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Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

Crowd Investing zählt zu den modernen Varianten der Startup-Finanzierung. Bei dieser form des Investments unterstützen Privatanleger mit ihrem Geld junge, innovative Firmen. Im Gegenzug steht ihnen eine finanzielle Beteiligung an deren Wachstum zu. Das vom Bundeskabinett beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz setzt sich zum Ziel, Kleinanleger bei Investitionen besser zu schützen. Die Ausnahmen für Crowdfinanzierung reichen aus Sicht des Digitalverbands BITKOM nicht aus, um Startups zu finanzieren und Crowdinvestoren mehr Spielraum bei ihren Geldern einzuräumen.

Eine überwältigende Mehrheit der beteiligten Nutzer (98 Prozent) sind sich als Investoren des Risikos ihrer Geldanlage bis zum Totalverlust bewusst, weil die zu finanzierenden Projekte ihrer Meinung nach transparenter vorgestellt werden (90 Prozent). Laut einer Umfrage durch den BITKOM unter 133 Privatanlegern hält die Mehrheit eine Regulierung durch die Politik für überflüssig. Das neue Kleinanlegerschutzgesetz würde sogar viele Nutzer von Crowd-Investing-Plattformen vertreiben. Mit dem Eingreifen der Politik kommt schnell das finanzielle Aus für zahlreiche Startup-Projekte, die keine Finanzierung durch klassische Geldgeber wie Business Angels oder Venture-Capital-Geber überzeugen können. Sechs von zehn Kleinanlegern (62 Prozent) halten sich bei Crowd Investing sogar für besser informiert als bei klassischen Investitionen durch Banken. Nur 8 Prozent fühlen sich schlechter informiert. Fast jeder Crowdinvestor (95 Prozent) möchte auch künftig einen Teil seines Geldes auf diese Weise investieren.

Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

Crowd Investment gilt als eine clevere Möglichkeit, innovative Startup-Projekte durch Privatanleger zu finanzieren. Das Bundeskabinett findet das gar nicht gut und möchte den Bürger vor sich selbst schützen.

„Die Zahlen belegen eindeutig: Es ist nicht notwendig, Crowd Investing in Deutschland stärker zu reglementieren. Die im Kleinanlegerschutzgesetz vorgesehenen bürokratischen Regelungen sind überflüssig und würden Crowd Investing in Deutschland nur unattraktiv machen“, sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz.

So gelten die Ausnahmen nur bis zu einer Gesamtfinanzierungsumme von 1 Million Euro. Einzelinvestoren dürfen sich nur mit 1.000 Euro beteiligen, eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen gelten. Außerdem müssen Anleger ein Informationsblatt ausdrucken und dies unterschrieben an die Crowd-Investing-Plattform zurücksenden. Zudem dürfen sie ebenso wie die Startups selbst nur sehr beschränkt im Internet um Investoren werben.

Ulrich Dietz, Vizepräsident des BITKOM. Quelle: BITKOM

Ulrich Dietz, Vizepräsident des BITKOM. Quelle: BITKOM

„Alle diese neuen Vorschriften verbessern die Finanzierungssituation von Start-ups nicht, sondern es würde hierzulande schwerer, Geld bei Kleinanlegern einzusammeln“, kritisiert Ulrich Dietz und betont: „Crowd Investing muss von den bürokratischen Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes in deutlich größerem Umfang als bisher vorgesehen ausgenommen werden. Das geplante Kleinanlegerschutzgesetz macht Crowd Investing bürokratisch, langsam und unattraktiv. Bundesrat und Bundestag sind jetzt aufgerufen, diese überflüssigen Änderungen zu stoppen.“

Drei Viertel der privaten Investoren (74 Prozent) geben an, dass sie ihre Einkommensverhältnisse gegenüber der Plattform oder dem Start-up nicht offenlegen. Ihr maximales Investment beträgt damit künftig 1000 Euro pro Projekt oder Startup. Nur 12 Prozent der Crowdinvestoren wären zu dieser Offenlegung bereit. Etwa jeder Dritte (37 Prozent) der Investoren hat zumindest in der Vergangenheit bereits Summen von mehr als 1000 Euro investiert.

Mehr als 10.000 Euro haben bereits 5 Prozent aller Befragten schon einmal für ein einzelnes Investment eingesetzt. Nur jeder Vierte (26 Prozent) wäre bereit, das vorgeschriebene Informationsblatt auszudrucken und unterschrieben zurückzusenden. Jeder Zweite (48 Prozent) hält diesen Vorgang für zu aufwändig und 17 Prozent wären dazu gar nicht in der Lage, weil sie nach eigener Angabe überhaupt keinen Drucker besitzen würden.

Florian Nöll, Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. Quelle: Felix Müller / BVDS

Florian Nöll, Vorstandsvorsitzender im Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. Quelle: Felix Müller / BVDS

Crowd Investment ist eine Art der Anlageform und Firmenfinanzierung, bei der Kapitalbedarf von Unternehmen durch private Mikroinvestoren gedeckt wird. Damit stellt Crowd Investing eine einzigartige Form der Unterstützung für kleine Projekte dar, welche nicht auf mehrere Millionen, sondern eine grundsolide Finanzierung zur Realisierung von Projekten angewiesen sind.

