Der renommierte Autor Stefan Niggemeier muss vor Gericht den Kürzeren ziehen. Wie aus seiner eigenen Erklärung hervorgeht, konnte die Firma Callactive gegen ihn einen juristischen Erfolg erzielen:
Es handelte sich zum einen um eine satirische Überspitzung, wohin die gerichtlichen Argumente von Callactive führen könnten, wenn man immer unterstellt, ein harmloser Begriff sei in Wahrheit ein Synonym für einen anderen, nicht harmlosen Begriff.
Ich verstehe Stefan dabei sehr gut, empfinde die Entscheidung der Richter auch keineswegs förderlich für die Fernsehkultur in Deutschland, sehe sogar durch diese Entscheidungen die Meinungsfreiheit in Gefahr. Meinung zu bilden bleibt aber jedem selbst überlassen, und letztendlich versteht das nicht jeder Richter im Amt, dass gewisse Praktiken besser untersucht werden sollten, anstatt die Kritiker mundtot zu machen.
Doch im Prinzip kann sich jeder mündige Mensch denken, in welche Sphären sich diese Thematik ausufern kann. Ich empfehle ganz getreu nach dem Prinzip von Peter Lustig, dass man den Fernseher einfach mal abschalten sollte.
Ganz nebenbei soll ja die egoistisch anmutende und damit auf Eigeninitiative basierende Selbstfindung im Internet – das Selektieren und Mitgestalten von Informationen – bekanntlich für geistige Ergüsse in jedweder Form sorgen… dann lieber doch selber machen, statt irgendwelchen Krimskrams im Fernsehen ansehen, der letztendlich nur ein (keineswegs harmloses) Spiel ist.