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Je mehr Studien über die Digitale Transformation veröffentlicht werden, desto schlimmer scheint die Situation für den Standort Deutschland zu werden. Laut einer neuen Untersuchung von Accenture erreicht die deutsche Volkswirtschaft im Index zur digitalen Durchdringung (Digital Density Index) lediglich einen Wert von 51,9 von 100 möglichen Punkten. Demzufolge landet Deutschland im Ranking von 17 untersuchten Volkswirtschaften nur auf Rang neun.

Die Investition in den digitalen Wandel kann das Wachstum der weltweit zehn größten Volkswirtschaften um zusätzliche 1,36 Billionen US-Dollar bis zum Jahr 2020 befeuern. Für Deutschland würden 10 zusätzliche Indexpunkte ein Wachstum in Höhe von 75 Milliarden US-Dollar bedeuten. Dieses Plus an Digitalisierung entspricht einer Steigerung der durchschnittlichen Wachstumsrate um 0,27 Prozentpunkte pro Jahr und einem 1,9 Prozent höherem BIP im Jahr 2020 als bislang prognostiziert.

Digitalisierungsgrad für 17 Länder. Quelle: Accenture

Digitalisierungsgrad für 17 Länder. Quelle: Accenture

Clemens Oertel, Geschäftsführer bei Accenture Strategy. Quelle: Accenture.

Clemens Oertel, Geschäftsführer bei Accenture Strategy. Quelle: Accenture.

Clemens Oertel, Geschäftsführer bei Accenture Strategy: „In Deutschland sehen wir sowohl in den Unternehmen, als auch bei der digitalen Infrastruktur und den regulatorischen Rahmenbedingungen Handlungsbedarf. Ob flexiblere Arbeitsmodelle oder digitale Formen der Zusammenarbeit, deutsche Unternehmen tun sich beispielsweise schwer, vom Mantra der physischen Präsenz am Arbeitsplatz Abschied zu nehmen. Zugleich verfügen wir hierzulande über eine stark unterdurchschnittliche Versorgung mit Breitband- und mobilem Internet. Insgesamt sind Unternehmen und Politik gleichermaßen gefordert.“

Als problematisch werden fehlende Investitionen pro Kopf in die Kommunikationsinfrastruktur und die Verbreitung mobiler Endgeräte wie Smartphones und Tablets bemängelt. Allgemein sein Wirtschaft, Politik und Gesellschaft durch eine spürbare Zurückhaltung gegenüber digitalen Technologien wie Maschine-zu-Maschine-Kommunikation, das Internet der Dinge und die digitale Interaktion zwischen Unternehmen und ihren Kunden gehemmt. Ein Indiz dafür ist der relativ geringe Anteil der Online-Werbeausgaben der Unternehmen, der im internationalen Vergleich in Deutschland deutlich geringer ausfällt als bei den europäischen Nachbarn.

„Die digitale Durchdringung einer Volkswirtschaft wird zunehmend zum Standortfaktor. Unternehmen werden Investitionsentscheidungen künftig nicht nur danach treffen, wo sie den besten Zugang zu Rohstoffen, ein gut ausgebautes Verkehrsnetz oder eine ausreichende Zahl an Fachkräften finden, sondern suchen auch gezielt nach den ‚digitalen Hotspots‘. Genau hier droht Deutschland im digitalen Wettbewerb abgehängt zu werden. Mit einer Hand voll gut gemeinter aber halbherzig umgesetzter Initiativen wird es nicht gelingen, den Anschluss zu halten. Gefordert ist ein breit gefächertes, abgestimmtes Paket von Maßnahmen, bei denen Politik und Wirtschaft Hand in Hand arbeiten – vom Ausbau der IT- und Kommunikationsstrukturen über die Verbesserungen des Umfelds für Start-ups bis hin zu verlässlichen Regeln, etwa beim Datenschutz“, schlussfolgert Oertel.

