Online-Durchsuchungen sind verfassungswidrig

Kein Bundes-Trojaner, keine Bespitzellung des einfachen Bürgers, kein Pauschalverdacht des einzelnen Individuums. Die wichtige Klausel zur Aushorchung und Ausforschung “informationstechnischer Systeme” im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt.

Damit wird unser Grundrecht bekräftigt und geschützt, das die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet. Die Bestrebungen zur Überwachung unserer aller Kommunikation durch staatlicher Behörden findet vor dem höchsten deutschen Gericht kein Fürspruch. Wie das Bundesverfassungsgericht auf die Vorratsdatenspeicherung reagieren wird, lässt sich bereits in wenigen Tagen feststellen.

Kategorien: Politik, Recht

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