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Schluss, Aus, Ende! Raus mit der Maus! Treibt die Sau (m/w) durch Kleinbloggersdorf! Es stehen große Veränderungen bevor, die jeden (m/w) von uns (m/w) betreffen – sofern wir (m/w) uns in einem Arbeitsverhältnis als Arbeitgeber (m/w) oder Arbeitnehmer (m/w) befinden. Mann (m) darf keinen Playboy mit frivolen Damen (w) mehr am Arbeitsplatz haben. Keine Pinupgirls (w) und keine Brautschau mehr (w), auch wenn daraus sogar echte Beziehungen von Mann (m) und Frau (w) zu einem Paar (m/w) werden könnten.

Denn in Zukunft gilt es mit dem Inkrafttreten des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ eine neue gesellschaftliche Ordnung zu akzeptieren. Der Mann (m) muss die Frau (w) mehr respektieren, und insbesondere müssen beide (m/w) auf die gesellschaftlichen Rechte von m/m und w/w achten. Ein Betrieb (m/w) muss das Antidiskriminierungsgesetz unter obigem Titel aushängen, und jeder Betriebszugehörige (m/w) sollte die Regelungen befolgen – unter anderem jene:

  • Vorsicht beim Berühren von Kolleginnen und Kollegen: Der normale Händedruck geht noch in Ordnung, aber übertrieben langer Händedruck und zusätzliche Berührung mit anderer Hand am Oberarm gilt schon als kritisch.
  • Selbst viele gewohnte Stellenanzeigen wie „Chefsekretärin, Servierdame oder Berufskraftfahrer gesucht“ gelten ab sofort als „geschlechtsspezifische Diskriminierung“.
  • Geldgeschenke zu runden Geburtstagen ab 50 sind unzulässig wegen der „Anknüpfung an das Alter“.
  • Sonderurlaub für die Geburt eines Kindes ist nur noch erlaubt, wenn er für Mutter und Vater gilt.
  • Freie Tage zur Hochzeit sind nur noch zulässig, wenn sie gleichermaßen „für Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft“ von Schwulen und Lesben gelten.
  • Bei größeren Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot können der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft sogar ohne Zustimmung des Betroffenen gegen den Arbeitgeber klagen.
  • Wenn Indizien beweisen, dass eine Benachteiligung zu vermuten ist, kehrt sich die Beweislast um: „Dann muss der Arbeitgeber beweisen, dass die unterschiedliche Behandlung erlaubt war.“

Wenn wir jetzt die BZ und ihre journalistische Qualität einmal ganz außen vor lassen, sind einige der Regelungen doch ziemlich murks. Bedenken sollte man auf jeden Fall die hitzige Diskussion zur Sex-Massage von Angela Merkel durch George W. Bush, die in den vergangenen Wochen die USA gespalten hatte. Dort ist nämlich das Berühren ziemlich unerwünscht. Die Kennzeichnungen von Stellenanzeigen jedoch durch männlich/weiblich (m/w) ist meines Erachtens nach schon Gang und Gebe – jedenfalls in dem Metier der Medienwelt, wo ich mich bewege. Schade um die Geldgeschenke. Schade um die Geburt – liest es sich wirklich so, dass gar keiner das Kind gebähren darf und es im Mutterleib abwarten muss, bis beide (!) Elternteile auch frei haben? Und der Rest ist nicht so schlimm wie es sich anhört.

So erlaubt es doch einem Menschen, sich für die Heirat einen freien Tag zu nehmen, liebe Arbeitgeber. Danach ist er/sie doch sowieso meistens viel lebendiger… bis es im schlimmsten Fall zur Scheidung kommt. Und wer sich jetzt muckiert, der sollte sich dafür aussprechen, dass neben dem Playboy auch eine Playgirl liegt – oder ein entsprechendes Pendant mit viel Fleisch von nackten Kerlen drauf. Gleichbehandlung genehmigt! Das ist doch gutes Management! ;) [via Finblog]

Die Regierung von Bahrain hat sich dazu entschlossen, dass die freischaffenden Blog-Autoren sich bis zum 02. November dieses Jahres bei staatlichen Organen registrieren müssen. Der publikgemachte Grund dafür ist der Schutz des geistigen Eigentums („…it is intended to protect people running websites, who in future will be able to protect their rights of authorship.“), jedoch kann soetwas als staatlich regulierte Kontrolle angesehen werden. Registrierung für Freie Rede? Die Reporter ohne Grenzen haben schon Zweifel daran geäußert, und sicherlich wird die EFF gleiches tun. Jedoch hört es sich schlimmer an als es ist da insbesondere Bahrain eines der wenigen Länder im arabischen Sprachraum ist, die freie Wahlen und Redefreiheit und fast völlige Gleichberechtigung bietet.

Man stelle sich aber jetzt einmal vor, dass in Deutschland die Pflicht zur Registrierung von Webseiten (und damit auch Blogs) gang und gebe sei. Viele Autoren würden weniger offenherzig publizieren wie bei „Die Akte Jamba“, und eine Zuordnung eines Autors zu seinem geistigen Eigentum würde alsbald auch hinter Pseudonymen verschleiert werden. Ich jedenfalls stehe zu meinem Namen… noch ;)

[via Blogherald]

Per Zufall bin ich beim Freizeitblogger darauf gestoßen, dass Christoph Dibak für einen Blog-Eintrag abgemahnt wurde:

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir neben den zivilrechtlichen Schritten außerdem durchaus erwägen, unabhängig hiervon strafrechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Wir fordern Sie auf, sämtliche Äußerungen in der von Ihnen vorgenommenen Art und Weise zu unterlassen und unverzüglich die Seite:
Daher ist dieser Artikel erstmal wieder offline. Auch wenn ich denke, dass ich durchaus Recht hatte…

In dem Artikel, der immer noch in Suchmaschinen wie Google im Cache versteckt ist, hatte Christoph einen Vergleich zu einem Angebot des Suchmaschinen Eintrags-Service gemacht.

Indem er ein eigenes Gegenangebot (zur Registrierung von Webseiten in diesen Suchmaschinen) veröffentlichte, hat er erstens keine direkten negativen Äußerungen gegenüber dieses Anbieters getätigt und zweitens musste er sich von der Qualität der auf seinem Blog geschalteten Werbebanner überzeugen. Ich kann verstehen, dass Christoph aufgrund von rechtlichen Konsequenzen vorerst sich der Abmahnung gebeugt hat, jedoch muss ich die Frage stellen – ist Kritik an einem Unternehmen bei Anführung von z.B. Wucher und/oder Preistreiberei akzeptabel und frei von Abmahnung, um dem Verbraucher eine klare Warnung zu bieten? Wer kennt sich damit aus, wer hat damit gute oder schlechte Erfahrungen gemacht?

Update: Im Law-Blog gibt es dazu wissenswertes über Blogs, Meinungsfreiheit, Presserecht:

…Eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Beseitigung der Texte und einer künftigen Unterlassung kann ein Unternehmen jederzeit stellen. Ob sie sich juristisch durchsetzen lässt, hängt davon ab, wie sorgfältig ein Blogger zuvor recherchiert hat, siehe oben.

Klaus Eck: Wie können Blogger darauf reagieren?
Arne Trautmann: Auf eine unberechtigte Abmahnung müssen Blogger eigentlich überhaupt nicht reagieren. Sinnvoll ist es jedoch, zumindest in einem Antwortschreiben darauf einzugehen, warum die Abmahnung unberechtigt ist.

Update: Ich habe den Namen des entsprechenden Anbieters gelöscht.