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Langes Interview, prägnanter Inhalt, pressetechnisch abgewatscht – das aktuelle Interview „Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen Daten jetzt herausgeben“ vom StudiVZ Geschäftsführer Marcus Riecke auf Spiegel Online hatte ursprünglich eine andere Überschrift, die sogar mit einer Eil-Pressemeldung korregiert wurde. Dank Google’s Cache und diversen anderen Nachrichtenaggregatoren kann man unabhängig vom Inhalt eines Interviews bzw. des Artikels folgendes finden:

„Gott sei Dank dürfen wir Kiffer-Fotos jetzt den Behörden geben“

Mir bleibt dabei die Spucke weg, die Kinnlade fällt runter und es tropft auf den Tisch. Ich finde es untragbar, dass dieses „VZ“ sich die Profilbilder der Nutzer anschaut und scheinbar die Staatsanwaltschaft alarmiert, wenn auf einem der Fotos jemand kifft. Natürlich ist es nicht erstrebenswert, dass man Drogenkonsum unterstützt. Ich distanziere mich ausdrücklich davon, auch wenn ich mittlerweile einen neuen Wahlspruch für meine im Internet digitalisierten Profile verinnerlicht habe: „Sex, Drugs, Rock’n’Roll – oder anders gesagt: Meine Familie.“

Eine schöne Web 2.0 Welt ist es, wenn man vielleicht sogar bald von einem „VZ“ beim Staat oder gar der Kirche angeschwärzt wird, nur weil man vielleicht mit einer anderen Frau / einem anderen Mann anstatt des richtigen Ehepartners auf einem Partyfoto zu sehen ist. Wo kommen wir denn da hin? Als Protestaktion schlage ich vor: Verbrennt oder zerschlagt die Kameras!

Kein Bundes-Trojaner, keine Bespitzellung des einfachen Bürgers, kein Pauschalverdacht des einzelnen Individuums. Die wichtige Klausel zur Aushorchung und Ausforschung „informationstechnischer Systeme“ im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt.

Damit wird unser Grundrecht bekräftigt und geschützt, das die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet. Die Bestrebungen zur Überwachung unserer aller Kommunikation durch staatlicher Behörden findet vor dem höchsten deutschen Gericht kein Fürspruch. Wie das Bundesverfassungsgericht auf die Vorratsdatenspeicherung reagieren wird, lässt sich bereits in wenigen Tagen feststellen.

Journalismus, Skandale, Communitybegehren, Anwälte, Abmahnungen – die Welt von heute schaut insbesondere für Informationsportale immer wieder schlecht aus, sobald man sich auch nur den kleinsten Ärger einhandelt. Wer in dem Fall der Publizierung sich viel Ärger ersparen möchte, setzt auf das Ausland um den deutschen Behörden und der Gesetzesgebung zu entgehen. Das kritische Nachrichtenportal Gulli wurde angeblich nach Österreich verkauft.

Auch Blogger haben es nicht leicht, wenn man an die jüngsten Abmahnfälle denkt. René wurde wegen eines Gesichtes abgemahnt und konnte sich einigen, Robert berichtet über das Treiben rund um Google Earth Screenshots sowie über das Vorgehen von StudiVZ gegen andere „VZ“-Wortschöpfungen- und sogar die Süddeutsche und das Fernsehen berichtet über diese Vorfälle. Wie soll das nur alles enden? Wo hört der gesunde Menschenverstand auf, wo setzt der gesetzmäßige Anspruch ein ohne die anderen beteiligten Parteien durch maßlose Geldforderungen zu vernichten?

Mir schwebt schon seit langem vor, einen zentralen Auslandssitz als Anlaufstelle für Blogger zu eröffnen. Ähnlich nach dem einstigen Modell des Spreeblick Verlags würden Blogger in ihren Angaben laut Impressum den Auslandssitz als ladefähige Adresse angeben. Dieser „Postkasten“ wird zentral von einer vertrauenswürdigen Person verwaltet und bei Bedarf die entsprechenden Formalitäten regelt. Ob dieses rudimentär beschriebene Prozedere jedoch inhaltlich und insbesondere in Hinblick auf den Gesetzgeber greift, entscheiden die Gerichte und beraten die Anwälte… aber ich empfinde es dennoch als eine logische Maßnahme, um nicht von einem Kochbuchverwalter wegen eines Fotos verklagt zu werden.

Erst den Kopf in die Kamera halten und dann nicht dafür grade stehen wollen – das ist die Misere im Leben der Öffentlichkeit. Wer sich dafür entscheidet, hat in der Regel kein Mittel um einer Veröffentlichung des eigenen Gesichts im Sinne der Nachrichtenwertigkeit entgegen zu wirken. Einziges Mittel ist die Abmahnung.

