Mike Schnoor
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Leistungsschutzrechte für Qualitätsjournalismus

Medien

Steckt der Journalismus, ja vielmehr der Qualitätsjournalismus in Deutschland, in einer Krise? Nahezu regelmäßig liest man in einschlägigen Publikationen über dieses Thema. Was sich in unseren Landen für den Leser, den Rezipienten und Konsumenten dieser Publikationen, langsam aber sicher zu einem Trauerspiel entwickelt, scheint unaufhaltsam zu sein. Diverse Verlagstitel können sich nicht mehr mit ihren Publikationen rühmen, im Visier stehen digitale Medien und natürlich Social Media.

Wie Ulrike Langer bereits treffend in ihrer Analyse formuliert hat, müssen sich Verlage auf ihre Kernkompetenzen zurückbesinnen: Lokales, Analysen und Berichte. Vor allem steht hier die Nachhaltigkeit der Publikation im Vordergrund. Die Bindung der Leser an die Nachrichten und Informationen, die aus der eigenen Feder mit qualitativer Tinte publiziert werden, ist in der Zeit des Zeitungssterbens die einzige Chance des Überlebens. Austauschbare und überall wiederzufindene Nachrichten sind in der digitalen Informationswelt kaum den Aufwand wert. Qualitätsjournalismus sollte keinesfalls durch den Angriff auf die „Kostenloskultur“ im Internet sein Feuer entfachen, sondern durch die Prinzipien des Journalismus gewahrt und gesichert werden. Premiumangebote sind dabei gewiss hilfreich, eine Leistungsschutzabgabe und Zugriffsverhinderung auf das journalistische Angebot jedoch würde die eigenen Werbeeinnahmen auf den Online-Angeboten der Verlage schmälern. Da kommt der Gedanke nahe, dass man den neuen digitalen Erzfeind des Printmarktes am liebsten zur Zwangsabgabe verpflichten möchte. Ich respektiere den Verleger, Herrn Dr. Hubert Burda, für seine unermütliche Leistung in der deutschen und internationalen Verlagslandschaft. Doch eine Aussage wie diese ist im digitalen Zeitalter sehr tiefgreifend:

„Wer die Leistung anderer kommerziell nutzt, muss dafür bezahlen. Dieses ökonomische Grundprinzip muss auch im digitalen Zeitalter mit seiner ‚Link-Ökonomie‘ gelten.“

Nehmen wir den Casus Knacktus der Konstellation „Verlagshaus vs. Suchmaschine“ auseinander. Was täte ein Verleger, wenn auf den Seiten der jeweiligen Online-Angebote der referentielle Hinweis für die Suchmaschine hinterlegt ist, genau diese Inhalte nicht zu indizieren? Die Suchmaschine würde diesen technischen Wunsch, dieses bindende Verlangen eines Rechteinhabers, sofort respektieren und automatisiert die Publikation des Verlages aus dem Index entfernen. Über Nacht würde ein Verlag sämtliche Titel zumindest geschützt vor der „Kostenloskultur“ der Suchmaschinen publizieren können. Doch genau in diesem Fall wäre ein Genickbruch des jeweiligen Online-Angebots unausweichlich. Werbeeinnahmen gehen gegen Null, da die Besucher über die Suchmaschinen kurzerhand auf andere Publikationen zugreifen werden, sollten die Inhalte eines Verlagshauses aus dem Suchindex verschwinden. Anstatt also auf ein Leistungsschutzrecht für den Qualitätsjournalismus zu setzen, spricht also schon jetzt etwas an eine Beteiligung der Suchmaschinen an den jeweiligen Werbeeinnahmen, die von den Besuchern, die über die Suchmaschine auf die Online-Publikation kommen, generiert werden. Hier tut sich ein Teufelskreis für die Verleger auf. Verpflichten wir Suchmaschinen wie Google mit der nötigen Portion an Lobbyismus in Deutschland zu überforderten Zwangsabgaben, oder honoriert man vielmehr den Suchgiganten an den Werbeeinnahmen, die durch den Besucherstrom von Suchmaschine zur Online-Publikation generiert werden?

Update: Heise brachte eine entsprechende Meldung und auch andere Autoren haben mittlerweile das Thema aufgegriffen. Es liest sich einiges beim Fischmarkt, davidp, imm, kaliban, Wortvogel, Reizzentrum, Compyblog und bei Felix. Da sind wir doch mal auf den morgigen Mittwoch gespannt, was das Netz so flüstern wird…

30. Juni 2009/von Mike Schnoor
Schlagworte: Journalismus, Leistungsschutzrecht, Publikation, Qualitätsjournalismus, Verlag, Verlagshäuser
https://mikeschnoor.com/upload/2026/06/mikeschnoor-logo-1.webp 0 0 Mike Schnoor https://mikeschnoor.com/upload/2026/06/mikeschnoor-logo-1.webp Mike Schnoor2009-06-30 14:00:452013-11-20 07:51:29Leistungsschutzrechte für Qualitätsjournalismus
4 Kommentare
  1. Reizzentrum sagte:
    1. Juli 2009 um 00:32

    Wenn der Burda Google da man nicht auf die blöde Idee bringt, dass Google für indizierte Webseiten (auf denen andere Werbung als Adsense geschaltet ist) Gebühren verlangt. Schliesslich erwirtschaftet der Webseitenbetreiber durch die Google-Links Werbeeinnahmen. Wäre es da nicht fair, Google etwas von dem Kuchen abzugeben?

    Mein ja nur :)

  2. Simplizissimus sagte:
    2. Juli 2009 um 11:16

    Qualitätsjournalismus 2.0

    Twitter und Youtube, Facebook, Blogs und MeinVZ – Internetdienste übernehmen in Krisensituationen mit eingeschränkter Zugangsmöglichkeit für die Presse immer öfter die Berichterstattung in Form von Graswurzel-Infos. Aber wer garantiert die Authentizität der News? Wer kann Fakes und Echtes unterscheiden? Und wie wirkt sich das auf den Journalismus selbst aus – wird er überflüssig? Oder ist er dann doch der qualitative „Leuchtturm“ im Ozean der unübersichtlichen Berichte?

    Diskutiert mit auf http://simplizissimus.wordpress.com/2009/07/02/qualitatsjournalismus-2-0/

Trackbacks & Pingbacks

  1. Qualitätsjournalismus 2.0 « Welt des Simplizissimus sagt:
    2. Juli 2009 um 10:46 Uhr

    […] https://mikeschnoor.com/2009/06/30/leistungsschutzrechte-fuer-qualitaetsjournalismus/ […]

  2. Google vs Verleger – no-index als Experiment — ☠ Camp Ring2 sagt:
    1. Juli 2009 um 10:53 Uhr

    […] und “schwachsinnig”; der Fischmarkt erkennt leicht verkopft ein Teilungsproblem; Mike fasst alles zusammen; Thomas hat den schönsten hinkenden Vergleich, “Eintritt für […]

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Mike Schnoor ist Head of Marketing bei kernpunkt und arbeitet seit über 25 Jahren in der Digitalbranche. Dieses Blogarchiv bündelt ältere Beiträge zu Digitalisierung, Marketing, Kommunikation und Digitalwirtschaft. Aktuelle Inhalte erscheinen vor allem auf LinkedIn und im kernpunkt Magazin.

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