Ja, ich befürchte, dass man auf meinen Blogartikel zu „Ich bin ein Star!“ doch ein wenig Aufmerksam wurde. Die Presseabteilung von RTL hat eines wirklich richtig gemacht: Beim Online-Versand auf die Sperrfrist selbst zu achten. Die Meldung „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ – Der vierte Tag im Dschungelcamp: Giulia Siegel eingesperrt im Glaskäfig erreichte immerhin erst um 23.18 Uhr mein E-Mail-Postfach – und nicht wie einige Tage zuvor recht früh am Nachmittag. Dass natürlich in der Mail so viele Wörter verschwendet werden, um auf die dadurch längst verstrichene Sperrfrist hinzuweisen, amüsiert wiederum sehr:
Sperrfrist: 12.01.2009 23:15
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung frei gegeben ist.ACHTUNG: SPERRFRIST FÜR RADIO UND ONLINE-MEDIEN BIS MONTAG, 12.01.2009, 23.15 UHR!!!
Gibt es einen Königsweg für Sperrfristen, die längst vom Presserat im Sinne der journalistischen Berichterstattung gekippt wurden? Meiner Meinung nach ja: Einfach machen lassen! Wer bei einer Show wie dem Dschungelcamp einen Presseartikel liest, wird doch in der Regel erst richtig heiß auf das Thema. Abends hockt dann die ganze Familie vor dem Fernseher und wartet gespannt auf das Ergebnis – wer wieviele ekelige Tierchen futtern musste, sich kopfüber im Schlamm sulen durfte, und wer später der Dschungelkönig wird. Im Prinzip wäre es für die sendungsbegleitende PR zum Dschungelcamp perfekt, wenn Online-Medien keine Sperrfrist aufgedrückt bekämen, sondern frei berichten dürften. Der treue Zuschauer wird die Sendung tendentiell mitverfolgen, und da die Einschaltquote mit werberelevanter Zielgruppe nach 25 Jahren purer Indoktrination sowieso ein Hirngespinst ist, braucht sich ja keiner mehr um die Ergebnisse sorgen. :)