Auslandssitz für Blogger

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Journalismus, Skandale, Communitybegehren, Anwälte, Abmahnungen – die Welt von heute schaut insbesondere für Informationsportale immer wieder schlecht aus, sobald man sich auch nur den kleinsten Ärger einhandelt. Wer in dem Fall der Publizierung sich viel Ärger ersparen möchte, setzt auf das Ausland um den deutschen Behörden und der Gesetzesgebung zu entgehen. Das kritische Nachrichtenportal Gulli wurde angeblich nach Österreich verkauft.

Auch Blogger haben es nicht leicht, wenn man an die jüngsten Abmahnfälle denkt. René wurde wegen eines Gesichtes abgemahnt und konnte sich einigen, Robert berichtet über das Treiben rund um Google Earth Screenshots sowie über das Vorgehen von StudiVZ gegen andere „VZ“-Wortschöpfungen- und sogar die Süddeutsche und das Fernsehen berichtet über diese Vorfälle. Wie soll das nur alles enden? Wo hört der gesunde Menschenverstand auf, wo setzt der gesetzmäßige Anspruch ein ohne die anderen beteiligten Parteien durch maßlose Geldforderungen zu vernichten?

Mir schwebt schon seit langem vor, einen zentralen Auslandssitz als Anlaufstelle für Blogger zu eröffnen. Ähnlich nach dem einstigen Modell des Spreeblick Verlags würden Blogger in ihren Angaben laut Impressum den Auslandssitz als ladefähige Adresse angeben. Dieser „Postkasten“ wird zentral von einer vertrauenswürdigen Person verwaltet und bei Bedarf die entsprechenden Formalitäten regelt. Ob dieses rudimentär beschriebene Prozedere jedoch inhaltlich und insbesondere in Hinblick auf den Gesetzgeber greift, entscheiden die Gerichte und beraten die Anwälte… aber ich empfinde es dennoch als eine logische Maßnahme, um nicht von einem Kochbuchverwalter wegen eines Fotos verklagt zu werden.

9 Kommentare
  1. jog sagte:

    Könnten sich doch eigentlich die Lichtensteiner jetzt drauf spezialisieren, wo es mit den Steuerflüchtigen eng wirrd.

  2. Martin Hiegl sagte:

    Spielt keine Rolle, wo du deinen Sitz hast, solange deine Seite deutscher Rechtsprechung unterliegt. Mit .de-Domain und klarer Adressierung der deutschen Internetbenutzer tut sie das.

  3. Mike Schnoor sagte:

    Ich bin ja kein Rechtsexperte, aber ist es gesetzlich festgelegt, dass eine DE-Domain immer dem deutschem Recht unterliegt – was ist, wenn ich diese hier auf sichelputzer.com umleite?

    Die Adressierung der deutschen Internetbenutzer macht man ja keinesfalls, wenn man in deutsch schreibt. Sprachauswahl heißt ja nicht nationale Zugehörigkeit – oder ist das etwa gesetzlich festgelegt?

  4. Martin Hiegl sagte:

    Das wird dann richterlich „festgelegt“ ;-)
    Ich will nur sagen, dass nur wirkliche Anonymität (gibt es die?) auch wirklichen Schutz bieten kann. Solange die Person bekannt ist, ist die Adresse sekundär, vor allem wenn eben ein Richter der Meinung ist, dass man zum Beispiel aus oben genannten Gründen, deutschem Recht unterliegt.

  5. geheim sagte:

    Sinnvoller sind wohl ausländische Bloghoster z.b. in den USA. Die werden deutsche Abmahnungen nicht im geringsten jucken und man muss dort meistens auch keine realen Daten angeben.

  6. Mike Schnoor sagte:

    Was mich nur daran stört ist, dass die ausländischen Bloghoster entweder mit Werbung bereits zugeballert sind, so dass man seine eigene Werbung nicht einbinden kann bzw. darf – oder dass man seine Blogpostings nicht exportieren kann zwecks Datensicherung. :(

  7. kobler sagte:

    Nun warum das GB verkauft wurde dürfte nicht an den Abmahnungen als solche liegen. Mir zumindest scheint dieser Bericht hier logisch zu sein.

    Blogen im Ausland in der Anonymität? Ich weiß nicht. Anonym zu sein ist ja nicht weiter schwer, da gibt es schon diverse Anbieter die sich darauf spezialisiert haben. Im Endeffekt ist es aber so das der Bloger meist mit seiner Persönlichkeit das Blog am Leben hält. Sicher könnte ich mir z. B. auch vorstellen mir unter den Pseudonym „Kohl“ ein Blog aufzubauen. Ob es aber das Gleiche wäre? Marcels Tagebuch ohne seinen Namen und anonymisiert?

    Gruß Andreas

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