Wie ärgerlich doch wirklich die Idealvorstellungen der meinungslosen Welt in den Augen von einzelnen Personen und ihren Anwälten sein kann, lässt sich anhand des jüngsten Abmahnvorfalls bei René vom Nerdcore Blog nachlesen. René soll anscheinend 3500 Euro für die Verwendung eines Screenshots des entsprechenden TV-Beitrages bezahlen. Ist das ZDF die ARD dabei nicht eigentlich auch in Pflicht zu nehmen, da das Programm dort ausgestrahlt wurde? Und muss das ZDF die ARD in dem Fall nicht die Abmahnung des Screenshots vorantreiben? Oder kümmert es das ZDF die ARD wenig? Traut sich die abmahnende Seite eventuell auch nicht selbst an das ZDF die ARD ran, sondern versucht auf anderen Wegen in die Schlagzeilen zu kommen? Ich kenne keine Antworten auf diese Fragen.

Angeregt durch diesen Beitrag beim Lawblog kam ich auf die Idee, mir die dort thematisierte Webseite anzuschauen. Ich bezweifle beim Lesen der hier zitierten Zeilen, dass die Datenerfassung und ein daraus resultierendes Vertragswerk in der Praxis überhaupt durchführbar ist. Insbesondere wenn verschiedene Menschen einen Internetanschluss nutzen, bringt eine Erfassung und damit dargestellte Proklamation der möglichen Folgen ohne konkrete Zustimmung zu dem damit implizierten Verkauf einer Dienstleistung rein gar nichts.

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Na, zum Glück habe ich den Knopf nicht gedrückt und möchte auch niemanden dazu animieren unüberlegt zu handeln. Was aber macht man nur mit Büchereien oder Internet-Cafés, wenn man wahllos im Internet Formulare abschickt und diese zurück auf einen Internetanschluss geführt werden? Werden diese öffentlichen Einrichtungen und kleinen wirtschaftlichen Einheiten damit in den Ruin getrieben, wenn Heerscharen von unbekannten Nutzern im Internet-Café ein solches Formular mit unglaublich vielen (Falsch-)Angaben einfach absenden? Irgendwie tut mir z.B. Google ein wenig leid, wenn die hauseigenen Robots über digitale Formulare crawlen und schlimmstenfalls das entsprechende Formular durch das einfache Verfolgen eines Links oder einer Form-Action insgeheim „indiziert“ absenden. :)

Deutschland war in extatischer Manie: Die Vorratsdatenspeicherung sollte per Eilantrag verhindert werden. Doch daraus wird vorerst nichts. Wie das Lawblog laut einem Artikel der TAZ berichtet, hängt das gesamte Verfahren an den Zuständigkeiten der jeweiligen Senate des Bundesverfassungsgerichts fest. Soviel zu Demokratie und der damit verknüpften Demokratieverhinderung… und wer noch Informationen insgeheim schreibt, Gespräche aufzeichnet oder elegant mithört wird mit einer Blogstrafe nicht unter zwei Einträgen bestraft.

Es ist ja mehr oder minder bekannt, dass Webseitenbetreiber und damit auch Blogger eine Aufklärungspflicht haben. Einerseits gibt das Impressum in der Regel schon die Identität von den Bloggern preis, die sich anstatt auf den richtigen Namen mit Pseudonymen zu erkennen geben. Andererseits ist auch eine Datenschutzerklärung für den Fall notwendig, dass der Blogbetreiber eigene automatisierte Zugriffsstatistiken für das geschätzte Blog erfasst und sich jemand davon in Kenntnis setzen möchte.

Was ich mich jetzt frage liegt darin begründet, dass wir alle -Bürger, Blogger oder auch nur die Leser des Blogs- seit dem 01. Januar 2008 durch die neue Gesetzeslage als potentielle Gefährder gelten: Bedarf die Tatsache der Vorratsdatenspeicherung eine Änderung in den jeweiligen Datenschutzerklärungen des einzelnen Webseitenbetreibers mit dem Hinweis darauf, dass es eigentlich scheiß egal ist, ob man etwas protokolliert oder nicht, weil jeder Besucher des Blogs aus der deutschen Rechtslage her pauschalisiert abgespeichert wird? Oder kann durch die Vorratsdatenspeicherung davon ausgegangen werden, dass eine fehlende oder nicht ausreichende Datenschutzerklärung kein Grund zur Abmahnung mehr birgt, weil die Zugriffsdaten auf seiten der Provider gespeichert werden und letztendlich im kriminalisierten Moment freigegeben werden?

Vielleicht kann einer der webaffinen Anwälte wie z.B. Udo Vetter, Henning Krieg, Arne Trautmann oder Thomas Klotz dazu etwas fundierter als meine Wenigkeit äußern?

