsvertrag, Sendeanstalten, Sender, TV, TV, ZDF
https://mikeschnoor.com/upload/2026/06/mikeschnoor-logo-1.webp 0 0 Mike Schnoor https://mikeschnoor.com/upload/2026/06/mikeschnoor-logo-1.webp Mike Schnoor2007-09-17 07:47:522007-09-17 07:47:52Öffentlich-Rechtliche Online-Angebote

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Mike Schnoor ist Head of Marketing bei kernpunkt und arbeitet seit über 25 Jahren in der Digitalbranche. Dieses Blogarchiv bündelt ältere Beiträge zu Digitalisierung, Marketing, Kommunikation und Digitalwirtschaft. Aktuelle Inhalte erscheinen vor allem auf LinkedIn und im kernpunkt Magazin.

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