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Ein interessanter Aspekt, den Henning Krieg in seinem Blog aufwirft, ist sicherlicht die Tatsache, dass wir Deutsche eine besondere Gesetzgebung bezüglich unserer Präsenzen im Internet haben. Auch Twitter ist im Internet ein Dienst, den wir zur Publikation nutzen. Brauchen wir also für unsere Twitter-Profile jetzt ein Impressum?

Viele von uns sind bei Twitter mit Klarnamen bereits vertreten – im Profil, im Namen oder in der Biografie. Meist hat man auch eine URL zu einer Homepage oder einem Blog hinterlegt, wo wiederum ein meist ausführliches Impressum vorhanden ist. Herauszufinden, wer hinter einem sehr aktiven Twitter-Account steckt, ist meistens recht einfach. Wir lieben ja alle die Selbstbeweihräucherung unserer Online-Reputation, dass wir uns alle nur daran ergözen, wenn unser Name irgendwo auftaucht.

Aber trifft also die Impressumspflicht für Angebote in Deutschland auch bei Twitter zu, welches wiederum kein Angebot aus Deutschland ist und auch kein deutsches Interface besitzt? Warten wir also auf den zweiten Teil von Henning’s Artikel zu der Impressumspflicht bei Twitter. Dann sollte auch bei last.fm ein Impressum für meine Hörgewohnheiten sein, auf Facebook lasse ich Twitter sogar mit einfließen, bei meinem XING-Profil brauche ich auch ein Impressum, da nicht alle Informationen dieses geschäftlichen Profils für jeden öffentlich einsehbar sind.

Journalismus, Skandale, Communitybegehren, Anwälte, Abmahnungen – die Welt von heute schaut insbesondere für Informationsportale immer wieder schlecht aus, sobald man sich auch nur den kleinsten Ärger einhandelt. Wer in dem Fall der Publizierung sich viel Ärger ersparen möchte, setzt auf das Ausland um den deutschen Behörden und der Gesetzesgebung zu entgehen. Das kritische Nachrichtenportal Gulli wurde angeblich nach Österreich verkauft.

Auch Blogger haben es nicht leicht, wenn man an die jüngsten Abmahnfälle denkt. René wurde wegen eines Gesichtes abgemahnt und konnte sich einigen, Robert berichtet über das Treiben rund um Google Earth Screenshots sowie über das Vorgehen von StudiVZ gegen andere „VZ“-Wortschöpfungen- und sogar die Süddeutsche und das Fernsehen berichtet über diese Vorfälle. Wie soll das nur alles enden? Wo hört der gesunde Menschenverstand auf, wo setzt der gesetzmäßige Anspruch ein ohne die anderen beteiligten Parteien durch maßlose Geldforderungen zu vernichten?

Mir schwebt schon seit langem vor, einen zentralen Auslandssitz als Anlaufstelle für Blogger zu eröffnen. Ähnlich nach dem einstigen Modell des Spreeblick Verlags würden Blogger in ihren Angaben laut Impressum den Auslandssitz als ladefähige Adresse angeben. Dieser „Postkasten“ wird zentral von einer vertrauenswürdigen Person verwaltet und bei Bedarf die entsprechenden Formalitäten regelt. Ob dieses rudimentär beschriebene Prozedere jedoch inhaltlich und insbesondere in Hinblick auf den Gesetzgeber greift, entscheiden die Gerichte und beraten die Anwälte… aber ich empfinde es dennoch als eine logische Maßnahme, um nicht von einem Kochbuchverwalter wegen eines Fotos verklagt zu werden.

Es ist ja mehr oder minder bekannt, dass Webseitenbetreiber und damit auch Blogger eine Aufklärungspflicht haben. Einerseits gibt das Impressum in der Regel schon die Identität von den Bloggern preis, die sich anstatt auf den richtigen Namen mit Pseudonymen zu erkennen geben. Andererseits ist auch eine Datenschutzerklärung für den Fall notwendig, dass der Blogbetreiber eigene automatisierte Zugriffsstatistiken für das geschätzte Blog erfasst und sich jemand davon in Kenntnis setzen möchte.

