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Der Artikel 5 des Grundgesetzes schreibt in Deutschland seit Jahren vor: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ Zensur durch den Staat gibt es nicht. In den Nachkriegszeiten ein wertvoller Gedanke, dem wir viel zu verdanken haben. Aber wie definiert sich die Presse in unserer modernen Zeit? Sind wir nicht alle ein bisschen Presse? Irgendwie schon, vor allem wenn man ein Blog als Content-Management-System nutzt, um Inhalte zu publizieren und damit der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Frank Hamm fragt zu Recht, ob dies noch aktuell ist. Vor allem die jüngsten Fälle von Abmahnungen einzelner Blogger treiben die Geister an. Er reicht eine Petition ein, um nicht die „Pressefreiheit“ zu stärken, sondern „Medienfreiheit“ einzuführen und gleichzeitig diese Freiheit auch auf das Internet zu erweitern. Die klassische Presse in gedrucktem Wort, Rundfunk und Film stellen schließlich nur einen Teil aller Medien dar.

Die Medienfreiheit und die Freiheit der Berichterstattung über Kanäle wie Rundfunk, Film oder Internet werden gewährleistet.

Nach fast einem halben Jahr Wartezeit begrüße ich es, dass Frank diesen Schritt geht. Aber so wie diese „Medienfreiheit“ viele Wege für den einzelnen Blogger öffnen kann, verbaut sie viele Wege, wenn Missbrauch getrieben wird. Doch ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen. Eine Änderung des Grundgesetzes, um das „Supermedium“ Internet im positiven Sinn hin zu berücksichtigen, halte ich für sinnvoll. Außerdem sollte effiziente Aufklärungsarbeit über das Mysterium Internet für diverse Politiker auch verpflichtend sein.