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Das Urheberrecht ist immer so ein Problem. Ich schieße ein Bild, Du bist darauf abgebildet, und ich stelle das bei mir auf die Webseite, da Du ja weißt, dass ich das mache. Soweit so gut, soweit in Ordnung. Wen etwas stört, der meldet sich und alles ist gut.

Was passiert, wenn man von jemandem ganz fremden aber ein Bild besitzt? Was geschieht in dem Fall, wenn man dieses Bild zum Download im Internet freigibt? Was ist, wenn die Rechteinhaber davon nichts wissen, und die abgelichtete Person und auch der Fotograf es nicht genehmigt haben? Normalerweise folgt dann eine Aufforderung zu einer Honorarzahlung oder im schlimmsten Fall eine Klage.

Doch wie verhält man sich als ein Unternehmen, wenn solche Tätigkeiten von einem Minderjährigen „verbockt“ sind? Der Jugendliche Mario hatte ein Bild vom Boxenluder Katie Price auf seiner Webseite www.to-you.de veröffentlicht – unrechtmäßig. Ist da eine Honorarstellung gerechtfertigt? Vorallem, wenn der Minderjährige das Bild über eine Quelle erhalten hat, in der es von „free“ Download Material nur so wimmelt?

So direkt titelt es Robert Basic in seinem Artikel Bulls Pressedienst GmbH: Ein jugendfeindliches Unternehmen?:

Irgendwann wurde der Urheberverstoß entdeckt und sowohl der Urheber, ein Fotograf namens Bernhard Kühmstedt als auch die Inhaberin der Lizenzrechte, Bulls Pressedienst GmbH haben beide den Jugendlichen abgemahnt.

Gerade mir ging es gestern Abend ähnlich – aber aus der anderen Sichtweise. Auf der bald öffentlichen Bilder- und Videosharing Plattform SevenLoad fand ich ein Bild, das wirklich von mir fotografiert wurde. Ich meldete das Bild als Copyright-Verstoß, da ich dieses Bild zwar im Rahmen meines Blogs veröffentlichte, aber nicht für die „Nutzung“ freigegeben habe. Die nette Reaktion von SevenLoad war, dass das Bild gelöscht wurde. Soetwas finde ich auch gut, denn dafür den einzelnen Nutzer oder sogar die Plattform SevenLoad gerichtlich abzumahnen, halte ich für überflüssig. Man kann solche Banalitäten ja auch auf dem menschlichen Weg regeln, und die Reaktion von Sevenload war vorbildlich.

Genau das hatten aber sowohl Bernhard Kühmstedt, der Fotograf des Bildes von Katie Price, als auch die Inhaberin der Lizenzrechte, Bulls Pressedienst GmbH, im Fall des Jugendlichen nicht getan. Warum nicht einfach nur einmal mit den Eltern des jungen Menschen telefonieren, anstatt eine horrende Geldstrafe aufzubrummen? Sowas ist doch eine Frechheit und wird hoffentlich für die beiden Kläger in einem gewaltigen PR-Gau enden! Na dann viel Spaß – die Blogosphere bei Robert und auch beim Don läuft sich schon richtig warm!

Das ist ja mal eine wirklich transparente Geschichte wie bei Robert zu lesen ist, die sich im jüngsten Abmahnskandal um Moni und den Arbeitgeber ihrer Bekannten „Transparency Deutschland“ dreht. Nachdem in den vergangenen Tagen schon Euroweb in der Blogosphäre Schlagzeilen gemacht hatte, legt sich jetzt ein weiteres Unternehmen mit den Blogautoren an. Das ist ja fast schon gefundenes Fressen, wenn man sich die TopTen der Suchbegriffe auf Technorati anschaut:

Na wunderbar. Haben die Unternehmen denn nicht gelernt? Werden sie denn nicht lernen, dass die Blogosphäre nicht ein Haufen von kriminalisierten Affenmenschen ist? Denkende Menschen, die immer noch auf den zarten Grundwerten der Demokratie leben, sollen sich einem anwaltlichen Geblubber beugen, nur weil sich ein kleiner Fisch in der demokratischen Masse an den Worten anderer stört? Das sollte zwar nicht hier stehen, aber wirklich: „Fuck you!“ ist die richtige Antwort darauf.

Per Zufall bin ich beim Freizeitblogger darauf gestoßen, dass Christoph Dibak für einen Blog-Eintrag abgemahnt wurde:

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir neben den zivilrechtlichen Schritten außerdem durchaus erwägen, unabhängig hiervon strafrechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Wir fordern Sie auf, sämtliche Äußerungen in der von Ihnen vorgenommenen Art und Weise zu unterlassen und unverzüglich die Seite:
Daher ist dieser Artikel erstmal wieder offline. Auch wenn ich denke, dass ich durchaus Recht hatte…

In dem Artikel, der immer noch in Suchmaschinen wie Google im Cache versteckt ist, hatte Christoph einen Vergleich zu einem Angebot des Suchmaschinen Eintrags-Service gemacht.

Indem er ein eigenes Gegenangebot (zur Registrierung von Webseiten in diesen Suchmaschinen) veröffentlichte, hat er erstens keine direkten negativen Äußerungen gegenüber dieses Anbieters getätigt und zweitens musste er sich von der Qualität der auf seinem Blog geschalteten Werbebanner überzeugen. Ich kann verstehen, dass Christoph aufgrund von rechtlichen Konsequenzen vorerst sich der Abmahnung gebeugt hat, jedoch muss ich die Frage stellen – ist Kritik an einem Unternehmen bei Anführung von z.B. Wucher und/oder Preistreiberei akzeptabel und frei von Abmahnung, um dem Verbraucher eine klare Warnung zu bieten? Wer kennt sich damit aus, wer hat damit gute oder schlechte Erfahrungen gemacht?

Update: Im Law-Blog gibt es dazu wissenswertes über Blogs, Meinungsfreiheit, Presserecht:

…Eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Beseitigung der Texte und einer künftigen Unterlassung kann ein Unternehmen jederzeit stellen. Ob sie sich juristisch durchsetzen lässt, hängt davon ab, wie sorgfältig ein Blogger zuvor recherchiert hat, siehe oben.

Klaus Eck: Wie können Blogger darauf reagieren?
Arne Trautmann: Auf eine unberechtigte Abmahnung müssen Blogger eigentlich überhaupt nicht reagieren. Sinnvoll ist es jedoch, zumindest in einem Antwortschreiben darauf einzugehen, warum die Abmahnung unberechtigt ist.

Update: Ich habe den Namen des entsprechenden Anbieters gelöscht.