Schlagwortarchiv für: Daten

Das Arbeitsprogramm 2023-2024 der EU „Digital, Industry and Space“ bietet umfassende neue Fördermöglichkeiten. Informationstage vom 12.-14. Dezember erleichtern den Einstieg. Mittelständische Unternehmen sollten die Chance nutzen und sich frühzeitig um die Fördermittel bewerben.

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Die Bundesregierung hat ihre Digitalstrategie mit dem Ziel veröffentlicht, die Rahmenbedingungen für das Vorankommen der Digitalisierung in allen Bereichen von Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft zu verbessern.

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Das Bundeskabinett hat am 27. Januar 2021 die Datenstrategie der Bundesregierung mit rund 240 Maßnahmen beschlossen. Damit soll die Nutzung der digitalen Daten möglichst einheitlich und rechtmäßig erfolgen. Insbesondere dadurch werden für die mittelständische Wirtschaft wichtige Leitplanken definiert und zusätzliche Anreize zur Förderung der datengetriebenen Digitalisierung geschaffen.
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Als eine der wichtigsten Aufgaben bei der Digitalisierung in Unternehmen gilt die Erfassung, Aufbereitung und Analyse von Daten. In ihrer Gesamtheit bilden diese digitalen Informationen die Grundlage zur Entscheidungsfindung im Unternehmen und sichern perspektivisch den Fortbestand im Wettbewerb. Für Unternehmen aus dem Mittelstand bedeutet diese Aufwertung der Datenanalyse, dass sich die Welt verändern wird – und damit auch die Geschäftsmodelle. Daten sind schon längst Big Data. Unzählige Geräte und Benutzer können jede Sekunde des Tages neue digitale Datensätze erstellen. Diese Daten werden auf immer komplexere Weise verarbeitet und gespeichert. Es werden leistungsfähigere und robustere Analysesysteme und KI-Unterstützung benötigt, um all dem einen Sinn zu geben. Der Automobilhersteller Ford zeigt, wie rund eine Million Euro durch die Digitalisierung eingespart werden kann.

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Die voranschreitende Digitalisierung erhöht den Druck auf bestehende Betriebsmodelle von Handelsunternehmen und fordert zur Handlung auf. Das IIHD Institut hat gemeinsam mit BearingPoint dieses Thema untersucht: Sowohl die Anforderungsmuster auf Kundenseite als auch die ständige Verfügbarkeit von Daten machen die Neugestaltung des Betriebsmodells notwendig. Doch wie gelingt die Entwicklung eines „Retail Operating Models 4.0“?

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Daten und Künstliche Intelligenz werden immer wichtiger für Unternehmen, um Kundenbedürfnissen optimal gerecht zu werden. Für Kommunikations- und Marketingabteilungen heißt es also Daten auswerten, um diese gekonnt und effektiv zu nutzen. Eine Online-Befragung durch das IMWF (Institut für Management- und Wirtschaftsforschung) und das F.A.Z.-Institut beschäftigte sich mit der Verwendung neuer Technologien: Das Potenzial von Daten rückt immer mehr ins Blickfeld, aber es wird bisher nicht optimal genutzt.

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Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen zum führenden KI-Standort zu machen. Zum Anlernen der Systeme werden unzählige, qualitativ hochwertige und aussagekräftige Daten benötigt, damit Künstliche Intelligenz entstehen kann.

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Alle Jahre wieder veröffentlicht der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. seine Trends für das kommende Geschäftsjahr, anhand derer das Geschäft der Mitgliedsunternehmen in der Interessensgemeinschaft stark geprägt wird. Im Fokus des Ausblicks für 2016 befinden sich diesmal die Themenwelt rund um Daten, Internet der Services, Automatisierung, Connected Commerce und die digitale Organisation der Arbeitswelt. Doch werden diese fünf Schwerpunkte tatsächlich dem Anspruch gerecht, als echte Digitaltrends 2016 bezeichnet zu werden?

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Der SPD-nahe Netzpolitikverein D64 kritisiert die gestrige Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) für ein völlig falsches Zeichen für zukünftigen Umgang des Staates mit Freiheitsgrundrechten. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk teilte Gabriel mit, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammen mit dem Innen- und Justizressort an einer konkreten Ausformulierung einer Vorratsdatenspeicherung arbeiten würde. D64 appelliert mit seiner Stellungnahme daran, den Zugriff des Staates auf diese Daten streng zu regulieren.

Nico Lumma, Vorsitzender von D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V. Quelle: Nico Lumma

Nico Lumma, Vorsitzender von D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e.V. Quelle: Nico Lumma

Nico Lumma, Co-Vorsitzender von D64, findet gegenüber der SPD-Parteispitze scharfe Töne: „Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur vollkommen wirkungslos, wenn es um die Verhinderung von Verbrechen geht. Die Regierung setzt damit auch ein deutliches Zeichen für Überwachung und gegen Freiheitsrechte. Wenn der Staat hier seine Bereitschaft zeigt, die Bürgerrechte für ein nutzloses Instrument auszuhölen, ist das keine vernünftige Entscheidung, wie Gabriel behauptet, sondern ein Dolchstoß für eine offene Gesellschaft und ein Verrat sozialdemokratischer Grundwerte. Wenn der Staat Zugriff auf Verbindugsdaten, Bewegungsprofile oder eines Tages Gesundheitsdaten erhält, bedeutet das faktisch den total überwachten Bürger. Das kann keiner ernsthaft wollen.“

Bereits in vielen anderen europäischen Ländern wurden in den letzten Jahren sehr viele Verbindungsdaten gespeichert, jedoch trugen sie nahezu kaum dazu bei, Straftaten zu verhindern. Weil die Zahl verfügbarer Daten über den Bürger in Zukunft immer weiter steigen wird, sei die Vorratsdatenspeicherung nach Ansicht von D64 ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte.

