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Google erregt in diesen Tagen wieder die Gemüter. Auch bei Arcor hat man sich über einen Eilantrag gefreut, der Google für Arcorkunden blockieren soll. Laut Informationen von heise reichte die Firma, die einst die Sperrung von „Youporn“ verlangte, den Antrag aufgrund „systematisch begangener schwerer Straftaten auf den Webseiten www.google.de und www.google.com“ ein. Um es kurz zu fassen:

Arcor dürfte nach menschlichem Ermessen bekannt sein, dass man diese Webseiten als in Anspruch genommener Zugangsanbieter verbreite. Folglich trage der in Eschborn angesiedelte Dienstleister zumindest als Mitstörer zu den „entsetzlichen Verstößen auf dieser schrecklichen Webseite“ bei. Die Antragstellerin habe Arcor am 20. November auf den Befund hingewiesen und Gelegenheit gegeben, die Seiten des Suchmaschinenprimus zu sperren. Eine Reaktion sei daraufhin genauso wenig erfolgt wie auf eine formale Abmahnung drei Tage später. Die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe sei daher nun unerlässlich.

Für meinen Geschmack ist dies ein echter Lasttest für das deutsche Rechtssystem, das sich durch immer wieder auftretende Irrwege im digitalen Zeitalter für die Rechtsprechung bezogen auf Onlineangebote und Internetdienstleistungen immer wieder in die Medien katapultierte. Wenn Arcor den Zugriff auf Google sperren soll, kann ich nur empfehlen: Macht das Internet zu! Alles ist böse.

„Arschloch ist durchaus eine punktierte Meinung des Missfallens“, wurde vor einigen Minuten im Vortrag zu Haftung für User-Generated-Content aus dem Publikum erklärt. Eine spannende Thematik mit aktuellerem Bezug als je zuvor, die auf dem BarCampCologne2 immer wieder angesprochen wird.

In Punkto Anwälte wird hoffentlich entsprechend ein neues System aufgesetzt, was die Abmahnungen revolutioniert: „Die Kleinen werden schneller angeklagt – gegen die Größeren trauen sie sich nicht.“

Nunja, wer noch einen freien Platz im Live-Stream ergattert, kann schon jetzt reinzappen oder vielleicht ein wenig Geduld haben, bis die Aufzeichnung online ist. AGB-Sicherheit, Vorabprüfungen, Kontrolle, Moderation, Hausrecht – Bloggen oder der Betrieb eines Online-Portals für User-Generated-Content kann schon schwierig sein, da es viele Hürden zu meistern gilt.