Der in Deutschland mangelnde Digitalisierungsgrad wird dabei über vier Kernbereiche hinweg aktiv gebildet:

  1. durch die verstärkte Digitalisierung bestehender Märkte und Schaffung neuer digitaler Business-Plattformen
  2. durch fortschreitende Nutzung digitaler Technologien und Strukturen durch die Unternehmen
  3. durch Aufladung bestehender Produktionsfaktoren mit digitalen Technologien – vom Investitionskapital bis hin zu Sachanlagen und Arbeitskräften
  4. durch aktive, digitalisierungsfreundliche Gestaltung der institutionellen und sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen

Damit Deutschland das enorme Wachstumspotenzial erschließen kann, werden dezidierte Herausforderungsfelder für Unternehmen und Regierungen als Ansatzpunkte hervorgehoben:

  1. Regierungen sollten dringend ihre Vorbehalte gegenüber neuen disruptiven Geschäftsmodellen überdenken. Für nachhaltiges digitales Wachstum müssen bestehende Industriegrenzen überwunden werden. Zugleich sollten auch Unternehmen über eine neue Art der Auseinandersetzung mit der politischen Ebene nachdenken. Gefordert ist eine aktive Zusammenarbeit.
  2. Zur Optimierung von Geschäftsprozessen sowie Steigerung der Effizienz und Produktivität muss weit stärker auf digitale Technologien gesetzt werden.
  3. Volkswirtschaften und ihre Unternehmen können sich mit dem Internet der Dinge und digitalen Technologien einen deutlich besseren Zugang zu essenziellen Produktionsfaktoren verschaffen und weit mehr aus diesen herausholen.
  4. Unternehmen und Regierungen müssen gemeinsam an optimalen digitalen Rahmenbedingungen, auch jenseits der technologischen Infrastrukturen arbeiten.
  5. Die digitale Durchdringung einer Volkswirtschaft wird zunehmend zum Standortfaktor. Unternehmen sollten bei ihren Investitionsentscheidungen künftig gezielt nach Hotspots suchen, die ihnen ein optimales Wachstum für digitalisierte Geschäftsmodelle ermöglichen.

Der Accenture-Index erfasst, in welchem Umfang digitale Technologien sowohl einzelne Unternehmen als auch die gesamte Wirtschaft eines Landes durchdringen. Der Grad wird anhand von 50 Einzelindikatoren bemessen. Darunter fallen etwa Umsatzvolumina im Onlinehandel, die Nutzung von Cloud-Anwendungen und anderer Technologien zur Prozessoptimierung, die Verbreitung technologischer Expertise in den Unternehmen sowie die Akzeptanz neuer, digitaler Geschäftsmodelle. Spitzenreiter in der Erhebung sind die Niederlande mit einem Wert von 75,3 Punkten, gefolgt von den USA (65 Punkte), Schweden (59,6 Punkte) und Südkorea (57,9 Punkte).

Der SPD-nahe Netzpolitikverein D64 kritisiert die gestrige Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) für ein völlig falsches Zeichen für zukünftigen Umgang des Staates mit Freiheitsgrundrechten. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk teilte Gabriel mit, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammen mit dem Innen- und Justizressort an einer konkreten Ausformulierung einer Vorratsdatenspeicherung arbeiten würde. D64 appelliert mit seiner Stellungnahme daran, den Zugriff des Staates auf diese Daten streng zu regulieren.

Nico Lumma, Vorsitzender von D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V. Quelle: Nico Lumma

Nico Lumma, Vorsitzender von D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V. Quelle: Nico Lumma

Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64, findet gegenüber der SPD-Parteispitze scharfe Töne: „Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur vollkommen wirkungslos, wenn es um die Verhinderung von Verbrechen geht. Die Regierung setzt damit auch ein deutliches Zeichen für Überwachung und gegen Freiheitsrechte. Wenn der Staat hier seine Bereitschaft zeigt, die Bürgerrechte für ein nutzloses Instrument auszuhölen, ist das keine vernünftige Entscheidung, wie Gabriel behauptet, sondern ein Dolchstoß für eine offene Gesellschaft und ein Verrat sozialdemokratischer Grundwerte. Wenn der Staat Zugriff auf Verbindugsdaten, Bewegungsprofile oder eines Tages Gesundheitsdaten erhält, bedeutet das faktisch den total überwachten Bürger. Das kann keiner ernsthaft wollen.“