Mit dem Bestreben zur Vorratsdatenspeicherung stellt sich Deutschland gegen seine europäischen Nachbarländer. In der vergangenen Woche entschieden sich sowohl Bulgarien als auch die Niederlande, auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. Auf europäischer Ebene wird das Thema nach Ansicht von D64 derzeit nicht mit Nachdruck verfolgt.

Matthias Ehrlich, Präsident vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Quelle: BVDW

Matthias Ehrlich, Präsident vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Quelle: BVDW

Matthias Ehrlich, Präsident vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Quelle: BVDW

In einer aktuellen Bestrebung üben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder heftige Kritik an der nach ihrer Ansicht fehlenden Umsetzung der E-Privacy Richtlinie („Cookie-Richtlinie“) durch die Bundesregierung. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. als Interessenvertretung vieler Digitalunternehmen, die sich auf Datenauswertung, Datensammlung und Datenverwendung zwecks Werbezwecke spezialisiert haben, kritisiert den Vorstoß der Datenschutzbeauftragten.

Cookies sind kleine Datensätze. Sie erleichtern unser tägliches Bedürfnis nach Informationen und Unterhaltung im Netz. Ohne Cookies ist die heutige Mediennutzung gar nicht mehr denkbar. Die meisten Nutzer akzeptieren pauschal, dass Cookies gesetzt werden und Informationen in den kleinen Textdateien gespeichert werden, um an anderer Stelle das Nutzungserlebnis „zu verbessern“. Die „Cookie-Richtlinie“ sollte das Opt-In, also die vorherige Einwilligung in die Nutzung von Cookies, in der Europäischen Union einführen, anstatt erst nachträglich mittels Opt-Out die Cookies zu unterbinden.

Trotz Ablauf der eigentlichen Umsetzungsfrist im Mai 2011 ist eine Umsetzung bislang nicht durch ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren erfolgt. Jedoch vertrat die Mehrheit im Bundestag damals die durchaus umstrittene Ansicht, dass die Regelung im § 15 Abs. 3 TMG der Vorgabe der Cookie-Richtlinie bereits entspreche. Eine Umsetzung der „Cookie-Richtlinie“ sei demzufolge nicht von Bedarf.

Der erneute Regulierungsvorstoß der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, wonach die E-Privacy-Richtlinie der Europäischen Union nicht ausreichend in deutsches Recht umgesetzt worden sei, stößt beim BVDW und seinen Mitgliedern auf weitgehendes Unverständnis. Auf die entsprechende Einschätzung der Europäischen Kommission hat der BVDW bereits im Februar 2014 hingewiesen. Für Unternehmen, die auf die Pseudonymisierung verzichten wollen, gilt schon heute die Verpflichtung, eine explizite Einwilligung der Nutzer einzuholen.

„Die wiederholte Behauptung, die E-Privacy-Richtlinie sei in Deutschland nicht ausreichend umgesetzt, ändert nichts an der faktischen Rechtslage. Hier hat die Kommission bereits 2014 eine wichtige Klarstellung für die Digitale Wirtschaft in Deutschland getroffen, die endlich Rechtssicherheit geschaffen hat. Pseudonymisierung und Opt-Out ermöglichen eine differenzierte praxisnahe Lösung und sichern gleichzeitig den sparsamen Umgang mit Daten. Dieser ‚privacy by design‘-Ansatz gilt heute in Deutschland und ist zu recht auch in die aktuelle EU-Datenschutz-Grundverordnung eingeflossen“, kritisiert Matthias Ehrlich, Präsident vom BVDW.

Schon damals hatte die Europäische Kommission nach Aussage des BVDW ausdrücklich bestätigt, dass die derzeitigen deutschen Datenschutzstandards der von der EU verabschiedeten E-Privacy-Richtlinie entsprechen. Dieser Einschätzung hatte sich auch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) angeschlossen. Damit besteht auch Klarheit in Sachen Cookie-Opt-In: Die im Telemediengesetz (TMG) erlaubte Nutzung von Cookies mit pseudonymen Profilen, verbunden mit einem Widerspruchsrecht der Nutzer, bleibt uneingeschränkt gültig.

Die gesamte Diskussion zieht sich seit einigen Jahren durch die Reihen von Politik und Lobbyisten. Die bislang nicht angestrebte Umsetzung der Cookie-Richtlinie begünstigt werbetreibende Unternehmen, Vermarkter und Mediaplaner, denn hinter dem Sammeln und Weiterverwenden von (pseudonymisierten) Daten steckt ein gewaltiges Geschäft, von dem viele Monetarisierungsmodelle abhängen.