Blog-Abmahnen

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Per Zufall bin ich beim Freizeitblogger darauf gestoßen, dass Christoph Dibak für einen Blog-Eintrag abgemahnt wurde:

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir neben den zivilrechtlichen Schritten außerdem durchaus erwägen, unabhängig hiervon strafrechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Wir fordern Sie auf, sämtliche Äußerungen in der von Ihnen vorgenommenen Art und Weise zu unterlassen und unverzüglich die Seite:
Daher ist dieser Artikel erstmal wieder offline. Auch wenn ich denke, dass ich durchaus Recht hatte…

In dem Artikel, der immer noch in Suchmaschinen wie Google im Cache versteckt ist, hatte Christoph einen Vergleich zu einem Angebot des Suchmaschinen Eintrags-Service gemacht.

Indem er ein eigenes Gegenangebot (zur Registrierung von Webseiten in diesen Suchmaschinen) veröffentlichte, hat er erstens keine direkten negativen Äußerungen gegenüber dieses Anbieters getätigt und zweitens musste er sich von der Qualität der auf seinem Blog geschalteten Werbebanner überzeugen. Ich kann verstehen, dass Christoph aufgrund von rechtlichen Konsequenzen vorerst sich der Abmahnung gebeugt hat, jedoch muss ich die Frage stellen – ist Kritik an einem Unternehmen bei Anführung von z.B. Wucher und/oder Preistreiberei akzeptabel und frei von Abmahnung, um dem Verbraucher eine klare Warnung zu bieten? Wer kennt sich damit aus, wer hat damit gute oder schlechte Erfahrungen gemacht?

Update: Im Law-Blog gibt es dazu wissenswertes über Blogs, Meinungsfreiheit, Presserecht:

…Eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Beseitigung der Texte und einer künftigen Unterlassung kann ein Unternehmen jederzeit stellen. Ob sie sich juristisch durchsetzen lässt, hängt davon ab, wie sorgfältig ein Blogger zuvor recherchiert hat, siehe oben.

Klaus Eck: Wie können Blogger darauf reagieren?
Arne Trautmann: Auf eine unberechtigte Abmahnung müssen Blogger eigentlich überhaupt nicht reagieren. Sinnvoll ist es jedoch, zumindest in einem Antwortschreiben darauf einzugehen, warum die Abmahnung unberechtigt ist.

Update: Ich habe den Namen des entsprechenden Anbieters gelöscht.