Bereits in vielen anderen europäischen Ländern wurden in den letzten Jahren sehr viele Verbindungsdaten gespeichert, jedoch trugen sie nahezu kaum dazu bei, Straftaten zu verhindern. Weil die Zahl verfügbarer Daten über den Bürger in Zukunft immer weiter steigen wird, sei die Vorratsdatenspeicherung nach Ansicht von D64 ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte.

Mit dem Bestreben zur Vorratsdatenspeicherung stellt sich Deutschland gegen seine europäischen Nachbarländer. In der vergangenen Woche entschieden sich sowohl Bulgarien als auch die Niederlande, auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. Auf europäischer Ebene wird das Thema nach Ansicht von D64 derzeit nicht mit Nachdruck verfolgt.

Patrick Beyer (Piratenpartei) und Valentina Kerst (D64). Quelle: Patrick Beyer (frei) und CC-BY-SA D64 e. V.

Geht es nach dem Wunsch von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), soll Paragraf 8 des Telemediengesetzes (TMG) um zwei Absätze ergänzt werden. Ursprünglich regelt dieser Paragraf die Verantwortlichkeit von Internetprovidern. Dieser soll nun für „Diensteanbieter“ gelten, welche über ein WLAN potenziellen Nutzern den Internetzugang bereit stellen. Nach dem ersten Bekanntwerden dieses Gesetzesentwurfs zur Neuregelung der Störerhaftung bei offenen WLANs formiert sich scharfe Kritik durch den netzpolitischen Verein D64 und durch die Piratenpartei.

Ihrer Ansicht nach erwarten die Anbieter freier WLAN-Netze mit diesem Gesetz statt der versprochenen Erleichterungen eher deutliche Verschärfungen der Haftungsregelungen. Die Piraten kritisieren dabei vornehmlich den im Entwurf vorgesehenen Zwang, frei angebotene WLAN-Netze zu verschlüsseln und sich als Nutzer eines freien WLANs vorher gegenüber dem Anbieter auszuweisen. Dabei würden laut D64 vor allem den privaten Betreibern von sogenannten Hotspots „zumutbare Maßnahmen“ zur Identifizierung der Nutzer auferlegt, so dass die Neuregelung der Störerhaftung für nicht kommerzielle Anbieter den Ausschluss vom Betrieb von offenen WLANs bedeuten würde.

Patrick Beyer (Piratenpartei) und Valentina Kerst (D64). Quelle: Patrick Beyer (frei) und <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/">CC-BY-SA</a> D64 e. V.

Patrick Beyer (Piratenpartei) und Valentina Kerst (D64). Quelle: Patrick Beyer (frei) und CC-BY-SA D64 e. V.

„Mit diesem Entwurf droht Gabriel das Internet kaputt- und den Freifunk plattzumachen. Gabriels Gesetzentwurf ist ein europaweit einmaliger Kniefall vor der Rechteverwertern der Unterhaltungsindustrie und ein Angriff auf Internet-Nutzer und Internet-Anbieter gleichermaßen“, erklärt Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz, und schlussfolgert: „Dass sich jeder WLAN-Internetnutzer namentlich identifizieren muss, kennen wir bisher nur aus Diktaturen wie China. Im Netz haben wir genauso ein Recht auf anonymen und freien Meinungsaustausch, wie in allen anderen Bereichen der Gesellschaft auch. Oder will Gabriel, dass wir uns in Zukunft auch identifizieren, wenn wir eine öffentliche Telefonzellen nutzen wollen?“

Der netzpolitische Verein D64, eigentlich als der SPD nahestehende Institution bekannt, wertet den Entwurf sogar als deutlichen Schritt in die falsche Richtung. Nach der geltenden Gesetzeslage sei es eindeutig, unter welchen Bedingungen Betreiber eines offenen WLANs von der Haftung für rechtswidrige Handlungen freigestellt sind.

