Überraschungen gibt es im Leben eines jeden Studierenden, und das, was sich gestern mir geboten hatte, war es wert, direkt in Word gesichert zu werden. Daher bitte ich schon jetzt um Entschuldigung für das fälschlich auftauchende Präsens über die Präsenz der Adressgrabber. Warum ich das folgende Geschehen mit einer negativen Prämisse betrachte liegt für mich auf der Hand: Ich habe selbst eine kurze Zeit meines Lebens damit verbracht vergeudet, um für einen anderen Finanzdienstleister in Hoffnung auf sinnvolle Anstellung neben dem Studium ein wenig Geld zu verdienen. Aber nun zum Thema!

Das „MLP Hochschulteam“ befindet sich zur Zeit in der Vorlesung um mit großem Tamtam ein wenig Publicity zu betreiben. Warum eigentlich „Hochschulteam“? Weil MLP sich speziell die Zielgruppe der (angehenden) Akademiker herausgepickt hat, um in deren höherbezahlten Zukunft auch kräftig mit zu verdienen. Wie schön ist es also, dass kostenlose Seminare zum Auslandssemester angeboten werden. Der Auslandsaufenthalt für einige Studierende wird von MLP durch ein Bewerbungsseminar, Rhetorikseminar und ein Assessmentcenter-Training schmackhaft gesüßt, und ein Absolventenkongress –natürlich für die Zweitsemestler keinesfalls sinnvoll wenn man insgesamt 6-10 Semester (BBA+MA Abschlüsse) beschäftigt ist- wird auch angeboten. Ein Zitat vom rötlich gelockten Muckel ohne Namen, denn die Vorstellung gelang ihm nicht besonders: „Füllt den Zettel mit den Seminaren und euren Adressdaten aus und gebt den gleich hier ab!“ Welch pragmatischer Imperativ doch geboten wird. Und wer ist diese pseudomanische Authoritätsperson eigentlich, der sich anmaßt, im Schlapperhemd vor angehenden Managern aufzutreten? Bis auf diese Ansage hatte er auch nicht viel mehr von sich gebracht. Das nenne ich mal gelungenes Adressgrabbing, obwohl der Veranstaltungstermin vom 18. April (!) ja schon vorbei ist. Ob er den Mai meinte?

Also füllen die lieben Studierenden diese Zettel fleissig aus – nichtsahnend von dem, was sie erwarten mag. Sicherlich ist solch ein Trainingsseminar immer wieder wert besucht zu werden, denn die Bausteine zu unserem zukünftigen Erfolg sind speziell für diejenigen wichtig, die noch nicht so recht wissen was sie machen sollen – Angestelltenverhältnis, die Selbstständigkeit (!) oder doch die gehartzte herzliche akademische Arbeitslosigkeit.

Nachdem das „MLP Hochschulteam“ sich verabschiedet und mit breitem Grinsen als Ausdruck der Freude für ca. 150 neue Adressen den Hörsaal verlassen hatte, teilte einer der Fachschaftsvertreter mit gelassener Stimme mit, dass natürlich etwas verkauft werden sollte. Was war das? Natürlich die Versicherungen für den Auslandsaufenthalt – sicher ist sicher. Aber darüber muss man jedoch vorher aufklären, denn so mancher Student wird Magenkrämpfe bekommen, wenn die Telefonanrufe des Abends eintrudeln und wichtiges über die neusten Versicherungsmöglichkeiten und speziell über die nicht-auslands-relevanten Fondsgebundenen Lebensversicherungen mitgeteilt werden wird.

Die Regierung von Bahrain hat sich dazu entschlossen, dass die freischaffenden Blog-Autoren sich bis zum 02. November dieses Jahres bei staatlichen Organen registrieren müssen. Der publikgemachte Grund dafür ist der Schutz des geistigen Eigentums („…it is intended to protect people running websites, who in future will be able to protect their rights of authorship.“), jedoch kann soetwas als staatlich regulierte Kontrolle angesehen werden. Registrierung für Freie Rede? Die Reporter ohne Grenzen haben schon Zweifel daran geäußert, und sicherlich wird die EFF gleiches tun. Jedoch hört es sich schlimmer an als es ist da insbesondere Bahrain eines der wenigen Länder im arabischen Sprachraum ist, die freie Wahlen und Redefreiheit und fast völlige Gleichberechtigung bietet.

Man stelle sich aber jetzt einmal vor, dass in Deutschland die Pflicht zur Registrierung von Webseiten (und damit auch Blogs) gang und gebe sei. Viele Autoren würden weniger offenherzig publizieren wie bei „Die Akte Jamba“, und eine Zuordnung eines Autors zu seinem geistigen Eigentum würde alsbald auch hinter Pseudonymen verschleiert werden. Ich jedenfalls stehe zu meinem Namen… noch ;)

[via Blogherald]

Per Zufall bin ich beim Freizeitblogger darauf gestoßen, dass Christoph Dibak für einen Blog-Eintrag abgemahnt wurde:

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir neben den zivilrechtlichen Schritten außerdem durchaus erwägen, unabhängig hiervon strafrechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Wir fordern Sie auf, sämtliche Äußerungen in der von Ihnen vorgenommenen Art und Weise zu unterlassen und unverzüglich die Seite:
Daher ist dieser Artikel erstmal wieder offline. Auch wenn ich denke, dass ich durchaus Recht hatte…

In dem Artikel, der immer noch in Suchmaschinen wie Google im Cache versteckt ist, hatte Christoph einen Vergleich zu einem Angebot des Suchmaschinen Eintrags-Service gemacht.

Indem er ein eigenes Gegenangebot (zur Registrierung von Webseiten in diesen Suchmaschinen) veröffentlichte, hat er erstens keine direkten negativen Äußerungen gegenüber dieses Anbieters getätigt und zweitens musste er sich von der Qualität der auf seinem Blog geschalteten Werbebanner überzeugen. Ich kann verstehen, dass Christoph aufgrund von rechtlichen Konsequenzen vorerst sich der Abmahnung gebeugt hat, jedoch muss ich die Frage stellen – ist Kritik an einem Unternehmen bei Anführung von z.B. Wucher und/oder Preistreiberei akzeptabel und frei von Abmahnung, um dem Verbraucher eine klare Warnung zu bieten? Wer kennt sich damit aus, wer hat damit gute oder schlechte Erfahrungen gemacht?

Update: Im Law-Blog gibt es dazu wissenswertes über Blogs, Meinungsfreiheit, Presserecht:

…Eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Beseitigung der Texte und einer künftigen Unterlassung kann ein Unternehmen jederzeit stellen. Ob sie sich juristisch durchsetzen lässt, hängt davon ab, wie sorgfältig ein Blogger zuvor recherchiert hat, siehe oben.

Klaus Eck: Wie können Blogger darauf reagieren?
Arne Trautmann: Auf eine unberechtigte Abmahnung müssen Blogger eigentlich überhaupt nicht reagieren. Sinnvoll ist es jedoch, zumindest in einem Antwortschreiben darauf einzugehen, warum die Abmahnung unberechtigt ist.

Update: Ich habe den Namen des entsprechenden Anbieters gelöscht.