GWB-Digitalisierungsgesetz: Zur Reform des Wettbewerbsrechts auf digitalen Märkten

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Mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) will die Bundesregierung das deutsche Wettbewerbsrecht fit fürs digitale Zeitalter machen. Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Gesetz im Bereich des digitalen Wettbewerbsrechts beschlossen, das sogenannte GWB-Digitalisierungsgesetz. Die GWB-Novelle ist für mittelständische Unternehmen von großer Bedeutung. Durch sie wird ein digitaler Ordnungsrahmen geschaffen und das Wettbewerbsrecht im Hinblick auf die Herausforderungen digitaler Märkte modernisiert. Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Reaktionen aus Sicht des Mittelstands auf das GWB-Digitalisierungsgesetz.

Die mit der Digitalisierung einhergehende Änderung wirtschaftlicher Machtverhältnisse stellt die Wettbewerbspolitik vor große Herausforderungen. Daten haben eine immer stärkere Bedeutung als Wertschöpfungsfaktor. Infolge starker Netzwerkeffekte sowie großer Skalen- und Verbundvorteile lassen sich vor allem in der Plattformökonomie Marktkonzentrations- und Monopolisierungstendenzen beobachten.

Dadurch steigt die Marktmacht der Plattformbetreiber, die Nutzerdaten sammeln und auswerten und Anbietern den Zugang zu Kundengruppen erschweren können. Durch gezielte Strategien wie das schnelle Hebeln von Marktmacht (Leveraging) können marktübergreifend starke Plattformunternehmen ihre Marktposition mit nicht-wettbewerblichen Mitteln ausbauen, ihr digitales Ökosystem längerfristig unangreifbar machen und damit Innovation durch neue Akteure behindern.

Verbandsvertreter zwischen Lob und Kritik

Das GWB-Digitalisierungsgesetz soll dem deutschen Mittelstrand dabei helfen, den Wettbewerb im digitalen Zeitalter künftig fair und wirksam zu regeln. „Bei der Reform war es für uns wichtig, dass die richtige Balance zwischen den Wachstumsmöglichkeiten deutscher und europäischer Plattformen einerseits und der Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht andererseits gefunden wird“, betont Markus Jerger, Bundesgeschäftsführer des Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW).

Der Bitkom-Verband sorgt sich jedoch um das Innovationspotenzial der Wirtschaft. „Künftige Innovationen und Geschäftsmodelle basieren vor allem auf Daten. Für Unternehmen ist es entscheidend, dass sich ihre Investitionen in die Erhebung und Auswertung von Daten wirtschaftlich lohnen. Das jetzt verabschiedete Gesetz birgt aber die Gefahr, dass es datengetriebene Geschäftsmodelle ausbremst. Unternehmen werden sich gut überlegen müssen, ob sie in innovative Lösungen investieren, wenn sie die daraus gewonnen Erkenntnisse anschließend mit Wettbewerbern teilen müssen“, mahnt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Marco Junk, Geschäftsführer des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), fordert noch mehr Klarheit: „Wir hätten uns zwar noch weitere Präzisierungen in den Kernparagraphen gewünscht, aber generell ist die Novelle ein guter und notwendiger Schritt. In den nächsten Wochen und Monaten muss nun vor allem auch das Verhältnis mit den Initiativen auf EU-Ebene, wie dem geplanten New Competition Tool und dem im Dezember vorgestellten Digital Markets Act, diskutiert werden.“

Das Kartellamt könne zwar besser gegen die Diskriminierung Dritter und die Bevorzugung eigener Angebote durch Torwächterplattformen vorgehen. Von zentraler Bedeutung sei zudem die Befugnis der Behörde, erstmals auch unangemessene Marktkonditionen von Torwächterplattformen zu untersagen, die Wirtschaft wie Verbrauchern schaden. Dies seien nach Ansicht des Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und des Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) die Mindeststandards zur Wiederherstellung eines vielfältigen Marktes in der digitalen Welt. Beide Verbände begrüßten die Verabschiedung der Gesetzesnovelle.

Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, fügt hinzu: „Wir beobachten seit Jahren, dass in der Recycling- und Entsorgungsbranche durch einen aggressiven Verdrängungswettbewerb der Mittelstand in Bedrängnis gebracht wird. Die GWB-Novelle gibt nun dem Bundeskartellamt die Möglichkeit, wettbewerbsrelevante Unternehmenszusammenschlüsse auch dann unter die Lupe zu nehmen, wenn der Jahresumsatz des zu erwerbenden Unternehmens unterhalb der Aufgreifschwelle liegt, was bei den kleinen oder mittleren Branchenunternehmen meist der Fall ist.