Valentina Kerst, Sprecherin und Co-Vorsitzende von D64 betont: „Der neue Entwurf der Bundesregierung in der aktuellen Fassung schafft es, diese Klarheit zu beseitigen und zudem die Bedingungen für das Betreiben von offenen WLANs erheblich zu verschlechtern. Es bleibt vollkommen unklar, welche Maßnahmen das sein sollen. Die reine Angabe von Namen bleibt ohne Überprüfung dieser Daten wirkungslos. Die Verifizierung der Angaben durch beispielsweise die Kontrolle von Personalausweisen ist für private Betreiber schlicht nicht umsetzbar.“

Im internationalen Vergleich bildet Deutschland das traurige Schlusslicht in puncto WLAN-Hotspots. Die Angst vor der Störerhaftung hindere viele Unternehmen und Privatpersonen daran, ein möglichst flächendeckendes Mobile Internet über WLAN-Hotspots anzubieten. Eine Lösung wäre es, die Betreiber von offenen WLANs den großen Telekommunikationsanbietern gleichzustellen und sie somit von jeglicher Haftung zu entbinden. Die Bundesregierung müsste sich zu diesem Schritt in Richtung Gesellschaft bewegen lassen. Falls jedoch der Lobbyismus siegt und mit der Neuregelung der Betrieb von freien und offen verfügbaren WLANs eher verhindert wird, fällt Deutschland wieder einmal zurück in die analoge Steinzeit – trotz Digitaler Agenda und der Bestrebung, die digitale Transformation in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft voranzutreiben.

Matthias Ehrlich, Präsident vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Quelle: BVDW

Matthias Ehrlich, Präsident vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Quelle: BVDW

Matthias Ehrlich, Präsident vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Quelle: BVDW

In einer aktuellen Bestrebung üben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder heftige Kritik an der nach ihrer Ansicht fehlenden Umsetzung der E-Privacy Richtlinie („Cookie-Richtlinie“) durch die Bundesregierung. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. als Interessenvertretung vieler Digitalunternehmen, die sich auf Datenauswertung, Datensammlung und Datenverwendung zwecks Werbezwecke spezialisiert haben, kritisiert den Vorstoß der Datenschutzbeauftragten.

Cookies sind kleine Datensätze. Sie erleichtern unser tägliches Bedürfnis nach Informationen und Unterhaltung im Netz. Ohne Cookies ist die heutige Mediennutzung gar nicht mehr denkbar. Die meisten Nutzer akzeptieren pauschal, dass Cookies gesetzt werden und Informationen in den kleinen Textdateien gespeichert werden, um an anderer Stelle das Nutzungserlebnis „zu verbessern“. Die „Cookie-Richtlinie“ sollte das Opt-In, also die vorherige Einwilligung in die Nutzung von Cookies, in der Europäischen Union einführen, anstatt erst nachträglich mittels Opt-Out die Cookies zu unterbinden.

Trotz Ablauf der eigentlichen Umsetzungsfrist im Mai 2011 ist eine Umsetzung bislang nicht durch ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren erfolgt. Jedoch vertrat die Mehrheit im Bundestag damals die durchaus umstrittene Ansicht, dass die Regelung im § 15 Abs. 3 TMG der Vorgabe der Cookie-Richtlinie bereits entspreche. Eine Umsetzung der „Cookie-Richtlinie“ sei demzufolge nicht von Bedarf.

Der erneute Regulierungsvorstoß der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, wonach die E-Privacy-Richtlinie der Europäischen Union nicht ausreichend in deutsches Recht umgesetzt worden sei, stößt beim BVDW und seinen Mitgliedern auf weitgehendes Unverständnis. Auf die entsprechende Einschätzung der Europäischen Kommission hat der BVDW bereits im Februar 2014 hingewiesen. Für Unternehmen, die auf die Pseudonymisierung verzichten wollen, gilt schon heute die Verpflichtung, eine explizite Einwilligung der Nutzer einzuholen.

