Schlagwortarchiv für: Landgericht Hamburg

Eine der wohl traditionellsten Formen der pressetechnischen Darstellung von Meinungen und Informationen wird scheinbar demjenigen zum Verhängnis, der das zitierte Wort des Interviewpartners veröffentlicht. Da kann man sich bei kontroversen Äußerungen doch gleich den Maulkorb geben und die Pressefreiheit hinrichten. Aus dem Urteil folgert sich das Ende des Interviews, da es „für das Eingreifen einer Verbreiterhaftung bei der Veröffentlichung eines Interviews nicht erforderlich ist, dass der Verbreiter sich die Formulierungen zu eigen macht. Vielmehr ist eine Distanzierung erforderlich, damit ein Entfallen der Verbreiterhaftung in Betracht kommt.

Disclaimer auf jedem Artikel mit Interviewpartner. Ich befürchte die feste Trennung zwischen Redaktion, Anzeigen und Interviews. Oder ein staatlicher Zensor wird die Zitate auf Richtigkeit prüfen. Immerhin wäre hier die Redaktion nicht so stark in der Verantwortung, aber wenn ein staatliches Organ die Interviews prüft, brauchen die einige Jahre bis zur Freigabe. Bald wird es ein Interviewwochenblatt geben, in dem nur Interviews und später willkürlich aneinander gefügte Zitate zu lesen sind. Hiermit distanzieren wir uns als Zeitung von allen hier gedruckten Inhalten. Lieber Leser, sie werden damit kräftig verarscht.