Google erregt in diesen Tagen wieder die Gemüter. Auch bei Arcor hat man sich über einen Eilantrag gefreut, der Google für Arcorkunden blockieren soll. Laut Informationen von heise reichte die Firma, die einst die Sperrung von „Youporn“ verlangte, den Antrag aufgrund „systematisch begangener schwerer Straftaten auf den Webseiten www.google.de und www.google.com“ ein. Um es kurz zu fassen:

Arcor dürfte nach menschlichem Ermessen bekannt sein, dass man diese Webseiten als in Anspruch genommener Zugangsanbieter verbreite. Folglich trage der in Eschborn angesiedelte Dienstleister zumindest als Mitstörer zu den „entsetzlichen Verstößen auf dieser schrecklichen Webseite“ bei. Die Antragstellerin habe Arcor am 20. November auf den Befund hingewiesen und Gelegenheit gegeben, die Seiten des Suchmaschinenprimus zu sperren. Eine Reaktion sei daraufhin genauso wenig erfolgt wie auf eine formale Abmahnung drei Tage später. Die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe sei daher nun unerlässlich.

Für meinen Geschmack ist dies ein echter Lasttest für das deutsche Rechtssystem, das sich durch immer wieder auftretende Irrwege im digitalen Zeitalter für die Rechtsprechung bezogen auf Onlineangebote und Internetdienstleistungen immer wieder in die Medien katapultierte. Wenn Arcor den Zugriff auf Google sperren soll, kann ich nur empfehlen: Macht das Internet zu! Alles ist böse.

Setzt keine Links mehr – sonst kommen die Meuchelmörder des Nachts oder des Tages per Anwaltsschreiben! Es wurde ein Link-Verbot gegen Heise verhängt, nachdem das Landgericht München mit Urteil vom 14. November 2007 (Az. 21 O 6742/07) eine Entscheidung im Eilverfahren gegen den Heise Zeitschriften Verlag bestätigt hat. Der Verlag darf auf heise online im Rahmen der Berichterstattung keinen Link zur Homepage des Unternehmens „Slysoft“ setzen.

Die Urteilsbegründung wird unter anderem begründet, dass das „Setzen von Hyperlinks wegen deren Eigenschaft als Gefahrenquelle auch im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung nicht grenzenlos zulässig sein kann„.

Meiner Meinung nach ist ein solcher Einschritt eine klare Abspaltung der Pressefreiheit und sogar der Meinungsfreiheit. Wir leben in einer global agierenden Welt, in der das Internet als Informationsmedium weit mehr Daten trägt, als es einigen kleineren Unternehmen nach der deutschen Rechtsprechung gefällt. Wer damit nicht klar kommt, sollte sich in einer eigenen kleinen Welt zurecht finden, in der es ohne Zugang zum Internet, Telefonen, Mobiltelefonen oder sonstigen medialen Endgeräten das Dasein eines Hinterwäldlers zu führen gilt. Doch bringt solch eine blasphemische Existenz überhaupt Spaß – geschweige denn einen Nutzen für unsere Wissensgesellschaft?

Bald wird alles anders. Der ungestörte Konsum im Internet, der bereits in ersten Zügen eingeschränkt wird, verkommt jetzt zu einer staatlichen Zensur, die die Gleichgültigkeit der Politiker (oder ihre Unkenntnis) bestens widerspiegelt. Kurz überprüft, ob man über unseren Provider noch die anrüchige YouPorn.com erreichen könnte. Im Gegensatz zu vielen Acor-Kunden kann man hier noch ungehindert die dunklen Seiten des Internets ansurfen. Aber mit Gewissheit kann man jetzt sagen, dass dieser beispielhafte Zugriff auf eine Webseite im kommenden Jahr durch viele Instanzen der digitalen Vorratskammer gejagt wird. Nur ein Fall der Überwachung.

Nun hörte ich doch grade, dass auch spezielle Begriffe wie die Religion des „Islam“, eine „Bombe“ und natürlich auch viele weitere Begriffe der Sprache dem Oberbegriff „Terror“ zugeordnet werden und ein sicherer Garant für die Überwachung von Webseiten, deren Anbieter und natürlich dem heimischen Rechner sind.

Sex und Drogen sind dagegen mehr als verharmlost und scheinbar in unserer modernen Gesellschaft ein wichtiger Bestandteil des sozialen Lebens. Nur Bomben bauen darf man halt nicht – ist ja auch ganz gut so. Doch die pauschalisierte Verkriminalisierung, die anfangs über einige kleine Kinder und Jugendliche mit dem proklamatischen Titel „Raubkopierer“ zog, wird durch das meines Erachtens die Menschenwürde und Grundrechte angreifende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf die Spitze getrieben.

Wenn im Ausland schon die freie Meinung mit Strafe belohnt wird, wenn Menschen wie beispielsweise der Innenminister Deutschlands sich aufführt wie man es vor über 70 Jahren mit Applaus belohnte und damals nur nicht direkt verstehen, wohin es führen würde – dann kann man sich wieder freuen auf: „Du Bist Deutschland!

Aktion UBERWACH!Vielen Dank an SPD, CDU, FDP, Grüne… um nur einige zu nennen – ihr habt uns die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht. Und wisst ihr was? Wenn ihr das dürft, will ich das auch beispielhaft demonstrieren!