„Die wiederholte Behauptung, die E-Privacy-Richtlinie sei in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt, ändert nichts an der faktischen Rechtslage. Hier hat die Kommission bereits 2014 eine wichtige Klarstellung für die Digitale Wirtschaft in Deutschland getroffen, die endlich Rechtssicherheit geschaffen hat. Pseudonymisierung und Opt-Out ermöglichen eine differenzierte praxisnahe Lösung und sichern gleichzeitig den sparsamen Umgang mit Daten. Dieser ‚privacy by design‘-Ansatz gilt heute in Deutschland und ist zu recht auch in die aktuelle EU-Datenschutz-Grundverordnung eingeflossen“, kritisiert Matthias Ehrlich, Präsident vom BVDW.

Schon damals hatte die Europäische Kommission nach Aussage des BVDW ausdrücklich bestätigt, dass die derzeitigen deutschen Datenschutzstandards der von der EU verabschiedeten E-Privacy-Richtlinie entsprechen. Dieser Einschätzung hatte sich auch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) angeschlossen. Damit besteht auch Klarheit in Sachen Cookie-Opt-In: Die im Telemediengesetz (TMG) erlaubte Nutzung von Cookies mit pseudonymen Profilen, verbunden mit einem Widerspruchsrecht der Nutzer, bleibt uneingeschränkt gültig.

Die gesamte Diskussion zieht sich seit einigen Jahren durch die Reihen von Politik und Lobbyisten. Die bislang nicht angestrebte Umsetzung der Cookie-Richtlinie begünstigt werbetreibende Unternehmen, Vermarkter und Mediaplaner, denn hinter dem Sammeln und Weiterverwenden von (pseudonymisierten) Daten steckt ein gewaltiges Geschäft, von dem viele Monetarisierungsmodelle abhängen.

Jens Koeppen, CDU/CSU, Vorsitzender des Bundestagsausschusses Digitale Agenda. Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Die Digitale Transformation ist seit geraumer Zeit in der Politik angekommen. Vor rund einem Jahr beschloss der Bundestag die Einsetzung des Ausschusses „Digitale Agenda„. Insgesamt 16 Köpfe aus dem politischen Berlin sollen Chancen und Potenziale der Digitalisierung für Demokratie, Gesellschaft, Wirtschaft und Teilhabe frühzeitig erkennen und daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten. Mit dem Ausschuss „Digitale Agenda“ wurde eine „maßgebliche Handlungsempfehlung“ der Enquete-Kommission umgesetzt.

Gewiss betritt der Bundestag in der aktuellen Legislaturperiode das berühmt-berüchtigte „Neuland“ mit einem Hauptausschuss für netzpolitische Themen. Dennoch zeigte die Bemühung um die Digitalisierung, dass sich der Stellenwert von Internet- und Netzpolitik deutlich gegenüber dem letzten Jahrzehnt erhöht hat.

Zum Status Quo zieht #DigiBuzz – Das Magazin für das Digital Business eine erste Bilanz und attestiert dem Ausschuss „Digitale Agenda“ definitiv kein Fleißsternchen.

Jens Koeppen, CDU/CSU, Vorsitzender des Bundestagsausschusses Digitale Agenda. Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Jens Koeppen, CDU/CSU, Vorsitzender des Bundestagsausschusses Digitale Agenda. Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Für jeweils zwei Sitzungen im Monat treffen sich die 16 Abgeordneten des Ausschusses „Digitale Agenda“ unter dem Vorsitz von Jens Koeppen (CDU/CSU) zusammen. Darunter finden sich sieben Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion, fünf SPD-Abgeordnete und je zwei Abgeordnete der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Obwohl Bürgerbeteiligung und eine größtmögliche Öffentlichkeit einst noch Aushängeschilder der Enquete-Kommission waren, fanden diese Kernelemente der Transparenz und somit Prinzipien des faktischen Vorläufers der Enquete-Kommission jedoch nur äußerst begrenzt Anwendung im Ausschuss. Nur sechs von 28 Sitzungen waren öffentlich.

