Flensburg und die Raubkopierer Szene

Morgen Kinder wird’s was geben, morgen werden wir uns freu’n… denn wir Freunde werden’s saugen – wieder mal ein Filmelein.“ Ungefähr so könnte der Tonus der kleinen und großen Raubkopierer lauten, denn unser Landgericht Flensburg entschied, dass die geschädigten Unternehmen der Musik- und Filmbranche ihre rechtliche Grundlage verlieren. Der ebenfalls lokal in Flensburg ansässige Telekommunikationsdienstleister Versatel gewann den Streit um die Speicherung der Daten der Tauschbörsen-Nutzer für sich und ist somit nicht verpflichtet, diese Vorratsdatenspeicherung durchzuführen.

«Das Urteil hat den Charakter eines Präzedenzfalls», sagte Versatel-Anwalt Ernst Georg Berger der Zeitung «Die Welt». Auch andere Internet-Zugangsanbieter würden sich künftig jetzt nicht mehr von den geschädigten Unternehmen unter Druck setzen lassen.

Jedoch hat nach diesem kurzen Aufatmen der Szene dieses Weihnachtsgeschenk einen schalen Charakter: Im kommenden Jahr 2006 soll die Bundesregierung ein Gesetz zur Pflicht einer sechsmonatigen Datenspeicherung herausbringen. Damit freut sich wohl wiederum die Lobby rund um die Rootkitkonzerne und Superstarsänger… es lebe das Original! [via Netzeitung]