Deutsche Tugenden: Impressumspflicht

So einfach kann das Leben sein, wenn man in Deutschland lebt. Das deutsche Gesetz fordert den virtuellen Schreiberling (genannt „Blog Autor“), auch ein Impressum zu führen. Nach dem Teledienstgesetz und Mediendienst Staatsvertrag sind wir ebenfalls verpflichtet, sofern eine gewerbliche Nutzung und keine rein private Verwendung des Webogs besteht, eine Vertretungsberechtigte Person im Impressum zu kennzeichnen.

Michael Platzer von knallgrau.at lies heute verlauten, dass er Post vom niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bekommen habe:

In dem Mail wurde nicht lange um den heißen Brei herum geredet, sondern klipp und klar gefordert, dass wir gemäß § 6 TDG sowie § 10 MDSTV (ja, das sind beides deutsche Gesetze, und ja wir sind eine österr. Firma) unserem Impressum einen Vertretungsberechtigten hinzufügen sollten (eine information die woll nicht sooo schwer selbst ausfindig zu machen ist). Falls wir dem nicht bis zum 1.Februar nachkommen sollten, dann können wir mit einer Buße von bis zu 50.000 Euro rechnen

Warum das uns alle betrifft, kann man bei Plasticthinking und beim SWR nachlesen