Bereits im September 2014 begrüßte der Bundesverband Deutsche Startups (BVDS) e.V. den ursprünglichen Gesetzentwurf, forderte jedoch schon damals deutlich mehr Arbeit in das Kleinanlegerschutzgesetz zu stecken. Florian Nöll, Vorsitzender des BVDS, kritisierte, „dass der Gesetzgeber mit Blick auf die Realität der Startupfinanzierung durch die Crowd noch nachbessern muss. Startups brauchen die Finanzierung durch die Crowd und es ist ein schmaler Grat zwischen sinnvollem Anlegerschutz und einer Todregulierung dieses innovativen Finanzierungsinstruments.“ Bei der Regulierung sollten insbesondere die Interessen der Startups berücksichtigt werden, was jedoch immer noch nicht in der aktuellen Vorlage erfolgt ist.

Disruptive Geschäftsmodelle verhelfen Startups genau den Nerv der Bundesbürger treffen. Dies zeigt das starke Interesse an Dienstleistungen im Bereich der Personenbeförderung. Die Vermittlung der innerstädtischen Fahrten über Mobile Apps auf dem iPhone oder via Android Smartphone, teils in freien Taxis, mit hochwertigen Limousinen oder mit Privatpersonen in deren eigenen Autos verspricht viel Zukunftspotenzial. 10 Millionen Bundesbürger können sich vorstellen, anstatt die Taxizentralen anzurufen, für die Buchung einer Taxi-Fahrt auf Mobile Apps und Plattformen wie MyTaxi, Wundercar oder Uber zurückzugreifen. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Befragung durch das Meinungsforschungsinstitut Aris im Auftrag des BITKOM.

Rund 14 Prozent aller Bundesbürger würden per Mobile App über die neuen Startups einen Fahrer buchen. Hinzu kommen bereits 2,8 Millionen (4 Prozent), die dieser Möglichkeit noch unentschlossen gegenüber stehen. Die Zahlen sprechen für den allgemeinen Trend, dass sich die Bundesbürger weniger an Traditionen klammern, sondern eigene Wege gehen wollen und sich mehr Wahlfreiheit wünschen.

Ulrich Dietz, Vizepräsident des BITKOM. Quelle: BITKOM

Ulrich Dietz, Vizepräsident des BITKOM. Quelle: BITKOM

„Viele deutsche Städte werden in den kommenden Jahren wachsen. Mobilität wird dabei zu einem immer wichtigeren Thema. Neue Konzepte tun Not. Die Angebote der Startups gehen flexibel auf die individuellen Bedürfnisse der Nutzer ein. Sie sind die ideale Ergänzung zu Bussen, Bahnen und Taxis“, sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz.

In Großstädten haben sich die meisten alternativen Angebote zu Taxi-Unternehmen bereits etabliert: Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt, München – wo das Angebot besteht, entwickelt sich auch eine gesunde Nachfrage. Wo mehr als 500.000 Einwohner leben, haben laut der BITKOM-Umfrage bereits 13 Prozent diese Dienste ausprobiert, weitere 12 Prozent würden künftig die Fahrten über Mobile Apps buchen. Weitere vier Prozent können sich vorstellen, selbst als Fahrer tätig zu werden.

Letzteres Modell stößt bei einigen traditionsgebundenen Gerichten und insbesondere bei Lokalpolitikern auf Ablehnung. Die etablierten Wettbewerber machen gezielt gegen die Startups mobil und setzen auf Demonstrationen und lokalen Lobbyismus. Die Verkehrsbehörde der Hansestadt Hamburg schlug sich bereits vehement auf die Seite der Taxizentralen und verbietet nach WunderCar auch seit einigen Tagen die Nutzung von Uber.

„Wir stehen im kontinuierlichen und offenen Dialog mit allen Verantwortlichen und werden jede anfängliche Entscheidung anfechten, die Uber darin einschränken soll, seine Technologieplattform und App Hamburger Bürgern anzubieten“, kritisierte Pierre-Dimitri Gore-Coty, Sprecher von Uber, die Entscheidung. Weitere Großstädte kündigen an, sich am Hamburger Beispiel orientieren zu wollen. Der BITKOM mahnt die Politik, einen sicheren Rechtsrahmen zu schaffen, damit junge Startups ihre innovativen Geschäftsideen auch in Deutschland in die Tat umsetzen können.

„Die Angebote haben einen Nerv getroffen und stoßen auf eine rege Nachfrage. Die jungen Unternehmen brauchen jetzt vor allem Rechtssicherheit. Eine Abschottung des Marktes zum Schutz der bestehenden Anbieter darf es nicht geben. Die Politik will Deutschland zur Startup-Nation machen. Und so darf sie neue Geschäftsmodelle nicht durch den Schutz traditioneller Angebote von vornherein zunichtemachen“, erklärt Dietz mit Blick auf die Forderung von Taxi-Verbänden, die neue Konkurrenz zu verbieten.