Warum mangelt es an öffentlichen Diskussionen?

Zwar beschloss der Ausschuss die Einsetzung eines Online-Beteiligungstools, das nach etwas mehr als vier Monaten im November 2014 freigeschaltet wurde, auf dem Interessierte sich mit Diskussionsbeiträgen zu vorher gestellten Fragen an öffentlichen Sitzungen beteiligen können. Die Beteiligung in den letzten drei Monaten war jedoch mehr schlecht als recht. Insgesamt 31 Fragen wurden dort bislang zu nur drei Fachgesprächen über die Themen „eHealth“, „Open Data“ und zu „Urheberrechtsreform und Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ gestellt. Von den 16 Abgeordneten wurden 35 Antworten auf die 31 Fragen geliefert – mit der letzten Aktivität vom 3. Dezember 2014.

Warum knüpft der Ausschuss „Digitale Agenda“ nicht an die Leistung der Enquete-Kommission an?

Seit der Gründung wurde kein Gesetzentwurf unter Federführung des Ausschusses entwickelt. Der Ausschuss darf die digitalen Themen zwar ausarbeiten, aber die konkrete Bearbeitung liegt in den Innen-, Wirtschafts- und Verkehrsausschüssen. Weder die einstigen Vorschläge der Enquete-Kommission wurden bearbeitet und umgesetzt noch wurden Empfehlungen für Beschlüsse auf der digitalen Agenda der Bundesregierung gefasst. Keiner der 16 Abgeordneten hat einen öffentlichkeitswirksamen Impuls für die Digitalisierung gesetzt und keine öffentliche Stellungnahme verbreitet. Das einjährige Jubiliäum des Ausschusses „Digitale Agenda“ ist ein Armutszeugnis für ein Jahr politischer Arbeit.

Wieso fehlt die Identifikation mit der Digitalisierung?

Die Zugehörigkeit zu einem Ausschuss, der nur beratend und nicht federführend die Digitale Transformation in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft begleiten soll, erfordert mehr Identifikation für die Digitalisierung durch die Abgeordneten. Nicht nur die Netzpolitik muss in Deutschland mit einer „Digitalen Agenda” einen guten Job machen, sondern die gesamte digitale Strategie für einen der größten Wirtschaftsräume in der Europäischen Union muss zukunftssicher auf Digitalisierung eingenordet werden.

Wenn das Programm der „Digitalen Agenda“ wirklich bis zum Jahr 2017 nachweisbare und nachhaltige Ergebnisse liefern soll, muss wahrhaftig mehr Zeit und Aufwand in die Digitalisierung seitens des Bundestags und der politischen Parteien investiert werden. Ein Viertel der Legislaturperiode ist damit verstrichen und aufgrund der offenkundigen Inaktivität des Ausschusses verstrichen. Während Verbände, Unternehmen und Gesellschaftsvertreter auf die Dringlichkeit beharren, sich der Digitalisierung anzunehmen, erweckt der Ausschuss „Digitale Agenda“ mehr Schein als Sein. Für dieses Jahr sollten sich alle Abgeordneten, die sich für die Digitale Transformation interessieren, mehr Zugeständnisse für ihre Identifikation mit der Digitalisierung geben – und klare Worte und erste Taten sprechen lassen.

