Mike Schnoor
  • Start
  • LinkedIn
  • Blog (Archiv)
  • Über mich
    • Publikationen
    • Standpunkte
  • Menü Menü

GEZ = Erregung von öffentlichem Ärgernis

Medien, Recht

So schauts aus in Deutschland – bei Sprblck gefunden: Die GEZ schert sich einen Scheiß darum, was mit Menschen mit weniger starken Einkommensverhältnissen geschieht und geht anscheinend sogar über Leichen (wenn man eine schwere Krankheit mit ihren Folgen entsprechend ausmalen würde):

[Die GEZ] beantragt trotz regelmäßiger ratenzahlung die zwangsvollstreckung und das zu einem zeitpunkt, an dem die studentin schwer erkrankt ist und versetzt ihr dadurch auch psychisch einen schweren schlag.

Psychoterror der feinsten Sorte – made easy ala Staatsvertrag. Im Rundfunkstaatsvertrag § 6, der zur Zeit der jeweiligen Antragsstellungen aktuell war, steht ein dabei unglaublich wichtiger Passus:

(3) Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien.

Wahrscheinlich wird einfach nur durchgegangen wer die Gebühren bezahlt hat und wer nicht – dann ist Schluss mit lustig. Sehen wir es doch einmal so – wenn die gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sich nicht mehr durch fingierte Gebühren finanzieren, sondern sich auf Play on Demand („Listen on Demand“ oder „Video on Demand“) konzentrieren, wird ihre treue Nutzerschaft dazu gezwungen, sich ein Freischalt-Box oder ein Abosystem zu jedwedem Preis einzukaufen. Doch das wird ja abgelehnt, weil die Angst besteht, sich selbst um die Millionen zu bringen.

Ein Wetterreporter braucht dazu nicht an die See zu fahren, nur um zu zeigen, dass es in der Liveaufnahme stürmt. Jan Ulrich muss nicht mit entsprechenden Gagen gesponsert werden, nur damit er seinen Senf zu irgendwelchen Experten-Themen abgibt – ist eh kein Reporter. Gelder für Anträge, Bescheide und sonstige Erlasse können noch viel sinnvoller eingesetzt werden. Selbige Bescheide sind zumeist ohne rechtliche Begründung und nur auf Berufung einer Androhung von Maßnahmen durchgesetzt. Und wilde Skandale sollten für keinen Mitarbeiter der GEZ drin sein, oder? Schöner Verein… zum Glück ist das ja hier kein journalistischer Text.

19. März 2007/von Mike Schnoor
Schlagworte: Gebühreneinzugszentrale, GEZ, GEZ Skandal, Hörfunk, Medien, öffentlich rechtlich, Rundfunk, Skandal, TV
https://mikeschnoor.com/upload/2026/06/mikeschnoor-logo-1.webp 0 0 Mike Schnoor https://mikeschnoor.com/upload/2026/06/mikeschnoor-logo-1.webp Mike Schnoor2007-03-19 21:47:442013-11-20 07:52:27GEZ = Erregung von öffentlichem Ärgernis
2 Kommentare
  1. Kiki sagte:
    20. März 2007 um 13:31

    Was ich mich schon länger leise bei diesem Laden frage: Warum traut sich da eigentlich kein Anwalt ran?

  2. Mike Schnoor sagte:
    20. März 2007 um 14:02

    Wüßte ich auch gerne. Es gibt nur ein Urteil bisher, was sich auf den Härtefall bezieht – glaube ich.

Kommentare sind deaktiviert.

Suche

Search Search

Über mich

Mike Schnoor ist Head of Marketing bei kernpunkt und arbeitet seit über 25 Jahren in der Digitalbranche. Dieses Blogarchiv bündelt ältere Beiträge zu Digitalisierung, Marketing, Kommunikation und Digitalwirtschaft. Aktuelle Inhalte erscheinen vor allem auf LinkedIn und im kernpunkt Magazin.

© Copyright 1997-2026 Mike Schnoor. Alle Rechte vorbehalten.
  • Link zu Instagram
  • Link zu LinkedIn
  • Link zu Rss dieser Seite
  • Impressum
  • Datenschutz
Link to: Apple Promotionbanner Link to: Apple Promotionbanner Apple Promotionbanner Link to: Malheur im ProSieben Abendprogramm Link to: Malheur im ProSieben Abendprogramm Malheur im ProSieben Abendprogramm
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Einwilligung zur Datenerhebung und zur Nutzung von Cookies: Diese Internetseite verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textinformationen, die über Browser im Endgerät als Datei gespeichert werden. Cookies stellen keine schadhaften Dateien dar, sondern erlauben User Interaktionen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Datenschutzhinweis. Impressum

Einwilligung nicht geben.Einwilligung jetzt ändern.Alle Cookies akzeptieren.

Einwilligung zur Datenerhebung und zur Nutzung von Cookies



Wie wir mit Cookies umgehen

Diese Internetseite verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textinformationen, die über Browser im Endgerät als Datei gespeichert werden. Cookies stellen keine schadhaften Dateien dar, sondern erlauben User Interaktionen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Datenschutzhinweis.

Einstellungen übernehmenNur Benachrichtigung ausblenden