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Ein Wort, ein Satz – viele ungewollte Effekte. Sobald die Medien etwas aufgreifen, wird es ausgemustert oder im besten Fall ausgeschlachtet. Die BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien ist in der vergangenen Woche in die Kritik geraten. Diese Kritik soll nun ein wenig ins rechte Licht gerückt werden. So heißt es in der Meldung:

Die von der BLM verabschiedete Fernseh-Satzung gibt Anbietern in Bayern für die Verbreitung von Rundfunkangeboten über Internet Planungssicherheit. Zudem werden kleinere Anbieter mit weniger als 500 in Internet erreichbaren Nutzern von der Genehmigungspflicht freigestellt. Die wesentliche Aussage der Neuregulierung ist, dass lokale bzw. regionale Internet-Fernsehangebote, auch wenn sie Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages wie auch des Grundgesetzes darstellen sollten, dann nicht des üblicherweise vorgesehenen Organisationsverfahrens bedürfen, wenn nicht mehr als 10.000 gleichzeitige Zugriffe auf diese Angebote möglich sind. Von einer Verschärfung der Regulierung durch diese Änderung der Fernsehsatzung kann daher keine Rede sein.

Regulierung hin oder her: Das Internet ist und bleibt ein globales Phänomen. Regulieren kann man nichts, was nicht auf nationaler Ebene oder auch gerne europaweit über das Internet als Medium und Informationsträger ausgestrahlt wird. Als nicht-Rechtsexperte sehe ich in der Tatsache, dass das Internet weit außerhalb von Europa nutzbar ist, hier keine Chance zur Regulierung. Traditionelle Medien werden dem Internet irgendwann nur hinterher hinken.