Was ich mich jetzt frage liegt darin begründet, dass wir alle -Bürger, Blogger oder auch nur die Leser des Blogs- seit dem 01. Januar 2008 durch die neue Gesetzeslage als potentielle Gefährder gelten: Bedarf die Tatsache der Vorratsdatenspeicherung eine Änderung in den jeweiligen Datenschutzerklärungen des einzelnen Webseitenbetreibers mit dem Hinweis darauf, dass es eigentlich scheiß egal ist, ob man etwas protokolliert oder nicht, weil jeder Besucher des Blogs aus der deutschen Rechtslage her pauschalisiert abgespeichert wird? Oder kann durch die Vorratsdatenspeicherung davon ausgegangen werden, dass eine fehlende oder nicht ausreichende Datenschutzerklärung kein Grund zur Abmahnung mehr birgt, weil die Zugriffsdaten auf seiten der Provider gespeichert werden und letztendlich im kriminalisierten Moment freigegeben werden?

Vielleicht kann einer der webaffinen Anwälte wie z.B. Udo Vetter, Henning Krieg, Arne Trautmann oder Thomas Klotz dazu etwas fundierter als meine Wenigkeit äußern?

Es ist so einfach. Dabei hält sich meine Begeisterung in Grenzen, doch ich habe soeben wieder festgestellt, dass sich fast alles und jeder Name aus der Medien und IT-Branche irgendwie in kürzester Zeit finden lässt – und dabei sämtliche relevanten Informationen über Geschäftsbeziehungen oder Anschriften mitliefert.

Ein Beispiel ohne Namen: Wer ist die blonde Dame im Video?
Normalerweise ist das ein ganz klarer Fall des Googlesyndroms, doch der echte Name der gesuchten Dame war mir nicht bekannt. Ich schaue regelmäßig die Folgen der Serie und weiß worum es geht. Zwar arbeitet sie für ein IT Unternehmen, jedoch kannte ich nur den Spitznamen und keine weiteren Daten. Zu allererst sieht man sich also das Video an – was wirklich nichts schlimmes ist. Es wird hierbei eingeblendet, wie die selbstproduzierte Video-Serie heißt. Passend dazu ist auch eine Webseite zu erreichen, die genau wie der Benutzername des Video-Users lautet. Denic geprüft. Impressum geprüft. XING konsultiert. Gefunden! ;)

Warum ich das schreibe? Egal was man versucht, egal wie sehr man sich aufgrund gewisser Gegebenheiten nicht preisgeben möchte – wie auch immer, es ist in Deutschland so einfach der Anonymität ihre wahren Grenzen zu setzen. Die Gesetzeslage ist demnächst ja noch eindeutiger in manchen Fällen, so dass man sich schleunigst ein Impressum und eine Datenschutzbestimmung zulegen sollte… doch genau da liegt der Knackpunkt: Manchmal tut es nicht Not, die Daten so preiszugeben – doch wir müssen es, weil der Mangel solcher Daten ja gleich einer Kriminalisierung der Person gleichkommt. Gab es nicht die Auffassung, dass man unschuldig ist bis das Gegenteil bewiesen ist? Muss die Preisgabe der personenbezogenen Daten, welche die zahlreichen Menschen per Impressumsverpflichtung über sich selbst veröffentlichen müssen, wirklich in diesem debilen Zustand enden, dass man in noch nicht einmal fünf Minuten den Namen und die vollständige Adresse der besagten blonden Dame herausfinden kann?

Ein Paradies für Stalker
So ist es mittlerweile, wenn man die rote Linie von A nach B zieht. Liebe Damenwelt, pfeift auf ein Impressum und eine deutsche Domain für eure privaten Seiten – holt euch lieber eine internationale Internet-Adresse und belasst die Server dazu im Ausland. Ihr könntet sonst ungeahnte Anrufe bekommen, die man lieber nicht auf dem privaten Apparat hören möchte. Mit Servern und Domains außerhalb von Deutschland kann euch hier keiner was – solange nicht wieder ein paar windige, informationsgeile Politiker den Spieß umdrehen und vielleicht einen nichtsblickenden Stab damit beauftragen eine Erweiterung für die bestehenden Gesetze zu entwerfen. Oder ihr lasst euren Freund oder Ehemann die Webseite bzw. das Blog von euch pflegen – bei Männern gibt es kaum Stalking-Anrufe bis auf die nervtötenden Gesprächsrhythmen von geistesabwesenden Callcenter-Agents, die selbst nach einem Telefonat von mehr als 10 Minuten immer noch versuchen ein Abo zu verticken… (Hinweis: Wir leisten hier keine Rechtsberatung.)

