3… 2… 1… – des Spreeblick’s seins!

Dass eine Fehlmeldung ja schon an vielen Stellen bereits diskutiert wurde, ging wie ein Aufschrei durch Kleinbloggersdorf Deutschland, jedoch dass Johnny einen Vermarktungsapparat für Weblogs auf die Beine stellt, ist neu für Deutschland. In den USA gibt es ja schon entsprechende Netzwerke und Groupblogs, die sich aber bis dato nicht mit dem „Pushen“ von kleineren Autoren beschäftigen. Da sind wir ja mal gespannt, wie es sich in Zukunft entwickeln wird. Es gibt aber auch schon Gegenstimmen – z.B. von Rene im Kommentar: „Bei mir entscheide ich das. Und bei mir geht der Trend zu Nixdamitwerbungschalten. Auch in 2005.“ Nunja, Trends ändern sich halt… Enjoy your game, Johnny&Co. ;)

7 Kommentare
  1. Rolf sagte:

    diese Dokumentation des Trendwechsels ist ja beeindruckend schnell aus dem Archiv gebuddelt worden.
    beeindruckt !

  2. marcc sagte:

    Hätte es den Countdown mit den begleitenden Meldungen diverser Blogger nicht gegeben, dann hätte ich das zur Kenntnis genommen und gut. Manche Sachen verursachen bei mir halt nur wenig Aufregung. Vielleicht bin ich zu gelassen, springe ncht auf alles auf oder verschlafe auch mal den ein oder anderen Trend. :-)

  3. djo sagte:

    Eigentlich eine gute Idee. Als Verleger besitzt man Pressefreiheit – und die ist tatsächlich an die Person des Verlegers gebunden. In Anbetracht der Tatsache, dass mittlerweile alles und jeder abgemahnt wird wegen in der Nase-bohren und sonstwas. Einen Verleger und Autoren abzumahen, dürfte dann doch etwas diffiziler werden.

  4. Joern sagte:

    Wie weit es mit den hehren Grundsätzen steht kann man auch gut am ‚Wir sind Papst‘-Fall beobachten. Nach all der Aufgeregtheit wurde ein wenig Kohle über den Tisch geschoben und die Sache mit 2 Sätzen im Lawblog ad acta gelegt.

  5. marcc sagte:

    „Als Verleger besitzt man Pressefreiheit.“ Ja, das ist tatsächlich ein guter Grund sowas zu machen.

    Was beim „wir sind Papst“-Fall noch alles reinspielte wissen wir nicht. Wenn ich mir das Blog aber so anschaue, dann standen da manchmal auch Sachen, die die Vettersche Argumetation „um ihren Ruf besorg nicht gerade stützen. Und wenn die B. dann vor Gericht genüsslich diverse Texte einer, ich sach mal, „bloßgestellten“ Bloggerin seziert, dann könnte ein Richter geneigt sein, so einigen Argumenten nicht zu folgen und dann gib es nachher nix.

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