Korrektur einer Rüge

,

In der deutschen Presselandschaft kommt das Prinzip der Rüge öfters vor. Der Deutsche Presserat tagte in den letzten drei Tagen in Berlin und sprach insgesamt sieben Rügen aus. Wegen der Missachtung des Persönlichkeitsrechts kassierte die Sächsische Zeitung eine Rüge. Doch auch selbst die Pressemeldung, in der die Rüge bekannt gemacht wurde, erwies sich als leicht missverständlich, wenn nicht sogar mit einem Fehler behaftet.

„Wir korrigieren die heutige Pressemitteilung des Presserats in der fälschlicherweise steht, dass die SÄCHSISCHE ZEITUNG eine öffentliche Rüge erhalten hat. Es muss heißen: nicht-öffentliche Rüge. Im Gegensatz zur öffentlichen Rüge, muss eine nicht-öffentliche Rüge nicht im Publikationsorgan veröffentlicht werden. Wir bedauern diesen Fehler und möchten uns dafür entschuldigen.“

Immerhin hat sich der Deutsche Presserat dafür entschuldigt.

1 Kommentar

Kommentare sind deaktiviert.