Gesche Joost (Foto: Valeria Mitelmann) und Nico Lumma (Quelle: Nico Lumma) von D64 - Zentrum für Digitalen Fortschritt

Der Verein D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt beruft vier weitere Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Forschung in seinen Beirat: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, der Trendforscher Prof. Peter Wippermann, der Chefredakteur der Fachzeitschrift GDI Impuls, Detlef Gürtler, und die Berliner Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Jeanette Hofmann. Vorsitzende des D64-Beirats bleibt Prof. Dr. Gesche Joost.
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Was wäre unsere Gesellschaft nur ohne die E-Mail? Seit 30 Jahren erfreut und belebt die E-Mail die Gemüter in Deutschland. Mal unerträglich und wiederum unverzichtbar kommen Nutzer und Unternehmen nicht mehr ohne Mails aus. Doch neben einzelnen Kritikern boomt das Geschäft mit den E-Mails unaufhörlich. E-Mails sind auf der technischen Ebene und aufgrund Big Data wesentlich intelligenter geworden, zugleich spielen hohe Datenschutzstandards in Deutschland und in der Europäischen Union eine gewichtige Rolle für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. #DigiBuzz – Das Magazin für das Digital Business unterhielt sich mit Stefan Mies, Senior Marketing Manager bei der artegic AG über die Entwicklung der Digitalbranche und der Potenziale für E-Mail-Marketing im Kontext zu Datenschutz, Netzpolitik und Big Data.

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Dr. Oliver Grün (BITMi), Hannes Schwaderer (Initiative D21), Florian Nöll (BVDS) (v.l.n.r.)

In wenigen Wochen möchte die Bundesregierung die „Digitale Agenda“ vorstellen, die als netzpolitischer Fahrplan für die Legislaturperiode dienen soll. Gestern präsentierte das Politikmagazin „Netzpolitik.org“ einen aktuellen Entwurf des Regierungsprogramms. Daraus geht hervor, dass die „Digitale Agenda“ sieben Handlungsfelder identifiziert, unter anderem die Bereiche digitale Infrastrukturen, die digitale Wirtschaft, der innovative Staat, die digitale Gesellschaft, die Themen Forschung, Bildung und Kultur sowie Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft. Wie beurteilen jedoch die führenden Branchenverbände diesen ersten Entwurf der „Digitalen Agenda“?

Fünf Kernthemen bilden im durchgesickerten Entwurf den Schwerpunkt für den Programmteil der Digitalen Wirtschaft. So möchte die Bundesregierung die Digitalisierung der Wirtschaft unterstützen und vorantreiben, die Junge digitale Wirtschaft unterstützen, einen zukunftsfähige Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft fortentwickeln, die Arbeit in der digitalen Welt gestalten und die Energiewende und Green-IT voranbringen.

Am gestrigen Mittwoch fragte #DigiBuzz – Das Magazin für das Digital Business für seine Leser bei verschiedenen Branchenvertretern nach und veröffentlicht die Einschätzungen und Stimmen zur „Digitalen Agenda“ der Bundesregierung.

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Wroommm! Das rummst ordentlich, als würden zwei Züge ineinander krachen. Die Deutsche Bahn AG mahnt Markus Beckedahl von netzpolitik für die Veröffentlichung eines internen Memos zur scharf kritisierten Rasterfahndung ab – und fordert per E-Mail zur Unterlassung.

Ich mutmaße nicht, über die juristische Situation zu urteilen. Doch aus der Sicht zur Information der breiten Öffentlichkeit ist eine Geheimhaltung eines solchen Memos in der heutigen Zeit voller digitaler Euphorie kaum mehr vorstellbar. Besonders die „Spitzelbarone“ der Bahn stellen sich dabei leicht uncool an. Es droht ein Kampf zwischen Rechtsabteilung und PR-Abteilung des Machtinstrumentariums der deutschen Schienen – und beide Abteilungen scheinen im Ansehen der Öffentlichkeit wohl den Kürzeren zu ziehen. Zumindest sucht Markus Beckedahl sehr öffentlichkeitswirksam nach Hilfe und Rat. Im Blog häufen sich die Kommentare und bei Twitter bricht ein kleiner Sturm los. Doch merke: Einfach eine (vertrauliche) E-Mail oder ein Schreiben zu veröffentlichen – nun, das sollte man nicht ohne weiteres machen…