Deutschland war in extatischer Manie: Die Vorratsdatenspeicherung sollte per Eilantrag verhindert werden. Doch daraus wird vorerst nichts. Wie das Lawblog laut einem Artikel der TAZ berichtet, hängt das gesamte Verfahren an den Zuständigkeiten der jeweiligen Senate des Bundesverfassungsgerichts fest. Soviel zu Demokratie und der damit verknüpften Demokratieverhinderung… und wer noch Informationen insgeheim schreibt, Gespräche aufzeichnet oder elegant mithört wird mit einer Blogstrafe nicht unter zwei Einträgen bestraft.
Kategorien: Recht

Meine Name ist Mike Schnoor und in diesem Blog teile ich mit meinen Lesern einige persönliche Ansichten zu 
















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