NRW-Landesregierung informiert über Rettungsschirm mit 25 Milliarden Euro

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Auf dem gestrigen Wirtschaftsgipfel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen während der Corona-Epidemie tauschten sich Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart, Finanzminister Lutz Lienenkämper und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann in einer digitalen Konferenz mit Vertretern aus Unternehmen, Banken und Verbänden aus. Ziel dieses Austausches war die Identifikation von Maßnahmen, mit denen der Wirtschaft in NRW in Zeiten der Corona-Pandemie schnell, unbürokratisch und wirksam geholfen werden kann. Der NRW-Rettungsschirm mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro ist ausdrücklich zu begrüßen. Unternehmen sollten sich über dieses Maßnahmenpaket informieren.

Der NRW-Rettungsschirm im Überblick

  • Die Landesregierung wird einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufstellen und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorsehen.
  • Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Haftung, sobald die EU-Kommission dies zulässt. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
  • Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.
  • Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.
  • Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos.
  • Ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, wird die Landesregierung passgenau Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Hier kommt es auf eine enge Verzahnung mit dem Bundesprogramm an, um ergänzend zielgenau vor allem Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden helfen zu können.
  • Wir wollen die aufstrebende Gründerszene in NRW unterstützen und privaten Investoren, die Startups weiteres Geld geben, ein Finanzierungsangebot der NRW.BANK an die Seite stellen („Matching Fund“).
  • Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Verlängerung des Gründerstipendium NRW, damit keine gute Gründeridee verloren geht.

Weitere Informationen bietet das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen auf seiner Sonderseite an. Weitere Informationsportale haben die Industrie- und Handelskammer zu Köln, die KölnBusiness Wirtschaftsförderung und die Handwerkskammer zu Köln an.

Sollten Sie Fragen an uns haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Foto: © Land NRW