Vom kleinen Trackback

Der Trackback (siehe Stefan’s definitorische Ansätze) hat eine spätestens in diesem Jahr eine rudimentäre Funktion in Weblogs und auch anderen Webseiten erhalten: Sie bieten den Autoren von Weblogs die Möglichkeit, andere Autoren auf ähnlichen oder gar weiterführenden Inhalt hin aufmerksam zu machen. Jedoch dient ein Trackback nicht dazu, die eigene Webseite bei anderen Autoren zu promoten.

Wer zu dem MikeSchnoor.com gerne verlinken möchte, darf dies natürlich sofort und jederzeit, solange man da nicht irgendwie in Konflikt mit dem Gesetz kommt. Dies gilt auch für Trackbacks, wobei hier eine Erweiterung im Sinne des „wie du mir, so ich dir“ gilt: Trackbacks machen nur dann Sinn, wenn aus dem Artikel eines anderen Autors klar wird, dass der Link der Seite innerhalb des „getrackbackten“ Artikels ebenfalls gesetzt ist. Ebenfalls sind Trackbacks zu Artikeln zu unterlassen, wenn die Artikel über mehrere Wochen oder Monate alt sind und keine damit verbundene aktuelle Referenz (mit Ausnahme von einzelnen Suchbegriffen oder Tags) besteht.

Ich bitte deshalb, dass gewisse Autoren sich nicht wundern dürfen, wenn ich sinnlose Trackbacks nicht freischalte und gegebenenfalls auch nach Erscheinen auf diesem Blog wieder entferne.