Mittelstand Innovativ & Digital: 11,8 Millionen Euro Fördermittel für digitale Transformation in NRW

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Digitales Handeln und Denken unterstützt maßgeblich die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands. Damit Digitalisierungs- und Innovationsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden können, stellt die Landesregierung im Rahmen des Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) insgesamt 11,8 Millionen Euro zur Verfügung. Anhand der wesentlichen Inhalte des Förderprogramms empfiehlt es sich den mittelständischen Unternehmen, ihre Innovationsprojekte gezielt zu planen, damit die umsetzungsorientierten Projektanträge anhand einer eigenen Innovationsstrategie passgenau entwickelt werden können.

Das Förderprojekt „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) folgt auf das Vorgängerprogramm „Mittelstand.innovativ!“, mit dem im vergangenen Jahr viele kleine und mittlere Unternehmen ihre Prozesse, Produkte und Dienstleistungen schrittweise digitalisieren konnten. Das Land NRW erhöht in diesem Jahr die Fördersumme der bereits bekannten Innovationsgutscheine auf bis zu 40.000 Euro sowie die Förderquote deutlich auf bis zu 80 Prozent.

Digitalisierung als Motor für die Wettbewerbsfähigkeit

„Das Bewusstsein für die Digitalisierung und Innovation ist in den allermeisten kleinen und mittleren Unternehmen geweckt, dazu hat das Vorgängerprogramm einen wichtigen Beitrag geleistet. Wir möchten nun den nächsten Schritt gehen und die Entwicklung intelligenter Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsprozesse passgenau fördern“, sagt NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. Insbesondere in Krisenzeiten zeige sich, dass digital und innovativ aufgestellte Unternehmen flexibler handeln können. „Wir unterstützen deshalb Betriebe in der Umsetzung von Projekten, damit sie gestärkt aus der Krise hervorgehen können. Wir erhöhen zudem die Förderquote, um auch in diesen schwierigen Zeiten die Liquidität der Unternehmen zu schonen“, schlussfolgert Pinkwart.

Die Anträge für das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital können ab sofort über die offizielle Programmhomepage eingereicht werden. Interessierte Unternehmen sollten für die entwicklungs- und umsetzungsorientierten Förderprojekte eine eigene Innovationsstrategie entwickeln. Auf dessen Grundlage lässt sich der optimale Bedarf eines förderfähigen Projekts identifizieren und passgenau mit den eigenen Unternehmenszielen vereinen. Die Digitalisierung gilt als Motor für die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands in unserer Region.

Umsetzung und Entwicklung erfordern zuerst die richtige Innovationsstrategie

Förderfähig können im Sinne des MID-Förderprojekts insbesondere die Umsetzung und Entwicklung von digitalen Produkten, Dienstleistungen oder Fertigungsverfahren sein. Der strategische Ansatz muss dazu in der Regel im Vorfeld entwickelt werden. Mit der Neuausrichtung des MID-Förderprojekts unterstützt das Land NRW kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung und Weiterentwicklung ihrer Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsprozesse in Zukunftsfeldern. Dazu stehen vier voneinander abgegrenzte Module bereit:

  • MID-Analyse: fördert externe wissenschaftliche und technologische Beratung bei der Entwicklung eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Fertigungsverfahrens. Auftragnehmer sind hierbei ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die maximale Fördersumme wurde von bislang 10.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht.
  • MID-Innovation: fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für innovative Produkte, Dienstleistungen oder Fertigungsverfahren mit bis zu 40.000 Euro, die ausschließlich durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen erbracht werden können. Die maximale Fördersumme wird von bislang 15.000 Euro auf 40.000 Euro angehoben.
  • MID-Digitalisierung: fördert eine begleitende Beratung zur Umsetzung von digitalen Produkten, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren.
    Künftig wird hier eine stärkere Fokussierung auf die Zukunftsthemen der Digitalisierung stattfinden, die nicht durch das Bundesprogramm go-digital abgedeckt sind, IT-Berater sind hier weiter zugelassen.
  • MID-Assistent: ermöglicht kleinen Unternehmen durch einen Zuschuss über zwei Jahre, einen Hochschulabsolventen/ eine Hochschulabsolventin zur Bearbeitung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben einzustellen. Ab sofort ist es möglich, die alle zwei Monate ausgezahlte Fördersumme vorab zu erhalten (vorher: rückwirkend).
  • Weitere Neuerungen: Aufgrund der aktuellen Liquiditätsengpässe in vielen Unternehmen während der Corona-Krise wird die Förderquote für kleine Unternehmen von 70 auf 80 Prozent und für mittlere Unternehmen von 40 auf 60 Prozent angehoben. Diese Sonderregelung gilt zunächst bis 31. Dezember 2020. Nicht mehr gefördert werden Geschäftsprozesse wie die Entwicklung einer Website oder eines Webshops. Hierfür stellt der Bund mit dem go-digital Programm ausreichende Förderung zur Verfügung.