GWB-Digitalisierungsgesetz soll Innovationen fördern

Positiv hebt zudem der Bitkom hervor, dass mit dem Gesetz Wettbewerbshürden abgebaut und der Marktzugang für Unternehmen erleichtert werden soll. Die beschleunigten Entscheidungswege können Rechtssicherheit schaffen, werfen aber auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Zu betonen sei, dass Monopoltendenzen auch im digitalen Raum genau beobachtet werden müssen. Der Fokus sollte laut Ansicht des Bitkom aber darauf liegen, Innovationen zu fördern – anstatt sie einzuschränken.

Das Bundeskartellamt lobt entsprechend das GWB-Digitalisierungsgesetz. Behördenpräsident Andreas Mundt kündigte im Inforadio von rbb an: „Unsere Arbeit wird uns jetzt ein stückweit leichter gemacht durch dieses Gesetz. Wir können vor allen Dingen […] auf Märkten einschreiten, wo diese sehr großen Unternehmen noch nicht marktbeherrschend sind. Also wir müssen jetzt nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern wir können rechtzeitig unsere Waffen zücken.“ Die Behörde plane, die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen und härter gegen große Internetkonzerne vorgehen. Er rechne mit heftigen Auseinandersetzungen vor Gericht.

Der eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. sieht in der geplanten GWB-Novelle ebenfalls deutliche Kritikpunkte. „Wettbewerbsregeln für den digitalen Markt sind wichtig für die Zukunftsfähigkeit des Digitalstandorts Deutschland und Europa – daher plädieren wir für einen gemeinsamen europäischen Ansatz“, erklärt Alexander Rabe, eco-Geschäftsführer. Eine praktische Wirksamkeit könne das GWB-Digitalisierungsgesetz nur dann erreichen, wenn das Bundeskartellamt die neuen Regelungen unmittelbar nach Inkrafttreten auch schnell, konsequent und effektiv anwende. Rabe formuliert daher scharf: „Die geplante GWB-Novelle schafft jedoch mehr Rechtsunsicherheit für große und kleine Digitalunternehmen in Deutschland und schadet so dem Digitalstandort mehr, als es ihm nützt.“

Entscheidender als ein nationales Kartellgesetz wird künftig nach Ansicht der verschiedenen Verbände aber eine EU-weite Kartellregelung sein. Für einen fairen Wettbewerb im Internet braucht es noch mehr Innovationsanreize. Gleichzeitig sollten Aufsichtsbehörden nur bei eindeutigem Marktversagen in den Wettbewerb eingreifen.

Digitalisierung findet Einzug in Gesetzgebung

Die Reform zählt zu den wichtigen Schritten, um die gültigen nationalen und perspektivisch die EU-weiten Rechtsrahmen in das digitale Zeitalter zu transformieren. Die Reform des GWB-Digitalisierungsgesetzes soll den Wettbewerbsbehörden ein schnelleres und effektiveres Handeln ermöglichen. Weil die digitalen Märkte äußerst schnelllebig sind, soll das Bundeskartellamt künftig einfacher sogenannte einstweilige Maßnahmen ergreifen können, um den Wettbewerb schon frühzeitig zu schützen.

Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung soll die Bevorzugung eigener Produkte untersagt werden. Gleichzeitig soll genug Spielraum belassen werden, um die Innovationskraft der Plattformökonomie zu erhalten. Das GWB-Digitalisierungsgesetz zielt dabei vornehmlich auf internationale Tech-Giganten ab, deren Marktmacht im Vergleich zu nationalen oder EU-weiten Unternehmen dominiert.

Einige digitale Plattformen sind gerade in der Coronakrise als Flaschenhals für die Kommunikation zwischen Verbrauchern und für die Lieferung mit Waren hervorgetreten. Weil nach Ansicht der Gesetzgeber das Verhalten der Plattformen nicht immer vereinbar mit einem fairen Wettbewerb ist, sollen insbesondere internationale Tech-Giganten in ihrem Handeln eingeschränkt werden. So soll künftig die ausschließliche Vorinstallation unternehmenseigener Apps und Angebote auf Endgeräten untersagt werden. Zudem kann betroffenen Unternehmen untersagt werden, die Nutzung eines Dienstes von der Nutzung weiterer Dienste des Unternehmens abhängig zu machen.

Auswirkungen auf Mittelstand und Startups

Ferner sind Erleichterungen im Recht der Fusionskontrolle vorgesehen. Unternehmen sollen durch das GWB-Digitalisierungsgesetz mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen erhalten – etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Daten oder dem Aufbau von Plattformen. Dies wirkt sich auf die Zusammenarbeit und Kooperation zwischen etablierten Unternehmen aus dem Mittelstand mit innovativen Startups aus. Das GWB-Digitalisierungsgesetz kann dafür sorgen, dass beiden Seiten ein Plus an Transparenz zugesichert wird.