Kochbuchabmahnung durch TV-Screenshot

Erst den Kopf in die Kamera halten und dann nicht dafür grade stehen wollen – das ist die Misere im Leben der Öffentlichkeit. Wer sich dafür entscheidet, hat in der Regel kein Mittel um einer Veröffentlichung des eigenen Gesichts im Sinne der Nachrichtenwertigkeit entgegen zu wirken. Einziges Mittel ist die Abmahnung.

Wie ärgerlich doch wirklich die Idealvorstellungen der meinungslosen Welt in den Augen von einzelnen Personen und ihren Anwälten sein kann, lässt sich anhand des jüngsten Abmahnvorfalls bei René vom Nerdcore Blog nachlesen. René soll anscheinend 3500 Euro für die Verwendung eines Screenshots des entsprechenden TV-Beitrages bezahlen. Ist das ZDF die ARD dabei nicht eigentlich auch in Pflicht zu nehmen, da das Programm dort ausgestrahlt wurde? Und muss das ZDF die ARD in dem Fall nicht die Abmahnung des Screenshots vorantreiben? Oder kümmert es das ZDF die ARD wenig? Traut sich die abmahnende Seite eventuell auch nicht selbst an das ZDF die ARD ran, sondern versucht auf anderen Wegen in die Schlagzeilen zu kommen? Ich kenne keine Antworten auf diese Fragen.

Kategorien: Blogkultur, Recht

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2 Antworten

  1. Die ARD war es (plusminus).

  2. Stimmt ja! Korregiert.