Streit um Google

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Wer sich nicht unbedingt im Web 2.0 auskennt, der redet eher weniger von Technorati, Blogpulse, Blogscout und was man nicht alles nutzt, um durch das dynamischere Web zu browsen. Anstelle dieser jungen Dienstleistungen macht man eines, was nahezu jeder in unserer heutigen Zeit kann: Googeln mit Google!


Das Wort „Googeln“ bzw. das englische „to google“ beschreibt für den modernen Menschen die Suche nach Informationen im Internet. Doch das Multimillionendollar Unternehmen Google stört sich daran, dass der Begriff als Synonym für seine ureigentliche Aufgabe, das Durchsuchen und Indizieren von Webseiten und demnach aufbereiten in eine Ergebnisliste, von den Menschen genutzt wird. Selbst ein Eintrag durch das Oxford English Dictionary wurde per Richterspruch untersagt:

In June, Google won a place in the Oxford English Dictionary, while „to google“, with a lower case „g“, was included last month in Merriam-Webster’s Collegiate Dictionary, America’s leading reference book.

Was für ein Unsinn, wenn man ja bedenkt, dass der Suchmaschinengigant sich selbst immer mit dem (inoffiziellen) Slogan „don’t be evil“ einbalsamiert. Zumindest jetzt kann man im Merriam-Webster Online Dictionary folgendes lesen:

Main Entry: goo·gle
Pronunciation: ‚gü-g&l
Function: transitive verb
Inflected Form(s): goo·gled; goo·gling /-g(&-) li[ng]/
Usage: often capitalized
Etymology: Google, trademark for a search engine
: to use the Google search engine to obtain information about (as a person) on the World Wide Web

Man sieht eine Anpassung des ursprünglichen Eintrages, der sich auf das „to google“ auf allgemeines Suchen im Internet bezog. Wer also „googled“, bezieht sich laut Eintrag auf den Dienstleister Google, aber nicht mehr das allgemeine Suchen. Damit zeigt sich die Firma Google auch zufrieden.

Was wäre also, wenn man nun wirklich alles und jedes gegenprüfen müsste, bevor man darüber spricht? Wir kennen es doch schon, dass man ein wenig „flickrt„, öfters mal vielleicht sogar „bloggt“ oder „browst„? Die Beispiele sind zwar an den Haaren herangezogen, doch wenn sich daraus ein Trend für Unternehmen herauskristallisiert, dass man sogar vom Prinzip her gegen seine eigenen Nutzer vorgeht – dann reicht sowas. Soll mir der Mund verboten werden, wenn ich offen zugebe, dass ich mal am googeln bin? In dem englischsprachigen Fall von der Firma „Hoover“ für das Staubsaugen oder „Xerox“ als Synonym zum Kopieren hatte man es irgendwie geschafft, den Begriff zu akzeptieren und nicht durch Rechtstreitigkeiten auch noch Schlagzeilen zu machen. Doch auch ich sehe soetwas natürlich im Sinne des Markenschutzes sehr gerechtfertigt, dass man Bedenken gegen einen solchen Eintrag oder überhaupt den Missbrauch der eigenen Marke hat. Aber im Fall von Google ist das nur ein weiterer beklemmender Griff des Kraken Googleopus – im Ende wohl mehr nicht als ein heißer Luftballon, der zu zerplatzen droht.