Seit Anbeginn des Jahres Jahresanfang ist es laut der neuen Gesetzgebung zur Pflicht geworden, dass „größere“ Unternehmen ein nahezu komplettes Impressum in ihren E-Mails angeben müssen. Dazu wage ich es zu mutmaßen, dass schon durch fünf Zeilen zwar kein unglaublicher Mehraufwand für den Versender entsteht, jedoch dass der tägliche Ausdruck des digitalen Schriftverkehrs zu einem hohen Kostenfaktor wird. Viele Büroangestellte drucken so fleissig wie die Bienchen, dass der meiste Schriftverkehr sowieso wieder in der Ablage P landet.

Doch ich frage knallhart: Wieviele Bäume müssen für die Signatur sterben?

Pro E-Mail veranschlage ich dazu eine Seite DIN A4 Papier. Für die normale E-Mail benötigt man generell schon eine Seite Papier um es sauber auszudrucken. Manche Mails sind länger, wenn man hierbei die üblichen Antworten oder Weiterleitungen hinzuzieht, so dass man auf gute zwei, vielleicht sogar drei Seiten kommt.

Nun möchte ich die Verbraucherzentrale Bayern zitieren und komme zu dem Schluss, dass wir definitiv nicht im Zeitalter des papierlosen Büros leben, denn „[…] durchschnittlich 230 Kilogramm Papier verbraucht jeder Deutsche jährlich!“ Wenn man sich jetzt überlegt, dass ein Blatt Papier ca. 80 Gramm wiegt, ist man bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2875 DIN A4 Blättern pro Kopf.

Wenn davon zahlreiche E-Mails mit einer verlängerten Signatur ausgedruckt werden, hat man bei der Annahme, dass insgesamt 1/6 der Blätter für ausgedruckte E-Mails genutzt werden, schon eine effektive Steigerung der Verschwendung nur aufgrund der Impressumspflicht erreicht. Merke: Mit Times New Roman in 12pt bekommt man ca. 51 Zeilen mit Rändern auf eine DIN A4 Seite. Wenn dabei 5 Zeilen mehr drauf müssen, sind es letztendlich knapp 47 weitere Blätter, die man so über das 1/6 zusammenrechnen kann. Pro Kopf macht das dann insgesamt einen Verbrauch von 2922 Blättern, was letztendlich 37,6 Kilogramm zusätzliches Papier pro Kopf verschwenden würde. Die armen Bäume werden gefällt und die Papierwirtschaft zieht eine positive Bilanz. Überlegt mal selbst – eigentlich hätten die Umweltaktivisten schon Alarm schlagen müssen – tun sie aber nicht!

Hinweis: Ja, heute morgen war ich nicht ganz wach. Es hat sich ein Fehler eingeschlichen, da ich 80g pro Blatt und nicht pro m² nahm.

So einfach kann das Leben sein, wenn man in Deutschland lebt. Das deutsche Gesetz fordert den virtuellen Schreiberling (genannt „Blog Autor“), auch ein Impressum zu führen. Nach dem Teledienstgesetz und Mediendienst Staatsvertrag sind wir ebenfalls verpflichtet, sofern eine gewerbliche Nutzung und keine rein private Verwendung des Webogs besteht, eine Vertretungsberechtigte Person im Impressum zu kennzeichnen.

Michael Platzer von knallgrau.at lies heute verlauten, dass er Post vom niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bekommen habe:

In dem Mail wurde nicht lange um den heißen Brei herum geredet, sondern klipp und klar gefordert, dass wir gemäß § 6 TDG sowie § 10 MDSTV (ja, das sind beides deutsche Gesetze, und ja wir sind eine österr. Firma) unserem Impressum einen Vertretungsberechtigten hinzufügen sollten (eine information die woll nicht sooo schwer selbst ausfindig zu machen ist). Falls wir dem nicht bis zum 1.Februar nachkommen sollten, dann können wir mit einer Buße von bis zu 50.000 Euro rechnen

Warum das uns alle betrifft, kann man bei Plasticthinking und beim SWR nachlesen