Schon gezahlt?

Der Preis für die Lächerlichkeit des Tages geht meiner Meinung nach an die GEZ für die Abmahnung gegen akademie.de wegen einiger Begriffe mit den drei Buchstaben “GEZ”, die durch folgende Begriffe ersetzt werden sollen:

GEZ-Gebühren = gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlen = gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-frei = von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Gebührenpflicht = gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht

Generelle Regel: Die deutsche Sprache entwickelt sich selbst, da kann kein Anwalt etwas machen, wenn neue Wortschöpfungen im Umgangston der Bevölkerung kursieren. Und wenn man selbst “GEZ-Gebühr” auf der eigenen Homepage schreibt, gebe ich Robert recht – dann bitte sich selbstabmahnen und an der Theke abstempeln lassen.

Kategorien: Recht

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5 Antworten

  1. [...] Sichelputzer: schon gezahlt? [...]

  2. Es gibt halt keine gesetzliche Pflicht zur Nutzung der vorhandenen Hirnrestmasse.

  3. Naja, in der Liste der GEZ sind auch Fehler, zumidest einer ist mir aufgefallen.

    Ein PC ist kein “neuartiges Rundfunkempfangsgerät”. Das Internet wird nicht per Rundfunk übertragen, Rundfunk ist eine one-to-many Kommunikation (Broadcasting, Ausstrahlung, …), Internet ist one-to-one. Mag zwar sein, dass “neuartiges Rundfunkempfangsgerät” so im Gesetzestext steht aber falsch ist es trotzdem.

  4. [...] zahlen” sofort zum Überweisungsträger greifen. Und wie Mike schon richtig festgestellt hat […] Die deutsche Sprache entwickelt sich selbst, da kann kein Anwalt etwas machen, wenn [...]

  5. [...] [via] Ähnliche Beiträge: Von Kiezgrößen | It’s all about Verhältnismäßigkeit | Gesetz zur Deckelung von Abmahnkosten (3) | Blog-Links der Woche 05/07 | Prominenter Trackback für das jovelblog Abmahnung| GEZ| Image| Sisyphos [...]