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Christian Boris Schmidt, der Geschäftsführer von Ecato, bezieht Stellung zum jüngsten Vorwurf der Schleichwerbung für Medion:

„Wir fordern nun alle an unserer Aktion teilnehmenden Blogger dazu auf, am Anfang ihres Blogbeitrags zum Thema Medion ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie mit der Werbeanzeige bei ihrem Beitrag Geld verdienen“

Ecato realisierte eine Kampagne für Medion, welche unter dem Motto „Bloggen, Verdienen, Gewinnen“ die Bewerbung von neuen Produkten über Blog Autoren zum Ziel hatte. Also lieber ausdrücklich sich von Werbung und Paid-Content distanzieren, bevor man über das Gebloggte ein wenig mitkassiert. ;) [via ibusiness premium]

Jeder von uns Blog Autoren ist sich davon bewusst, dass man innerhalb seiner eigenen Berichterstattung vielerlei Dinge beachten muss. Die jüngsten Gesetzesänderungen bündeln den Blogger zu einem Quasi-Journalisten, und es gilt dabei umso mehr zu beachten als vorher. Nicht nur das Impressum, sondern auch eine Datenschutzerklärung ist notwendig.

Doch wie schaut es mit bezahlten oder gesponserten Inhalten aus, die man in seinem eigenen Blog veröffentlicht? Sofern es keiner mitbekommt, ist man ja im guten Glauben auf der richtigen Seite zu sein. Sobald es sich aber um eine öffentlich angekündigte Aktion handelt, sieht die Lage viel deutlicher aus – nämlich zu Ungunsten des Bloggers.

Laut einem Bericht des Fachmagazins iBusiness machen sich Blogger abmahnanfällig, sofern sie sich aktiv an einer Kampagne beteiligen – wie der von Medion angeregten Idee einen Banner auf dem Blog zu schalten.

Eine Abmahnung kann man nach Einschätzung von Arne Trautmann, seines Zeichens ein anderer „Lawblogger„, einer Abmahnung durch Mitbewerber und Konkurrenten am Beispiel Medion nur dann entgehen, wenn in diesem Fall der Beitrag zu Medion ausdrücklich als werblich gekennzeichnet ist. In Deutschland schaut soetwas immer wieder anders aus als in den USA. Dieser Beitrag hier ist jedenfalls keine Werbung für irgendwen…