Mike Schnoor
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Online-Durchsuchungen sind verfassungswidrig

Politik, Recht

Kein Bundes-Trojaner, keine Bespitzellung des einfachen Bürgers, kein Pauschalverdacht des einzelnen Individuums. Die wichtige Klausel zur Aushorchung und Ausforschung „informationstechnischer Systeme“ im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt.

Damit wird unser Grundrecht bekräftigt und geschützt, das die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet. Die Bestrebungen zur Überwachung unserer aller Kommunikation durch staatlicher Behörden findet vor dem höchsten deutschen Gericht kein Fürspruch. Wie das Bundesverfassungsgericht auf die Vorratsdatenspeicherung reagieren wird, lässt sich bereits in wenigen Tagen feststellen.

27. Februar 2008/von Mike Schnoor
Schlagworte: Bundesverfassungsgericht, Gericht, Karlsruhe, Recht, Staat, Überwachung, Verfassung, Vorratsdatenspeicherung
https://mikeschnoor.com/upload/2026/06/mikeschnoor-logo.webp 0 0 Mike Schnoor https://mikeschnoor.com/upload/2026/06/mikeschnoor-logo.webp Mike Schnoor2008-02-27 15:29:342008-02-27 15:29:34Online-Durchsuchungen sind verfassungswidrig

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Mike Schnoor ist Head of Marketing bei kernpunkt und arbeitet seit über 25 Jahren in der Digitalbranche. Dieses Blogarchiv bündelt ältere Beiträge zu Digitalisierung, Marketing, Kommunikation und Digitalwirtschaft. Aktuelle Inhalte erscheinen vor allem auf LinkedIn und im kernpunkt Magazin.

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